Änderungsantrag öffentlichkeit Gestaltungsbeiratssitzungen
Sehr geehrter Herr Krogmann,
für die Ratssitzung und den VA am 27.06.22 stellen wir zum Punkt Ö 9.5 Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates den folgenden Änderungsantrag:
Die Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates Oldenburg wird in Punkt 8 Satz 1 wie folgt neu gefasst:
- Öffentlichkeit der Beiratssitzung
Die Sitzungen des Beirats sind öffentlich. Die Öffentlichkeit kann durch Beschluss des Beirats ausgeschlossen werden. Hierbei gilt § 64 Abs. 1 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes entsprechend.
Die Sätze 2 und 3 von Punkt 8 bleiben unverändert.
Begründung:
Ratssitzungen und Ausschusssitzungen sind grundsätzlich öffentlich, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner den Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern. Diese Regel nach § 64 Nds. Kommunalverfassungsgesetz sollte auch für den Gestaltungsbeirat gelten.
Die vorliegende Fassung schafft eine Öffentlichkeit erster und zweiter Klasse (Bürgervereine und Presse) schließt aber Normalbürger generell aus. Gerade Gestaltungsfragen besonderer Bauvorhaben sind aber von allgemeinem Interesse für die Allgemeinheit.
Weitere Begründung erfolgt öffentlich.
Mit freundlichen Grüßen Holger Onken, Gruppenvorsitzender
Neuplanung des Flötenteichbades erst in die Fachausschüsse
Sehr geehrte Herr Krogmann,
zur Ratssitzung am 27.06.22 und zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am gleichen Tag beantragen wir den Tagesordnungspunkt
Neuplanung des Flötenteichs erst in die Fachausschüsse
zu behandeln und stellen hierzu den folgenden Antrag:
Der Beschluss des Ausschusses für Haushalt und Finanzen aus der Sitzung vom 01.06.2022 zu TOP Ö 19.1 über den Vorentwurf des Sport- und Gesundheitsbads am Flötenteich wird aufgehoben. Die Vorlage 22/0365 wird zunächst im Sportausschuss und im Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima vorgestellt. Dabei soll die Verwaltung in einer ergänzenden Vorlage die Vor- und Nachteile des alten vom Rat beschlossenen Ausbauplans und den neuen Entwurf umfassend unter klimapolitischen und sportpolitischen Erwägungen abwägen. Nach diesen Erörterungen in den Fachausschüssen und im Verwaltungsausschuss soll dann endgültig der Rat entscheiden, welcher Planung der Vorzug gegeben wird.
Begründung:
Aufstellungsbeschluss für ein Fußballstadion ist notwendig – endgültige Entscheidung aber erst wenn alle Zahlen vorliegen
Presseerklärung 11.05.2022
Die Gruppe hat auf ihrer heutigen Sitzung entschieden, im Bauausschuss den Aufstellungsbeschluss für den Bau eines Fußballstadions im Bereich der Weser-Ems-Halle zu unterstützen, weil mit diesem Beschluss erst mal nur eine rechtliche Grundlage für die weiteren Planungen geschaffen wird.
Die endgültige Entscheidung für den Bau eines Fußballstadions kann erst getroffen werden, wenn alle Zahlen über die Kosten vorliegen, insbesondere das bereits eingeholte Gutachten des Frankfurter Planungsbüros Albert Speer & Partner aktualisiert worden ist und feststeht in welchem Umfang sich Sponsoren beteiligen. Der Rat wird dann abwägen müssen, welchen Beitrag die Stadt aus öffentlichen Mitteln leisten kann.
Hierbei ist klarzustellen, dass eine städtische Beteiligung aus dem Haushalt niemals zu Lasten der Sportförderung für andere Vereine gehen darf.
Jetzt ist für den VfB der Aufstieg in die 3. Liga greifbar nahe. Oldenburg hat nach seiner Größe und nach seinem Umfeld durchaus das Potential für ein gut gefülltes Fußballstadion. Das beweist auch die Geschichte des VfB an seinem früheren Standort. Um die hohen Investitionskosten aufzubringen, werden aber auch Unternehmen der Stadt und der Region als Sponsoren gebraucht. .
Hans-Henning Adler
Pressesprecher der Gruppe
Keine Spaltung zwischen Geflüchteten zulassen!
Stadtverwaltung sollte sich für Gleichbehandlung einsetzen
Dass Geflüchtete aus der Ukraine voraussichtlich künftig nicht mehr Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern nach dem SGB II bekommen (vgl. NWZ vom 18.05.22), ist zu begrüßen; kontraproduktiv ist aber, dass dies nicht für alle Geflüchtete gilt. Durch die Schaffung von zwei Klassen Geflüchteter mit unterschiedlichen finanziellen Ansprüchen besteht die Gefahr, Spaltung und Missgunst zu schüren. Sachlich ist das in keiner Weise gerechtfertigt, denn die Not von Geflüchteten zB aus anderen Kriegsgebieten ist nicht generell geringer als bei denen aus der Ukraine. Auch die Beratungs- und Förderangebote sollten daher für alle Geflüchteten gleich sein.
Sachgerecht wäre es, allen Geflüchteten Leistungen nach dem SGB II zu gewähren, da dies eigentlich sowieso nur das Existenzminimum abdeckt. Anstatt die voraussichtliche unterschiedliche Behandlung von Geflüchteten zu begrüßen, sollte die Verwaltung sich im eigenen Interesse für eine Gleichbehandlung einsetzen.
Jonas Christopher Höpken
Mitglied im Ausschuss für Integration und Migration
Ein neues Fußballstadion geht nur mit Hilfe der Wirtschaft
Presseerklärung 25.03.2022
11.04.2022
Die sportlichen Erfolge des VfB haben die Idee eines neuen Stadions wieder ins Gespräch gebracht. Der Aufstieg in die 3. Liga ist greifbar nahe. Oldenburg hat nach seiner Größe und nach seinem Umfeld durchaus das Potential für ein gut gefülltes Fußballstadion. Das beweist auch die Geschichte des VfB an seinem früheren Standort.
Der Oberbürgermeister hat das Problem aber jetzt einfach dem Stadtrat vor die Füße geworfen. Er soll entscheiden, ob sich die Stadt ein neues Stadion leisten wolle.
Klarzustellen ist zunächst, dass eine städtische Beteiligung aus dem Haushalt niemals zu Lasten der Sportförderung für andere Vereine gehen darf. Bei einem neuen VfB-Stadion für Spiele in der 3. Liga geht es um Profi-Fußball. Irgendwelche Zuschüsse wären deshalb immer als Wirtschaftsförderung und nicht als Sportförderung einzuordnen.