Rathaus in Oldenburg

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Stadtbaurat
Technisches Rathaus
Industriestr.
26121 Oldenburg                                                                                                                                                                                  20.05.2021

  

Sehr geehrter Herr Dr. Uhrhan,
zur nächsten Sitzung des Betriebsausschusses Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft und Hochbau beantragen wir den Tagesordnungspunkt

Reinigung städtischer Gebäude zukünftig in städtischer Hand

zu behandeln und stellen dazu den Antrag: 

Der Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 05.05.2003, wonach die Gebäudereinigung zukünftig entsprechend der natürlichen Fluktuation städtischer Mitarbeiter/innen bis zu 50 % an Gebäudereinigungsfirmen vergeben werden kann, wird geändert. Ab dem 01.01.2022 sollen die städtischen Gebäude zu 100 % durch bei der Stadt beschäftigte Reinigungskräfte gereinigt werden. Sofern mit privaten Reinigungsfirmen noch Verträge bestehen, die über diesen Zeitpunkt hinausgehen, werden diese Verträge eingehalten, aber nicht verlängert.

Im Haushalt 2022 werden entsprechende Personalstellen eingeplant. Die derzeit im privaten Reinigungsgewerbe Angestellten, die durch den Beschluss ggf. ihren Arbeitsplatz verlieren, wird vorrangig ein Angebot zur Beschäftigung bei der Stadt gemacht.

Begründung:
Der damalige Beschluss war im Zusammenhang mit der „Personalkostenkonsolidierung im Jahr 2005“ gefasst worden, war also eine Maßnahme vor dem Hintergrund eines nicht ausgeglichenen städtischen Haushalts.

Die Situation hat sich grundlegend geändert. Trotz Corona konnte die Stadt in den letzten Jahren Haushalte mit Überschuss beschließen.

Die Gebäudereinigung städtischer Gebäude ist eine ureigenste Aufgabe der Stadt und sollte mit eigenem Personal erledigt werden, das nach den im öffentlichen Dienst gültigen Tarifverträgen bezahlt wird.


Die übermäßige Arbeitsverdichtung, die teilweise in der privatwirtschaftlich betriebenen Gebäudereinigung zu beobachten ist, und die dann auch noch mit schlechter Bezahlung kombiniert wird, ist den Beschäftigten des Reinigungsgewerbes nicht länger zuzumuten.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

 Hans-Henning Adler

Gruppenvorsitzender