Rathaus in Oldenburg

  

Sehr geehrte Frau Stadträtin Sachse, 

die Gruppe Die LINKE./ Piratenpartei beantragt zur Schulausschusssitzung am 4.05.2021 folgenden Tagesordnungspunkt: 

AUSBILDUNGSPLÄTZE IM DUALEN SYSTEM 2021 

aufzunehmen.

 Wir bitten die Verwaltung unter diesem Tagesordnungspunkt um einen Bericht über die Situation im Bereich des Übergangs Schule Beruf, ob sich die Situation aus dem letzten Jahr wiederholt, dass eine signifikant große Gruppe von Jugendlichen, die die Schule beendet, keinen betrieblichen Ausbildungsplatz bekommt bzw. diesen gar nicht nachfragt.

 Wir stellen dazu die Frage – wenn sich die Probleme auch in Oldenburg so darstellen – in welchen Bereichen werden aktuell weniger Ausbildungsverträge abgeschlossen?

 Führt diese Entwicklung – wie im letzten Jahr – dazu, dass weniger Fachklassen und dafür umso mehr Vollzeitklassen in den Berufsbildenden Schulen eingerichtet werden müssen?

Die Jugendlichen, die im letzten Jahr ohne einen Ausbildungsvertrag in eine Vollzeitklasse in eine BBS gegangen sind, vergrößern in diesem Jahr die Anzahl derjenigen, die einen Ausbildungsplatz nachfragen. Welche Perspektiven bietet die Stadt Oldenburg diesen Jugendlichen, wenn es nicht genügend Ausbildungsplätze gibt? 

Zur nächsten Sitzung des Rates und zur nächsten Sitzung des Allgemeinausschusses und des

Verwaltungsausschusses

beantragen wir den Tagesordnungspunkt

Wohnungsleerstände in den „Englischen Siedlungen“ der BIMAauf die Tagesordnung zu nehmen. Hierzu stellen wir den folgenden Antrag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA)Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, einen verbindlichen Zeitplan zu erarbeiten, nach dem die im Eigentum der BIMA stehenden Wohngebäude („englische Siedlungen“), die zur Zeit leerstehen, kurzfristig in Stand gesetzt und vermietet werden. In den Verhandlungen ist die BIMA darauf hinzuweisen, dass der Leerstand über sechs Monate nach dem Niedersächsisches Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (NzwEWG) vom 27. März 2019 Sanktionen auslösen kann, sobald die Stadt Oldenburg eine entsprechende Zweckentfremdungssatzung erlassen hat.

 

Begründung:

An den

Baudezernenten der Stadt

Technisches Rathaus

Industriestr.

26121 Oldenburg                                                                    01.03.2021

 

Sehr geehrter Herr Dr. Uhrhan,

Zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen beantragen wir, den Tagesordnungspunkt

Erhalt der Waldfläche im Bereich des B-Plans Nr. 66 (Schützenweg/Quartier Haarentor)

zu behandeln und stellen dazu den folgenden Antrag:

Bei der Bearbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist zu beachten, dass die am östlichen Rand noch vorhandene Waldfläche nicht gerodet oder für andere Zwecke (Gebäude oder Parkplätze) umgewandelt werden darf.

Begründung:

Die Waldfläche ist schon ein mal unberechtigt verkleinert worden. Wir hatten in unseren Anträgen an den Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima schon darauf hingewiesen, dass das Gehölz eine Waldfläche im Sinne des Bundeswaldgesetzes ist. Es fällt nicht unter § 2 Abs. 2 Nr. 4 des Bundeswaldgesetzes, wonach kleinere mit Bäumen bewachsenen Flächen nicht als Wald gelten. Kleinere Flächen werden allgemein als Baumgruppen oder Hecken unter 700 qm verstanden (Klose - Orf. Forstrecht § 2 Anm. 27).

Die vom Investor im Rahmen des bisherigen – informellen - Verfahrens vorgelegten Bauzeichnungen weisen bisherige Waldflächen teilweise als Flächen für Parkplätze aus. Dem Investor ist deutlich zu machen, dass diese Flächen für seine Planung tabu sind. Waldflächen haben für das Klima einen besonders hohen Stellenwert. Sie binden CO2 und haben gerade in urbanen Siedlungsräumen für die Frischluftversorgung und kleinräumige Klimaregulation eine besondere Bedeutung. Sie dürfen deshalb nicht wirtschaftlichen Überlegungen geopfert werden. Auch kleinere Waldflächen innerhalb bebauter Ortslagen genießen nach dem Nds. Waldgesetz einen besonderen Schutz. Wertsteigerungen, die diese Flächen erfahren, wenn sie zu Bauland werden, können und dürfen diesen waldgesetzlichen Grundschutz nicht aushebeln.

Mit freundlichem Gruß

Hans-Henning Adler, Fraktionsvorsitzender

 

Sehr geehrter Frau Sachse,

Mit Unverständnis habe ich registriert, dass das Hilfeersuchen der Pflegeheime zur Testung der Besuche bei der Stadtverwaltung ungehört bleiben soll.

Es dürfte doch klar sein, dass Schnell-Tests helfen, das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus zu minimieren. Weiter bedarf es sicher keiner Begründung, dass gerade über die Feiertage alles getan werden muss, dass Alte und Pflegebedürftige nicht an Einsamkeit leiden.

Da für die vorgesehenen Impfungen so wie so räumliche und personelle Kapazitäten bereit stehen, die in diesen Tagen gar nicht abgerufen werden können, weil der Impfstoff vorrangig nach Osnabrück und Cloppenburg geliefert wird, ist es doch naheliegend, die bereit stehenden Freiwilligen und das jetzt leer stehenden Gebäude der Weser-Ems-Halle einzusetzen, um die Schnell-Tests durchzuführen.

