Stadtbaurätin Nießen
Technisches Rathaus
Industriestraße
26121 Oldenburg Oldenburg, 20.11.2016
Sehr geehrte Frau Nießen,
für die nächste Sitzung des Bau- und Planungsausschusses beantrage ich den
Tagesordnungspunkt:
Bauantrag für Dichterlesung?
Auf die Tagesordnung zu nehmen. Hierzu stelle ich die folgenden Fragen an die Verwaltung:
Ist es richtig, was in der NWZ vom 19.11.2016 unter der Überschrift „ Bauamt genehmigt Veranstaltung nicht“ berichtet wurde?
Ist es insbesondere richtig, dass die Bauverwaltung für eine Dichterlesung am 1.12.16 in der Grundschule Etzhorn einen Bauantrag gefordert hatte?
Wenn es Sicherheitsprobleme in der Grundschule gab, was sollte an diesen Problemen geändert werden, wenn ein beauftragter Architekt dafür einen Bauantrag schreibt?
Was ist die Rechtsgrundlage für ein derartiges Verhalten ?
Ist es weiter richtig, dass diese bürokratische Hürde bei anderen Veranstaltungen nicht errichtet wurde ?
Ist das mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar?
Mit freundlichem Gruß
Hans-Henning Adler
Fraktionsvorsitzender