Antrag: Die Stadt soll den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes anfechten
An den Baudezernenten der Stadt Technisches Rathaus Industriestr. 26121 Oldenburg 02.08.2019
Sehr geehrte Herr Dr. Uhrhan,
Für die nächste Sitzung des Bahnausschusses und die darauf folgenden Sitzungen des Verwaltungsausschusses und des Rates stelle ich für unsere Gruppe den folgenden Antrag:
Die Stadt Oldenburg wird den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes zum Planfeststellungsabschnitt 1 zum Ausbau der Eisenbahnbestandsstrecke mit einer Klage beim Bundesverwaltungsgericht anfechten und gleichzeitig einstweiligen Rechtsschutz beantragen, um zu verhindern, dass mit einem Beginn der Arbeiten an der Strecke vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor das Bundesverwaltungsgericht über die Klage der Stadt und sicherlich auch anderer Kläger entschieden hat.
Begründung:
Die für das Planfeststellungsverfahren 1 zum Ausbau der Eisenbahnbestandsstrecke in Oldenburg maßgebliche Vorschrift steht im § 18 Abs. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG). Danach muss eine solche Planungsentscheidung alle privaten und öffentlichen Belange gerecht „abwägen“.
Was das heißt, hat wiederholt das Bundesverwaltungsgericht definiert: „Dabei müssen auch sich ernsthaft anbietende Alternativlösungen bei der Zusammenstellung des abwägungserheblichen Materials berücksichtigt werden und mit der ihnen objektiv zukommenden Bedeutung in die vergleichende Prüfung der von den möglichen Alternativen jeweils berührten öffentlichen und privaten Belange Eingang finden“ - so zuletzt im Urteil v. 12.07.2018 - 7 B 15/17.
Dieser zwingend vorgeschriebenen Alternativenprüfung hat sich das Eisenbahnbundesamt beim jetzt bekannt gewordenen Planfeststellungsbeschluss mit zwei leicht durchschaubare Taschenspielertricks einfach entzogen.
Antrag: Rat soll Entscheidung über verkaufsoffene Sonntage an sich ziehen
An den
Oberbürgermeister
der Stadt
Markt 1
26122 Oldenburg 12.05.2019
Sehr geehrte Herr Krogmann,
Zur nächsten Sitzung des Rates und zur nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses stellen wir den den folgenden Antrag:
Nach § 58 Abs. 3 Nds. Kommunalverfassungsgesetz trifft der Rat den folgenden Vorbehaltsbeschluss:
1. Der Rat zieht die Kompetenz zur Entscheidung über Anträge nach § 5 des Nds. Ladenöffnungsgesetzes auf Zulassung von Öffnungszeiten für Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen an sich.
- Der Rat beschließt sodann für 2020 , dass verkaufsoffene Sonntage nur noch genehmigt werden, wenn zu einem vorliegenden Antrag alle Verfahrensbeteiligten (Gewerkschaften, IHK) angehört worden sind und der Antrag zu dem verkaufsoffenen Sonntag mit einer nachvollziehbaren Begründung versehen wurde, die eine zu erwartende bedeutend höhere Besucherzahl in der Stadt ausweist.
Zweckentfremdungssatzung für Oldenburg
15.04.2019
Sehr geehrte Herr Krogmann,
Zur nächsten Sitzung des Rates und zur nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses stellen wir den folgenden Antrag:
Zweckentfremdungssatzung für Oldenburg
Wir beantragen zu beschließen:
1. Der Rat der Stadt Oldenburg stellt fest, dass die Stadt Oldenburg im Sinne des § 1 des Niedersächsischen Zweckentfremdungsgesetzes als Gebiet zählt, in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen gefährdet ist.
2. Die Verwaltung wird beauftragt zur nächsten Ratssitzung einen Entwurf für eine Zweckentfremdungssatzung für Oldenburg zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Der Nds. Landtag hat am 27.03.2019 das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (NzwEWG) beschlossen.
Antrag LINKE für die Wahl einer Kulturdezernent*in
An den
Oberbürgermeister
der Stadt
Markt 1
10.03.2019
Sehr geehrte Herr Krogmann,
Zur nächsten Sitzung des Rates und zur nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses
stellen wir den folgenden Antrag:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, dem Rat zur Berufung als Beamtin/Beamten auf Zeit einen/einen Dezernentin/ Dezernenten vorzuschlagen, die/der vornehmlich für den Bereich Kultur zuständig ist.
