Rathaus in Oldenburg

Oldenburg                                                                                             2.06.2023

 

Sehr geehrte Herr Krogmann,

 

zur nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses des Verwaltungsausschusses und des Rates stellen wir den folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Planung und Umsetzung der Fahrradstraße Quellenweg so zu verändern, dass in den Bereichen, in denen auch nach den neusten Plänen der Verwaltung keine Parkplätze in der Nähe mehr vorgesehen sind, die vorhandenen Verkehrsschilder Z 283 (absolutes Halteverbot) durch das Verkehrsschild eingeschränktes Halteverbot (Z 286) ersetzt werden.

Begründung:

An den
Oberbürgermeister
der Stadt
Markt 1
26122 Oldenburg 22.06.2023

 

Sehr geehrte Herr Krogmann,

 

Zur nächsten Sitzung des Rates am 26.06.23 und des Verwaltungsausschusses vom gleichen Tag stellen wir zum Tagesordnungspunkt

 

Änderung der Satzung über die Erhebung von Marktgebühren (Marktgebührensatzung)

 

den folgenden Änderungsantrag

 

Art. 1 der
S a t z u n g zur Änderung der Satzung der Stadt Oldenburg (Oldb) über die Erhebung von Marktgebühren (Marktgebührensatzung) wird wie folgt geändert:

An
Frau Baudezernentin Schacht
Industriestr.
                                                                            16.06.2023
Sehr geehrte Frau Schacht,

zur nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.06.23, zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 26.06.23 und zur Sitzung des Rates am 26.06.23 stellen wir zum Tagesordnungspunkt Mobilitätsplan Oldenburg 2030 den folgenden Änderungsantrag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die im Entwurf des Mobilitätsplans 2030 enthaltene Teilkonzepte zu einem einheitlichen und aufeinander abgestimmten neuen Entwurf zu überarbeiten und hierbei abzusichern, dass Beschränkungen des PKW-Verkehrs durch eine geeignete Förderung und die Erleichterungen von Maßnahmen der Verkehrsarten des Umweltverbundes (Bus, Fahrrad, Fußgängerverkehr) ausgeglichen werden, um eineausreichende Mobilität für alle zu gewährleisten.

Hierbei sollen auch die folgenden drei Punkt eingearbeitet werden:
1. Nach dem Neubau der Cäcilienbrücke soll dieser Bereich nicht für den PKW-Verkehr gesperrt werden. Die Verkehrsregelung auf der Straße Am Damm soll aber so verändert werden, dass dem Radverkehr mehr Raum geschaffen wird. Eine Tempo-20-Zone für den PKW-Verkehr und den Bus wäre z.B. möglich.
2. Es soll ein neues P&R-Konzept mit geeigneten Parkplätzen am Stadtrand erarbeitet werden, welches gewährleistet, dass die Busse kostenlos in die Innenstadt fahren, die Fahrsequenz erhöht wird, so dass keine lange Wartezeiten entstehen, und auch ausreichend für P&R geworben wird.
3. Die vorgesehene Umfahrung des Fußgängerzone im Einbahnverkehr muss so ausgestaltet werden, dass eine vollständige Umfahrung möglich ist und an der Kreuzung Staugraben/ Moslestraße ein Linksabbiegen ermöglicht wird, z. B. Dur Einrichtung eines Kreisverkehrs an dieser Stelle.

 Begründung:

An
Frau Baudezernentin Schacht
Technisches Rathaus
 15.06.2023
Sehr geehrte Frau Schacht,

zur nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.06.23 stellen wir zum Tagesordnungspunkt Ö 9.2 Rücknahme der Planungen für beidseitiges Halteverbot am Quellenweg

erneut den Antrag:


1. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Planung und Umsetzung der Fahrradstraße Quellenweg so zu verändern, dass auf beiden Seiten der Straße abwechselnd Parkmöglichkeiten geschaffen werden (versetztes Parken).

Sollte dieser Antrag keine Mehrheit finden, stellen wir den folgenden Antrag:

2. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Planung und Umsetzung der Fahrradstraße Quellenweg so zu verändern, dass die vorhandenen Verkehrsschilder Z 283 (absolutes Halteverbot) durch das Verkehrsschild eingeschränktes Halteverbot (Z 286) ersetzt werden und im Abschnitt zwischen Uhlhornsweg und Kleestraße auf der nördlichen Seite eine Beschilderung vorzunehmen, die einem eingeschränktem Halteverbot entspricht.

