Rathaus in Oldenburg

                              

An den                                                                                                                            

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Schwandner

Markt 1

26122 Oldenburg                                                                   Oldenburg, 22.05.2014

 

Sehr geehrter Herr Dr. Schwandner, 

die Gruppe Die Linke./ Piratenpartei regt an bei der nächsten Ratssitzung, am 26.05., im Rahmen der Mitteilungen des Oberbürgermeisters ein Kondolenzwort zum verheerenden Grubenunglück in der Türkei zu sprechen. 

Vor dem aktuellen Hintergrund der Türkei Begegnungen wäre es ein Zeichen der Anteilnahme den Angehörigen das Beileid auszudrücken.

 

Mit freundlichem Gruß 

Hans-Henning Adler

Fraktionsvorsitzender

 

 

An den                                                                                                          06.05.2014                                                                                                                            

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Schwandner

Markt 1

26122 Oldenburg                                                                 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Schwandner, 

die Gruppe Die Linke./Piratenpartei beantragt zur Ratssitzung am 26.05.14 den Tagesordnungspunkt

 Gefährdung kommunaler Handlungsspielräume durch das Abkommen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)

 zu behandeln. 

Dazu stellen wir den folgenden Antrag:

  1. Der Rat der Stadt Oldenburg fordert das Europäische Parlament auf, dem Abkommen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP), solange nicht zuzustimmen bis gesichert ist, dass die Wahrung der europäischen Sozial- und Umweltstandards sowie der Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge nicht dadurch gefährdet werden können.
  2. Bei den gegenwärtig laufenden Verhandlungen kommt es darauf an, dass die EU-Kommission sich mit Nachdruck dafür einsetzt, dass die kommunale Daseinsvorsorge, darunter insbesondere die nicht liberalisierten Bereiche, wie die öffentliche Wasserver- und Abwasserentsorgung, die Bereiche Abfall und ÖPNV, soziale Dienstleistungen sowie alle Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge im Kulturbereich, vom derzeit mit den USA verhandelten Freihandelsankommen – und allen weiteren Handelsabkommen – explizit ausgeschlossen wird.
  3. Eine Schwächung bestehender Arbeitnehmerrechte, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards sowie Finanzmarktregeln durch TTIP oder CETA ist inakzeptabel. Politische Handlungsspielräume dürfen nicht beschränkt werden. Die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit müssen auch in Streitfällen gelten. Wirtschaftliches Handeln muss zugleich auch dem Wohl der Allgemeinheit dienen, wie es das Grundgesetz in Art 14. formuliert. Die Kontrolle staatlicher Einschränkungen obliegt den Gerichten. Banken und Konzerne dürfen daneben keine neuen Klagerechte gegen Staaten (Investor-State-Dispute-Settlement, ISDS) vor privaten Schiedsgerichten erhalten, die nicht demokratisch legitimiert sind.
  4. Der bisherige Prozess der Verhandlungen zum Freihandelsabkommen EU-USA ist in höchstem Maße intransparent und vernachlässigt erheblich die Rechte der gewählten Parlamentarier auf europäischer, nationaler und Länderebene sowie die der Kommunen. Der Rat der Stadt fordert die EU-Kommission auf, das Mandat über die Verhandlungen offen zu legen und über den Verhandlungsprozess regelmäßig zu berichten. Geheimverhandlungen sind sofort zu beenden.

 Begründung:

Seit Mitte 2013 verhandeln EU und USA offiziell über ein Transatlantisches Freihandels- und Investitionsabkommen, das sogenannte TTIP. Insbesondere durch eine Angleichung von Normen und Standards soll der größte Handelsraum der Welt entstehen. Auf den Verhandlungstisch kommt alles: Finanzmarktregeln, Arbeitnehmerrechte, Umweltstandards und vieles mehr. Ganz grundsätzlich zielt das Abkommen darauf ab, durch Investitionsschutzbestimmungen die Entscheidungsfreiheit demokratisch gewählter Parlamente einzuschränken.

Die globalisierungskritische Organisation Attac befürchtet: „Das öffentliche Beschaffungswesen soll auf allen Ebenen geöffnet werden. Soziale und ökologische Aspekte könnten dann nur noch sehr eingeschränkt bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden. Dies könnte auch als Einfallstor dienen, um die Wasserversorgung (selbst in den USA noch überwiegend in kommunaler Hand) zu privatisieren. Die Folge einer solchen Privatisierungswelle wären steigende Preise und sinkende Qualität.“

Streitfälle sollen nicht vor den Gerichten der souveränen Staaten sondern von demokratisch nicht legitimierten Schiedsgerichten entschieden werden. Die konkreten Inhalte der Verhandlungen werden geheim gehalten.

