Rathaus in Oldenburg

An den

Baudezernenten der Stadt

Technisches Rathaus

Industriestr.

26121 Oldenburg                                                                                                                                                                 30.05.2021

 

Sehr geehrter Herr Dr. Uhrhan,

Zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen beantrage ich den

Tagesordnungspunkt:

Machbarkeitsstudie zum „Fleiweg“ zwischen Philosophenweg und Fleiwa-Gelände

zu behandeln und stelle dazu den folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zu untersuchen, ob eine Unterführung für den Fußgänger- und Radverkehr unter der Bahnstrecke nach Leer zwischen dem Philosophenweg und dem Fleiwa-Gelände verkehrlich sinnvoll ist und welche voraussichtlichen Kosten für ein derartiges Vorhabben ggf. auf die Stadt zukämen, wobei auch zu prüfen ist, wlche Landesmittel hierfür als Zuschuss beantragt werden könnten.

Begründung:

Eine Initiative um den Anwohner der Holtzinger Straße Klaas Brümann hat der Verwaltung bereits vorgeschlagen, einen Durchstich unter der Bahnlinie nach Leer vorzunehmen, um den Fahrrad- und Fußgängerverkehr an dieser Stelle zu erleichtern.

An den

Baudezernenten der Stadt

Technisches Rathaus

Industriestr.

26121 Oldenburg                                                                                                                                            30.05.2021

Sehr geehrter Herr Dr. Uhrhan,

Zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen stelle ich zum

Tagesordnungspunkt

„In Flächennutzungsplanung mehr Mischgebiete ausweisen“

den folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Entwicklung der Bauleitplanung stärker „das Konzept der Mischung von Wohnen, Arbeiten, Bildung, Versorgung und Freizeitgestaltung in den Stadtquartieren zu verfolgen“ wie es die Leipzig-Charta zur nachhaltigen Europäischen Stadt empfohlen hat. Eine wichtige Grundlage für die effiziente und nachhaltige Nutzung von Ressourcen ist eine kompakte Siedlungsstruktur. Hierbei sind insbesonders die Instrumente der Ausweisung als Mischgebiete und urbane Gebiete nach der Baunutzungsverordnung zu nutzen. Um das Ziel einer „Stadt der kurzen Wege“ weiterzuverfolgen sind vor allem auch Stadtteilzentren zu stärken und eine Zersiedelung des Stadtgebiets zu vermeiden. Um den sozialen Zusammenhalt und die Integration in den Städten und Stadtregionen zu erreichen, soll eine „gut konzipierte soziale Wohnraumpolitik mit gesundem,

bedarfsgerechter und preisgünstiger Wohnraum die Attraktivität und Anziehungskraft sowohl für junge als auch für ältere Menschen erhöhen und somit zur Stabilität im Stadtteil beitragen.“ (Leipzig-Charta).

An den
Stadtbaurat
Technisches Rathaus
Industriestr.
26121 Oldenburg                                                                                                                                                                                  20.05.2021

  

Sehr geehrter Herr Dr. Uhrhan,
zur nächsten Sitzung des Betriebsausschusses Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft und Hochbau beantragen wir den Tagesordnungspunkt

Reinigung städtischer Gebäude zukünftig in städtischer Hand

zu behandeln und stellen dazu den Antrag: 

Der Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 05.05.2003, wonach die Gebäudereinigung zukünftig entsprechend der natürlichen Fluktuation städtischer Mitarbeiter/innen bis zu 50 % an Gebäudereinigungsfirmen vergeben werden kann, wird geändert. Ab dem 01.01.2022 sollen die städtischen Gebäude zu 100 % durch bei der Stadt beschäftigte Reinigungskräfte gereinigt werden. Sofern mit privaten Reinigungsfirmen noch Verträge bestehen, die über diesen Zeitpunkt hinausgehen, werden diese Verträge eingehalten, aber nicht verlängert.