Begründung:
Die Stadt Oldenburg hat gegenwärtig nur drei Dezernentinnen. Das entspricht nicht dem geltenden Stadtrecht.
In § 8 Abs. 1 der Hauptsatzung heißt es:
„Der Rat beruft vier leitende Beamtinnen oder Beamte als Stadträtin/Stadtrat in das Beamtenverhältnis auf Zeit.“
Der Bereich Kultur hatte in der Stadt schon mal Dezernenten, die dann auch für andere Bereiche wie Schule mitzuständig waren.
Antrag sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen bei der Stadt
18.10.2018
Sehr geehrte Herr Krogmann,
die Gruppe Die Linke./ Piratenpartei stellt zur nächsten Sitzung des Rates, des Allgemeinausschusses und des Verwaltungsausschusses den Antrag den
Tagesordnungspunkt
Sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen bei der Stadt
zu behandeln.
Hierzu stellen wir den folgenden Antrag.
Der Rat beschließt nach § 58 Abs. 1 Nr. 2 Nds.KommunalVerfG die folgende Verwaltungsrichtlinie:
1. Die Verwaltung der Stadt Oldenburg wird ab sofort von der gesetzlichen Möglichkeit nach § § 14 Abs. 2 und 3 des Teilzeit- und Stiftungsgesetz sachgrundlose befristete Arbeitsverhältnisse zu begründen keinen Gebrauch mehr machen.
2. Die Verwaltung wirkt in den von ihr beeinflussten städtischen und sonstigen Unternehmen darauf hin in Zukunft gem. Ziff. 1 zu verfahren.
Begründung:
Das Teilzeit- und Befristunggesetz enthält immer noch die Möglichkeit, dass Arbeitgeber eine neue Beschäftigung mit einem befristeten Arbeitsverhältnis zu begründen, ohne dies sachlich begründen zu müssen. Diese Regelung hat dazu geführt, dass sich die Unsitte der sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisse erheblich ausgebreitet hat. Auch die Stadt Oldenburg hat kürzlich erst eine neue Stelle für eine Aufgabe, die an sich immer ansteht und eine unbefristete Stelle erfordert, ein solches prekäres Beschäftigungsverhältnis begründet.
Vorlegung des Entwurfs einer Informationsfreiheitssatzung durch die Verwaltung
11.06.2018
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister
Die Gruppe Die LINKE / Piraten beantragt für die Sitzung des Ausschusses für Allgemeine Angelegenheiten und für die Sitzung des Rates am 25.06.2018 jeweils die Aufnahme des Tagesordnungspunktes:
Vorlegung des Entwurfs einer Informationsfreiheitssatzung durch die Verwaltung
Am 26.08.2013 hat der Rat der Stadt Oldenburg unter TOP 14.4 folgenden Antrag mehrheitlich bei zwölf Gegenstimmen beschlossen (siehe auch Protokoll über die Sitzung des Rates am 26.08.2013 vom 29.08.2013, das am 30.09.2013 vom Rat unverändert bei einer Enthaltung beschlossen wurde):
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Stadt Oldenburg den Entwurf einer Informationsfreiheitssatzung auszuarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Anfrage –öffentlicher und nicht öffentlicher Teil des Ausschuss für Wirtschaftsförderung
Anfrage –öffentlicher und nicht öffentlicher Teil des Ausschuss für Wirtschaftsförderung und internationale Zusammenarbeit am 04.Juni 2018
Sehr geehrter Herr Krogmann
Für die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und internationale Zusammenarbeit am 04.Juni 2018 beantragt die Gruppe Die LINKE / Piraten die Aufnahme des Tagesordnungspunktes:
Innenstadtstrategie
und zwar sowohl einmal für den öffentlichen Teil, als auch einmal für den nicht öffentlichen Teil der Tagesordnung des Ausschusses.
- Anfrage im öffentlichen Teil: Zu diesem Tagesordnungspunkt öffentlicher Teil bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
Aus einer Presseerklärung der Stadt Oldenburg vom 18.4 geht hervor, dass im Rahmen einer geplanten Innenstadtstrategie eine Erhebung in den Geschäften im „Mittelpunkt“ der Stadt durchgeführt werden soll. In der Strategie soll es darum gehen, dass „die Multifunktionalität der Innenstadt und die Dynamik von Veränderungsprozessen eine besondere Berücksichtigung finden“. Auf dieser Grundlage sollen ferner „wichtige Rückschlüsse auf die Angebotssituation und zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten des Einzelhandels in der Oldenburger Innenstadt gezogen werden“.