In der Konsequenz steht zu befürchten, dass Staaten künftig lieber auf Verbesserungen im Verbraucherschutz, bei Sozialstandards oder im Umweltbereich verzichten, als sich mit transnationalen Großkonzernen anzulegen. Attac nennt die Klage des schwedischen Vattenfall-Konzerns – nach dem Atomausstieg klagt der Energiekonzern vor einer internationalen Schiedsstelle auf 3,7 Mrd. Euro Schadensersatz – als Beispiel für eine solche undemokratische Praxis.

 Das Abkommen wird für die Mitgliedstaaten der EU von der Europäischen Kommission verhandelt. Grundlage dieser Verhandlungen ist ein vom Rat erteiltes Mandat, welches jedoch nicht veröffentlicht wird. Nach Abschluss der Verhandlungen müssen das Europäische Parlament und der Rat dem Vertragstext des Abkommens im Ganzen zustimmen oder ihn ablehnen. Nach Abschluss des Freihandelsabkommens wird dieses für die Mitgliedstaaten bindend. Damit wird es Anwendungsvorrang vor dem europäischem Sekundärrecht, wie beispielsweise Verordnungen und Richtlinien, sowie nationalem Recht haben. Dieses rechtliche Gewicht des Abkommens verstärkt seine mögliche Bedeutung für die kommunale Daseinsvorsorge.

 Der Deutsche Städtetag hat darauf hingewiesen: 

Je nach Ausgestaltung und Wortlaut des Abkommens, könnten Teile der kommunalen Daseinsvorsorge unter den Anwendungsbereich der Handels- und Investitionspartnerschaft fallen. Auch wenn sich das Handelsabkommen nicht direkt mit den Organisationsformen und -aufgaben der öffentlichen Verwaltung befasst, können sich die Inhalte des Abkommens indirekt auf die kommunale Organisationsfreiheit auswirken. Beschränkend für die Organisationsfreiheit könnte sich beispielsweise eine Marktzugangsverpflichtung auswirken. Diese untersagt lokale Monopole und ausschließliche Dienstleistungserbringer. Somit würde einer Kommune zwar nicht vorgeschrieben, wie sie die öffentliche Daseinsvorsorge zu erbringen hat. Die Marktzugangsverpflichtung könnte jedoch dazu führen, dass neben den kommunalen auch private Unternehmen die Daseinsvorsorgeaufgaben wahrnehmen können müssen und Rechtsformeinschränkungen für die Erbringung nicht zulässig sind.

 Daher ist es wichtig, sicherzustellen, dass die Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge prinzipiell nicht von einer transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft erfasst sind. Dies gilt ebenso für das seit Juni 2013 von der EU-Kommission verhandelte „Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen“

(Trade in Services Agreement – TISA), welches nationale Dienstleistungsmärkte öffnen soll.

 Die Erbringung zahlreicher Aufgaben der Daseinsvorsorge durch kommunale und öffentliche Einrichtungen hat in unserer Gesellschaft eine lange Tradition und hat sich bewährt. Die Bürgerinnen und Bürger vertrauen darauf, dass die Steuerung und Kontrolle der Leistungen der Daseinsvorsorge durch demokratisch legitimierte kommunale Vertretungskörperschaften erfolgt. Damit stellt die kommunale Daseinsvorsorge ein wichtiges Element eines bürgernahen Europas dar, dem die EU und die Mitgliedstaaten gleichfalls verpflichtet sind. 

Die öffentliche Daseinsvorsorge darf daher insbesondere in den Bereichen, in denen sie wichtige Aufgaben in nicht-liberalisierten Märkten wahrnimmt, keinesfalls einer Liberalisierung unterworfen werden. Darunter fällt insbesondere die Wahrnehmung der Aufgaben in der Wasserver- und Abwasserentsorgung.

Diese Bereiche dürfen, vor dem Hintergrund des gerade erzielten Erfolges für die

öffentliche Wasserwirtschaft in der Konzessionsvergaberichtlinie der EU, nicht wiederholt angetastet werden. Dies gilt gleichermaßen für die traditionell seitens der Länder und der Kommunen geleistete Kulturförderung. Der Erhalt von eigenen Einrichtungen, wie Theatern, Museen und Bibliotheken und die Förderung von zivilgesellschaftlichem sowie ehrenamtlichem Engagement sind gemeinwohlerhaltende und wichtige Bestandteile der kommunalen Daseinsvorsorge. Die Kommunen dürfen in der Erbringung auch dieser Aufgaben keinesfalls durch ein Handelsabkommen eingeschränkt werden. Darüber hinaus sind insbesondere auch die sozialen Daseinsvorsorgeleistungen zu nennen. Die Erbringung dieser Leistungen durch Kommunen und die Funktionsfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme sowie die kommunale Kompetenz in der Krankenhausversorgung müssen weiterhin gewährleistet sein und dürfen durch den Abschluss eines Handelsabkommens keiner Einschränkung unterliegen. (Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages auf seiner 209. Sitzung am 12. Februar 2014 in München)

 Mit freundlichem Gruß

 