Im Haushalt 2022 werden entsprechende Personalstellen eingeplant. Die derzeit im privaten Reinigungsgewerbe Angestellten, die durch den Beschluss ggf. ihren Arbeitsplatz verlieren, wird vorrangig ein Angebot zur Beschäftigung bei der Stadt gemacht.

 

Sehr geehrte Frau Stadträtin Sachse, 

die Gruppe Die LINKE./ Piratenpartei beantragt zur Schulausschusssitzung am 4.05.2021 folgenden Tagesordnungspunkt: 

SCHULABBRECHER
aufzunehmen.

Die Medien haben berichtet, dass Jugendämter der Gebietskörperschaften sich darüber besorgt zeigen, dass sich unter dem Einfluss der Corona-Pandemie die Zahl der Schulabbrecher sehr deutlich erhöht hat.

Wir bitten die Verwaltung um einen Bericht, ob sich diese Entwicklung auch in Oldenburg bestätigt. Sollte das zutreffen, bitten wir um eine Darstellung, wie sich die festgestellten Schulabbrecher auf die unterschiedlichen Schulformen verteilen.

Wir fragen, kennt die Verwaltung Gründe für diese Entwicklung?

Sollte sich die Zahl der Schulabbrecher auch in Oldenburg vergrößert haben, fragen wir: 

Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Schülerinnen und Schüler unter den besonderen Bedingungen der Corona-Maßnahmen in den Schulen unter Beteiligung der Eltern wieder in den Schulbetrieb zu integrieren? 

Begründung:
Sollten sich die Befürchtungen aus Jugendämtern auch für Oldenburg bestätigen, sind verstärkte Bemühungen aufzuwenden, um den jugendlichen Schulabbrechern Perspektiven aufzuzeigen, die ihre Motivation stärkt, regelmäßig am schulischen Leben wieder teilzunehmen. Sanktionen und Restriktionen sind für dieses Ziel ganz sicher falsche Instrumente. Die Eltern und die jeweiligen Milieus sind wichtige Elemente für Strategien in diesem Bereich.

 

Mit freundlichem Gruß

Manfred Klöpper

Ratsherr

  

Sehr geehrte Frau Stadträtin Sachse, 

die Gruppe Die LINKE./ Piratenpartei beantragt zur Schulausschusssitzung am 4.05.2021 folgenden Tagesordnungspunkt: 

AUSBILDUNGSPLÄTZE IM DUALEN SYSTEM 2021 

aufzunehmen.

 Wir bitten die Verwaltung unter diesem Tagesordnungspunkt um einen Bericht über die Situation im Bereich des Übergangs Schule Beruf, ob sich die Situation aus dem letzten Jahr wiederholt, dass eine signifikant große Gruppe von Jugendlichen, die die Schule beendet, keinen betrieblichen Ausbildungsplatz bekommt bzw. diesen gar nicht nachfragt.

 Wir stellen dazu die Frage – wenn sich die Probleme auch in Oldenburg so darstellen – in welchen Bereichen werden aktuell weniger Ausbildungsverträge abgeschlossen?

 Führt diese Entwicklung – wie im letzten Jahr – dazu, dass weniger Fachklassen und dafür umso mehr Vollzeitklassen in den Berufsbildenden Schulen eingerichtet werden müssen?

Die Jugendlichen, die im letzten Jahr ohne einen Ausbildungsvertrag in eine Vollzeitklasse in eine BBS gegangen sind, vergrößern in diesem Jahr die Anzahl derjenigen, die einen Ausbildungsplatz nachfragen. Welche Perspektiven bietet die Stadt Oldenburg diesen Jugendlichen, wenn es nicht genügend Ausbildungsplätze gibt? 