Mit der Erarbeitung des Konzepts wurden das Büro frauns kommunikation | planung | marketing aus Münster gemeinsam mit dem Planungsbüro Junker + Kruse Stadtforschung Planung aus Dortmund beauftragt.
Aus Sicht der Gruppe Die Linke./Piraten ergeben sich daraus die folgenden Fragen:
- Worauf stützt sich die Annahme, dass mit einer solchen Strategie positive Effekte (z.B. auf die in der Presseerklärung erwähnten „zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten“) für die Oldenburger Innenstadt erzielen lassen und welche Rolle spielt dabei die Erhebung von Ladenflächen und Verkaufssortimenten?
- Trägt die Stadt Oldenburg die entstehenden Kosten alleine?
II Anfrage nicht-öffentlichen Teil Ausschuss für Wirtschaftsförderung und internationale Zusammenarbeit:
Zu dem TOP Innenstadtstrategie im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses bitten wir um die Beantwortung unten stehender Fragen.
Die Behandlung der Fragen im nicht-öffentlichen Teil ergibt sich aus § 4 der Ratssatzung, da es sich um eine „Vergabe“ handelt, auf die die Fragen Bezug nehmen und hierdurch berechtigte öffentliche Interessen der beauftragten Unternehmen berührt sein könnten.
Aus der Presseerklärung der Stadt Oldenburg vom 18.4 geht hervor, dass im Rahmen einer geplanten Innenstadtstrategie eine Erhebung in den Geschäften im „Mittelpunkt“ der Stadt durchgeführt werden soll.
Mit der Erarbeitung des Konzepts wurden das Büro frauns kommunikation | planung | marketing aus Münster gemeinsam mit dem Planungsbüro Junker + Kruse Stadtforschung Planung aus Dortmund beauftragt.
Aus Sicht der Gruppe Die Linke./Piraten ergeben sich folgende Fragen:
Aufgrund welcher Kriterien wurden das Büro frauns kommunikation | planung | marketing und Planungsbüro Junker + Kruse Stadtforschung damit beauftragt, die Innenstadtstrategie zu entwickeln?
- Wie hoch sind die Kosten, die für die Strategie insgesamt und für die Erhebung als Teil der Strategie Veranschlagt werden müssen?
Dr. Holger Onken
Ratsherr, Die Linke.
Gruppe Die Linke./Piratenpartei
Antrag Anmeldezahlen an die Schulen Sek I, (Elternwille), Schulausschuss am 05. Juni 2018
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister
Sehr geehrte Frau Sachse
Die Gruppe Die LINKE / Piratenpartei beantragt für die nächste Sitzung des Schulausschusses die Aufnahme des Tagesordnungspunktes:
Anmeldezahlen an die Schulen Sek I, (Elternwille) Schuljahr 2018/2019.
Zu diesem Tagesordnungspunkt stellt die Gruppe folgenden Beschlussantrag:
Den Mitgliedern des Schulausschusses werden die Anmeldezahlen an die Schulen (Sek I, Elternwille) schriftlich zur Verfügung gestellt. Die Daten über erhobene Zahlen von Schülern mit Förderbedarf werden, soweit vorhanden ebenfalls zur Verfügung gestellt.
Wir bitten die Verwaltung um einen Bericht der Zahlen bereits in der Schulausschusssitzung am 05. Juni 2018. Gleichzeitig bitten wir um eine Darstellung der Verteilung der SuS auf Schulen, die diese nicht angewählt haben.
Begründung:
Aktuell werden an den Schulen die Kinder (Elternwille) angemeldet. Die Anmeldungen passen nach unserer Erfahrung nur selten mit den Kapazitäten der einzelnen Schulen zusammen. Das gilt insbesondere für die IGSen. Um sehen zu können, wie hoch die Diskrepanz ist, brauchen wir die Anmeldezahlen, die auf der Grundlage des Elternwillens und nicht die bereinigten Zahlen nach den Verteilerkonferenzen.
Mit freundlichem Gruß
Manfred Klöpper
Unterkategorien
Anträge bis 2016
Anträge bis 2016