Rathaus in Oldenburg

An

Frau Stadträtin Sachse

Bergstr. 25

26122 Oldenburg 14.09.2020

 

 

Sehr geehrter Frau Sachse,

 

zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses stellen wir zum

Tagesordnungspunkt Ö.9.1 Bericht der Heimaufsicht zur Situation in Oldenburger Pflegeheimen

die folgende Ergänzungsfragen:

1. In der Vorlage der Verwaltung steht, das das Betreten der Bewohnerzimmer wegen Art. 13 GG nur mit Zustimmung der Heimbewohner möglich ist. Dies ist natürlich richtig. Führt das aber dazu, dass die Heimaufsicht gar nicht versucht, in die einzelnen Wohnungen hineinzuschauen, nachdem vorher die BewohnerInnen gefragt werden, ob die Wohnung betreten werden darf?

2. Im Bericht der Verwaltung wird entschuldigend zur Frage der unzureichenden Pflegesituation auf den „knapp bemessenen Personalschlüssel“ verwiesen. Bedeutet dies, dass die Heimaufsicht die gegenwärtige Situation hinnimmt und nicht darauf drängt, bei geringerem Personal die Zahl der Heimbewohner zu reduzieren, um eine Betreuung zu sichern, die der Menschenwürde der Bewohnerinnen und Bewohner gerecht wird?

3.Wird auch überprüft, dass ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden ist. Uns ist berichtet worden, dass in einem Heim, dessen Name in der Zeitung stand, Hilfspersonal aus Osteuropa eingesetzt wurde, ohne dass dieses Personen der deutschen Sprache mächtig waren?

4. Wurde die Zustimmung der Pflegebedürftigen eingeholt, deren Pflegezustand in Augenschein zu nehmen ( § 15 Abs. 2 Nr.5 HeimG) ?

5.Wie werden die Mindestanforderungen für Hygiene überprüft? Uns ist berichtet worden, dass demente HeimbewohnerInnen wochenlang nicht geduscht wurden, weil das Personal dafür keine Zeit hatte?

6. Wie häufig wurden unangemeldete Überprüfungen nach § 15 Abs. 1 S. 2 des Heimgesetzes innerhalb der letzten drei Jahre durchgeführt?

Unten werden Auszüge aus dem Pflegegesetz zur Information des Ausschussmitglieder aufgeführt.

 

Mit freundlichem Gruß Manfred Klöpper und Hans-Henning Adler