Mit freundlichen Grüßen

 Hans-Henning Adler

Fraktionsvorsitzender

Sehr geehrter Frau Sachse,

zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses stellen wir den folgenden Antrag und stellen dazu auch die folgende Anfrage:

 

Antrag: Heimaufsicht personell verstärken

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, die im Rahmen der Heimaufsicht zu überwachenden Pflegeeinrichtungen regelmäßig und mindestens einmal im Jahr

aufzusuchen. Bei den Überprüfungen ist von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Einrichtungen unangemeldet zu besuchen. Bei diesen Besuchen sind auch die Zimmer der Betreuten in Augenschein zu nehmen, wenn diese damit einverstanden sind.

 

Begründung:

 

Nach § 9 (1) des Niedersächsisches Gesetzes über unterstützende Wohnformen (NuWG) führen die Heimaufsichtsbehörden in den Heimen wiederkehrende und anlassbezogene Prüfungen durch. Angemeldete und unangemeldete Prüfungen sind jederzeit zulässig.

 

In § 9 (4) NuWG steht: Die Heimaufsichtsbehörde prüft jedes Heim mindestens einmal jährlich. Sie kann die Prüfungsabstände auf bis zu zwei Jahre ausdehnen, wenn ein Heim durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder gemäß § 114 Abs. 4 Satz 2 des Elften Buchs des Sozialgesetzbuchs durch unabhängige Sachverständige oder Prüfinstitutionen geprüft worden ist.

12.10.2020

Sehr geehrter Frau Sachse,

zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses stellen wir den folgenden Antrag :

 

Eigene Initiativen zur Lösung der Probleme des „grauen Wohnungsmarktes“ und zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Austrocknung des „grauen Wohnungsmarktes“ und zur Verhinderung von Obdachlosigkeit mit Organisationen wie Diakonie und Caritas oder nicht-kirchlichen Wohlfahrtsorganisationen Gespräche aufzunehmen und ein Konzept zu entwickeln, das nach dem Prinzip „Housing first“ Menschen, die auf dem regulären Wohnungsmarkt gegenwärtig keine Wohnung finden, weil sie spezifische soziale Probleme haben ( z.B. Überschuldung, negative Schufa-Einträge, Drogenprobleme, vorherige Strafhaft... ) eine menschenwürdigeUnterkunft sichert. Es sollen Wohnverhältnisse geschaffen werden, die sozialarbeiterisch in eigenen Gebäuden der Stadt oder in Gebäuden eines Wohlfahrtsverbandes betreut werden, die über ein Erbbaurecht errichtet werden.

 

Begründung:

 

Denkbar sind mehrere Lösungen:

 

1. Es könnten von der Stadt auf eigenem Grundstück zunächst ein oder zwei Gebäude auf verschiedenen Standorten mit jeweils etwa 6 bis 8 Einraumwohnungen (mit Kochnische und eigener Sanitärzelle) gebaut und dann vermietet werden. Diese Gebäude sollen nicht größer sein, um zu verhindern, dass sich Problemgruppen in einem größeren Gebäudekomplex bündeln. Sie sollten auch auf verschieden Standorte verteilt werden.

An

Frau Stadträtin Sachse

Bergstr. 25

26122 Oldenburg 14.09.2020

 

 

Sehr geehrter Frau Sachse,

 

zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses stellen wir zum

Tagesordnungspunkt Ö.9.1 Bericht der Heimaufsicht zur Situation in Oldenburger Pflegeheimen

die folgende Ergänzungsfragen:

1. In der Vorlage der Verwaltung steht, das das Betreten der Bewohnerzimmer wegen Art. 13 GG nur mit Zustimmung der Heimbewohner möglich ist. Dies ist natürlich richtig. Führt das aber dazu, dass die Heimaufsicht gar nicht versucht, in die einzelnen Wohnungen hineinzuschauen, nachdem vorher die BewohnerInnen gefragt werden, ob die Wohnung betreten werden darf?

2. Im Bericht der Verwaltung wird entschuldigend zur Frage der unzureichenden Pflegesituation auf den „knapp bemessenen Personalschlüssel“ verwiesen. Bedeutet dies, dass die Heimaufsicht die gegenwärtige Situation hinnimmt und nicht darauf drängt, bei geringerem Personal die Zahl der Heimbewohner zu reduzieren, um eine Betreuung zu sichern, die der Menschenwürde der Bewohnerinnen und Bewohner gerecht wird?

An  den                                                                                                                           

Oberbürgermeister der Stadt

Markt 1

26122 Oldenburg 

                                                                                   16.08.2020
Sehr geehrter Herr Krogmann,

Zur nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses beantrage ich den Tagesordnungspunkt

Zeitverzögerung bei der Planung der Cäcilienbrücke

zu behandeln.

Begründung: Laut NWZ vpm 03.08.20 soll die Planung für die neue Brücke bis Mitte 2023 andauern. Mit der Fertigstellung der Brücke sei dann Ende 2025 zu rechnen. In der NWZ vom 05.072019 stand noch, dass der Neubau der Brücke Anfang 2022 möglich ist. Diese unterschiedlichen Zeitangaben beruhten jeweils auf Mitteilungen der Wasser- und Schifffahrtsdirektion. Unser Vorschlag ist , dass der Oberbürgermeister das Gespräch mit dem WSA aufnimmt, um auszuloten, welche Möglichkeiten bestehen, den Planungsprozess abzukürzen.
 

Hans-Henning Adler

Fraktionsvorsitzender

Unterkategorien

Anträge bis 2016