Rathaus in Oldenburg

11.06.2018

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister

Die Gruppe Die LINKE / Piraten beantragt für die Sitzung des Ausschusses für Allgemeine Angelegenheiten und für die Sitzung des Rates am 25.06.2018 jeweils die Aufnahme des Tagesordnungspunktes:

Vorlegung des Entwurfs einer Informationsfreiheitssatzung durch die Verwaltung

 Am 26.08.2013 hat der Rat der Stadt Oldenburg unter TOP 14.4 folgenden Antrag mehrheitlich bei zwölf Gegenstimmen beschlossen (siehe auch Protokoll über die Sitzung des Rates am 26.08.2013 vom 29.08.2013, das am 30.09.2013 vom Rat unverändert bei einer Enthaltung beschlossen wurde):

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Stadt Oldenburg den Entwurf einer Informationsfreiheitssatzung auszuarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Ziel der Informationsfreiheitssatzung soll sein, allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt den freien Zugang zu allen Informationen der Stadt zu verschaffen, insbesondere das Recht einzuräumen Einsicht in alle Verwaltungsvorgänge nehmen zu können, die nicht auf Grund besonderer gesetzlicher Bestimmungen als geheim oder zwingend nicht öffentlich eingestuft werden.

Durch die Satzung soll auch ein unbürokratischer Weg aufgezeigt werden, wie dieses Recht für die Einwohnerinnen und Einwohner unkompliziert gestaltet werden kann.

Entgegen des Beschlusses des Rates steht der Entwurf einer Informationsfreiheitssatzung für die Stadt Oldenburg, den die Verwaltung ausarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorlegen sollte, auch fast fünf Jahre nach dem Ratsbeschluss noch aus.

Deshalb stellt die Gruppe Die LINKE / Piraten zu diesem Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Ausschusses für Allgemeine Angelegenheiten und des Rates am 25.06.2018 folgenden Beschlussantrag:

Der Ausschusses für Allgemeine Angelegenheiten und der Rat beschließt:

Die Verwaltung legt den Entwurf einer Informationsfreiheitssatzung zur Beschlussfassung spätestens für die Ratssitzung am 24. September 2018 vor.

Sollte die Verwaltung weiterhin keinen Entwurf vorlegen können oder wollen, sehen wir uns gezwungen unseren Vorentwurf einer Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen vom 24.08.2013 (siehe Anhang 2) in der Septembersitzung des Rates zur Abstimmung zu stellen.

Begründung:

In verschiedenen Städten und Stadtstaaten wie z.B. Braunschweig oder Hamburg gibt es bereits derartige Satzungen bzw. Transparenzgesetze. Auch für Oldenburg würde es die Einwohnernähe der Verwaltung verbessern, wenn das Verwaltungshandeln als ein prinzipiell transparenter Prozess dargestellt wird. Der Vorentwurf (Anlage 2) mag in die rechtlichen Prüfungen der Verwaltung einbezogen werden.

Für die Gruppe Die LINKE / Piraten                                                                  

Ratsherr Jan-Martin Meyer                                                                              

 

in Auftrag

A.Hollweg