An  den                                                                                                                           

Oberbürgermeister

der Stadt

Markt 1

26122 Oldenburg                                                                                             10.03.2023

 

Sehr geehrte Herr Krogmann,

 

Zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Digitalisierung und internationale Zusammenarbeit (WiFö) und zur nächsten Sitzung des Betriebsausschusses Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft und Hochbau (EGH)

 

beantagen wit den Tagesordnungspunkt

 

Toilettenhäuschen am Pferdemarkt

 

zu behandeln.

 

Hierzu bitten wir die Verwaltung um einen Bericht, insbesondere zu folgenden Fragen:

 

  1. In der Vergangenheit war das Toilettenhäuschen für das allgemeine Publikum zugänglich. Warum ist das jetzt geschlossen worden? Gehört es nicht zur Attraktivität der Märkte auf dem Pferdemarkt, eine solche Einrichtung vorzusehen, zumal dort auch an verschiedenen Ständen Getränke und auch Speisen verzehrt werden?

Oldenburg, 21.10.2022

 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir bitten darum folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Verwaltungsausschusses und des Rates der Stadt Oldenburg am 7. November zu nehmen:

 

Der Rat hebt den Beschluss des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft und Hochbau vom 6.10.2022 zur Unterhaltsreinigung in Objekten der Stadt Oldenburg für den Zeitraum vom 02.01.2023 bis zum 07.01.2028 auf, um diese Arbeiten zukünftig mit eigens zu diesem Zweck einzustellenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchzuführen.

 

Begründung:

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten durch eine Anstellung bei der Stadt weniger einem Druck durch die Arbeitsverdichtung ausgesetzt sein. Damit könnten auch Gründe entfallen, die zu einer vorzeitigen Aufkündigung des bisherigen Vertrages mit einem privaten Anbieter geführt haben.

 

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Dr. Holger Onken

Fraktionsvorsitzender

 

Christel Homann

Mitglied im Betriebsausschusse Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft und Hochbau

 Oldenburg 18.10.2022

Sehr geehrte Herr Krogmann,

Zur nächsten Sitzung des Rates, des Allgemeinausschusses und des Verwaltungsausschusses beantragen wir den Tagesordnungspunkt

 

Leerstand bekämpfen - Zweckentfremdungssatzung für Oldenburg

 

zu behandeln und stellen dazu den folgenden Antrag:

 

Wir beantragen zu beschließen:

 

1. Der Rat der Stadt Oldenburg stellt fest, dass die Stadt Oldeburg im Sinne des § 1 des Niedersächsischen Zweckentfremdungsgesetzes als Gebiet zählt, in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen gefährdet ist.

2. Die Verwaltung wird beauftragt zur nächsten Ratssitzung einen Entwurf für eine Zweckentfremdungssatzung für Oldenburg zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Begründung:

 

Der Nds. Landtag hat am 27.03.2019 das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (NzwEWG) beschlossen. Dieses Gesetz ermächtigt die Gemeinden für ihr Gebiet Zweckentfremdungssatzungen zu beschließen, wenn auf ihrem Territorium Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen nicht zur Verfügung stehen und daher die Wohnraumversorgung gefährdet ist.

Sehr geehrte Herr Krogmann,

zur Ratssitzung am 27.06.22 und zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am gleichen Tag beantragen wir den Tagesordnungspunkt

 

Neuplanung des Flötenteichs erst in die Fachausschüsse

 

zu behandeln und stellen hierzu den folgenden Antrag:

 

Der Beschluss des Ausschusses für Haushalt und Finanzen aus der Sitzung vom 01.06.2022 zu TOP Ö 19.1 über den Vorentwurf des Sport- und Gesundheitsbads am Flötenteich wird aufgehoben. Die Vorlage 22/0365 wird zunächst im Sportausschuss und im Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima vorgestellt. Dabei soll die Verwaltung in einer ergänzenden Vorlage die Vor- und Nachteile des alten vom Rat beschlossenen Ausbauplans und den neuen Entwurf umfassend unter klimapolitischen und sportpolitischen Erwägungen abwägen. Nach diesen Erörterungen in den Fachausschüssen und im Verwaltungsausschuss soll dann endgültig der Rat entscheiden, welcher Planung der Vorzug gegeben wird.

Begründung:

Unterkategorien

Anträge bis 2016