Zur nächsten Sitzung des Rates und zur nächsten Sitzung des Allgemeinausschusses und des

Verwaltungsausschusses

beantragen wir den Tagesordnungspunkt

Wohnungsleerstände in den „Englischen Siedlungen“ der BIMAauf die Tagesordnung zu nehmen. Hierzu stellen wir den folgenden Antrag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA)Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, einen verbindlichen Zeitplan zu erarbeiten, nach dem die im Eigentum der BIMA stehenden Wohngebäude („englische Siedlungen“), die zur Zeit leerstehen, kurzfristig in Stand gesetzt und vermietet werden. In den Verhandlungen ist die BIMA darauf hinzuweisen, dass der Leerstand über sechs Monate nach dem Niedersächsisches Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (NzwEWG) vom 27. März 2019 Sanktionen auslösen kann, sobald die Stadt Oldenburg eine entsprechende Zweckentfremdungssatzung erlassen hat.

 

Begründung:

An den

Baudezernenten der Stadt

Technisches Rathaus

Industriestr.

26121 Oldenburg                                                                    01.03.2021

 

Sehr geehrter Herr Dr. Uhrhan,

Zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen beantragen wir, den Tagesordnungspunkt

Erhalt der Waldfläche im Bereich des B-Plans Nr. 66 (Schützenweg/Quartier Haarentor)

zu behandeln und stellen dazu den folgenden Antrag:

Bei der Bearbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist zu beachten, dass die am östlichen Rand noch vorhandene Waldfläche nicht gerodet oder für andere Zwecke (Gebäude oder Parkplätze) umgewandelt werden darf.

Begründung:

Die Waldfläche ist schon ein mal unberechtigt verkleinert worden. Wir hatten in unseren Anträgen an den Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima schon darauf hingewiesen, dass das Gehölz eine Waldfläche im Sinne des Bundeswaldgesetzes ist. Es fällt nicht unter § 2 Abs. 2 Nr. 4 des Bundeswaldgesetzes, wonach kleinere mit Bäumen bewachsenen Flächen nicht als Wald gelten. Kleinere Flächen werden allgemein als Baumgruppen oder Hecken unter 700 qm verstanden (Klose - Orf. Forstrecht § 2 Anm. 27).

Die vom Investor im Rahmen des bisherigen – informellen - Verfahrens vorgelegten Bauzeichnungen weisen bisherige Waldflächen teilweise als Flächen für Parkplätze aus. Dem Investor ist deutlich zu machen, dass diese Flächen für seine Planung tabu sind. Waldflächen haben für das Klima einen besonders hohen Stellenwert. Sie binden CO2 und haben gerade in urbanen Siedlungsräumen für die Frischluftversorgung und kleinräumige Klimaregulation eine besondere Bedeutung. Sie dürfen deshalb nicht wirtschaftlichen Überlegungen geopfert werden. Auch kleinere Waldflächen innerhalb bebauter Ortslagen genießen nach dem Nds. Waldgesetz einen besonderen Schutz. Wertsteigerungen, die diese Flächen erfahren, wenn sie zu Bauland werden, können und dürfen diesen waldgesetzlichen Grundschutz nicht aushebeln.

Mit freundlichem Gruß

Hans-Henning Adler, Fraktionsvorsitzender

 

Sehr geehrter Frau Sachse,

Mit Unverständnis habe ich registriert, dass das Hilfeersuchen der Pflegeheime zur Testung der Besuche bei der Stadtverwaltung ungehört bleiben soll.

Es dürfte doch klar sein, dass Schnell-Tests helfen, das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus zu minimieren. Weiter bedarf es sicher keiner Begründung, dass gerade über die Feiertage alles getan werden muss, dass Alte und Pflegebedürftige nicht an Einsamkeit leiden.

Da für die vorgesehenen Impfungen so wie so räumliche und personelle Kapazitäten bereit stehen, die in diesen Tagen gar nicht abgerufen werden können, weil der Impfstoff vorrangig nach Osnabrück und Cloppenburg geliefert wird, ist es doch naheliegend, die bereit stehenden Freiwilligen und das jetzt leer stehenden Gebäude der Weser-Ems-Halle einzusetzen, um die Schnell-Tests durchzuführen.

Mit freundlichen Grüßen

 Hans-Henning Adler

Fraktionsvorsitzender

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Anträge bis 2016