Hans-Henning Adler

Fraktionsvorsitzender

Herrn Oberbürgermeister

Prof. Dr. Gerd Schwandner

Altes Rathaus / Markt 1

26122 Oldenburg                                                                             Oldenburg, 10.7.2014

  

Ratssitzung am 28.7.2014

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

 

Diskriminierungsfreier und ermäßigter Zutritt zu Kulturveranstaltungen

für Besitzer_innen des Oldenburg Pass 

Wir stellen folgenden zu beschließenden Antrag: 

Die Vertreter_innen des Rates im Verwaltungsausschuss des Staatstheaters Oldenburg werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Nutzer_innen des Oldenburg Pass einen diskriminierungsfreieren und erleichterten Zugang zu den Veranstaltungen des Theaters erhalten. Die Ermäßigungen für den Oldenburg Pass sollen sich zukünftig stärker an den übrigen Ermäßigungsangeboten des Theaters orientieren. Zusätzlich führt die Verwaltung mit der gleichen Intention ein Gespräch mit dem Staatstheater.

Begründung: 

Die einkommensschwachen Nutzer_innen des Oldenburg Pass, zu denen u. a. Flüchtlinge gehören, können derzeitig ausschließlich das Last Minute-Ticket Angebot an der Abendkasse auf allen noch verfügbaren Plätzen nutzen. Für Gastspiele und Sonderveranstaltungen erhalten sie im Oldenburgischen Staatstheater grundsätzlich keine Ermäßigung. Darüber hinaus erhalten sie keinerlei Angebote, wie sie beispielsweise Auszubildende, Schwerbehinderte, Helfer im Freiwilligen Sozialen Jahren usw. in Anspruch nehmen können. Nutzer_innen des Oldenburg Pass haben keinerlei Möglichkeit, ermäßigte Karten vorzubestellen, was es ihnen erschwert, einen Theaterbesuch mit Freund_innen und Bekannten zu planen. Die normalen Eintrittspreise des Theaters sind für Empfänger_innen von Sozialleistungen in der Regel nicht finanzierbar.

 Bundesweit vorbildlich bemüht sich Oldenburg einkommensschwachen Bürger_innen und Menschen in sozialen Härtefällen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Der Oldenburg Pass bietet Ermäßigungen bei Kultur-, Bildungs- und Sportveranstaltungen. Dem Theater kommt eine besonders hervorzuhebende Bedeutung für die Inklusion von einkommensschwachen Mitbürger_innen zu. Theaterveranstaltungen leisten nicht nur einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Bildung, sondern sie sind daneben Orte der sozialen Begegnung und des Austausches. Insbesondere ein mit öffentlichen Mitteln des Landes Niedersachsen und der Stadt Oldenburg finanziertes Theater sollte sich bemühen, im Sinne inklusiver Ansprüche allen Bevölkerungsgruppen ein ausreichend zugängliches und nicht ausgrenzendes Kulturangebot anzubieten.

  

Mit freundlichem Gruß   

Dr. Jens Ilse, Jan-Martin Meyer

Für die Ratsgruppe DIE LINKE / Piratenpartei 

Ursula Burdiek

Für die SPD 

Andrea Hufeland

Für Bündnis 90/ Die Grünen

 

An den                                                                                                                            

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Schwandner

Markt 1

26122 Oldenburg                                                                                         15.09.2014 

  

Sehr geehrter Herr Dr. Schwandner,

die Gruppe Die Linke./ Piratenpartei beantragt zur nächsten Ratssitzung folgenden Tagesordnungspunkt

Resolution zur Verurteilung des Brandanschlages auf die Haci-Bayram-Moschee

auf die Tagesordnung zu nehmen.

Der Rat der Stadt Oldenburg verurteilt den Brandanschlag auf die Haci-Bayram-Moschee auf das Schärfste. Es handelt sich um einen Anschlag gegen die religiöse Vielfalt und gegen islamisches Leben in Oldenburg, den wir nicht dulden. Dieser Anschlag verstößt gegen die aufklärerischen und emanzipatorischen Grundlagen eines zivilisierten Miteinanders in dieser Stadt. Wir wollen, dass Oldenburg eine weltoffene Stadt der Vielfalt und der Toleranz bleibt, in der alle Religionen und Weltanschauungen ihren Platz haben. Wir wenden uns daher gegen jede Form des Rechtsextremismus, der Islamfeindlichkeit oder anderer Formen der Feindseligkeit gegenüber Religionsgemeinschaften und weltanschaulichen Gruppen.

Der Rat spricht daher der DITIB-Gemeinde sein Mitgefühl und seine Solidarität aus. Die DITIB-Gemeinde ist für die Stadt ein wichtiger Partner im Bereich der Integration, dessen Gastfreundlichkeit und Dialogorientierung wir schätzen.

Der Rat der Stadt Oldenburg fordert die vollständige Aufklärung des Brandanschlages. Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden.

 Mit freundlichem Gruß

Jonas Christopher Höpken Ratsherr Gruppe DIE LINKE./Piratenpartei