Aufforstungen in Oldenburg als Baustein für Klimaschutz
10.06.2020
Sehr geehrter Herr Dr. Uhrhan,
zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima beantragen wir den Tagesordnungspunkt
Aufforstungen als Baustein für Klimaschutz
zu behandeln und stelle dazu den Antrag:
Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen , an welchen Stellen in Oldenburg weitere Aufforstungen möglich sind, um den Klimaschutz zu optimieren. Hierbei sollen im Flächennutzungsplan als Waldflächen ausgewiesene Areale ebenso in den Blick genommen werden wie Flächen, die bisher anders, z.B. landwirtschaftlich, genutzt werden.
Begründung: Etwa ein Drittel der Fläche Deutschlands ist mit Wald bedeckt. Für unzählige Tiere und Pflanzen ist er unersetzlicher Lebensraum, für die meisten Menschen vor allem ein Ort der Erholung. Scheinbar unauffällig leistet der Wald aber noch viel mehr. Bäume entnehmen der Luft im Prozess der Photosynthese Kohlendioxyd, binden den darin enthaltenen Kohlenstoff in ihrem Holz und geben Sauerstoff an die Luft ab. Alleine in Deutschland werden durch Wälder jedes Jahr 52 Mio. Tonnen CO2 eingebunden und damit mehr als in Berlin und Hamburg zusammen jährlich ausgestoßen wird. Die Arbeit teilen sich etwa 90 Milliarden Bäume, so dass auf einen Deutschen etwas mehr als 1.000 Bäume kommen. Das Europäische Forstinstitut hat außerdem nach einer Studie quantifiziert, dass für jede Tonne Kohlenstoff, die durch Holzprodukte gespeichert wird, Emissionen von 1,2 Tonnen Kohlenstoff in Konkurrenzprodukten vermieden werden. „Durch das Vermeiden von Zement und Stahl im Hausbau kann ein großer Beitrag geleistet werden zum Klimaschutz.“
Der Waldanteil an der Fläche Oldenburgs ist vergleichbar gering. Er macht nur 3 % aus,
„Grauer Wohnungsmarkt in Oldenburg“ Konsequenzen und Handlungsbedarf
Oldenburg, 3.6.2020
Nächste Sitzung des Sozialausschusses
Sehr geehrte Frau Sachse,
zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
„Grauer Wohnungsmarkt in Oldenburg“ Konsequenzen und Handlungsbedarf
auf die Tagesordnung.
Aufgrund der Berichterstattung der Verwaltung und der sich anschließenden Diskussion im Sozialausschuss am 19. Mai 2020 besteht weiterer erheblicher Klärungs- bzw. Handlungsbedarf. Wir bitte um schriftliche Antworten und / oder Stellungnahmen im nächsten Sozialausschuss.
1. Mietverhältnisse in prekären Unterkünften: Handelt es sich bei den in der letzten Sitzung mündlich genannten (121) Leistungsbeziehenden um eine absolute oder geschätzte Zahl? Welche Erklärung haben Sie zur Diskrepanz zu den von Herrn Buse genannten Fallzahlen (rd. 300 – 500) in der Präsentation vom November 2019?
2. Wie wird die soziale Beratung durch den Sozialdienst des Amtes für Soziales und Teilhabe vor Ort sichergestellt?
Änderungsantrag zum Antrag „Nachtragshaushalt"
05.06.2020
Sehr geehrter Herr Krogmann,
für die Sitzungen des AA, des VA und des Rates am 29.06.2020
stellen wir den Änderungsantrag zum Antrag „1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 und
1. Nachtragshaushaltsplan 2020"
Aus der Haushaltssatzung wird § 6 gestrichen.
Begründung:
Es gibt keinen Grund, den Betrag, der als unerheblich im Sinne der §§117 und 119 NKomVG gilt, für conronabedingte Aufwendungen zu erhöhen. Die politischen Gremien haben gemeinsam mit der Verwaltung im Rahmen der Corona-Krise einen guten Weg gefunden, ihre Aufgaben zu erfüllen. Über Geldausgaben der Stadt Oldenburg soll auch in Zeiten der Corona-Pandemie politisch entschieden werden, nicht am Rat als dem demokratisch gewählten Gremium der Stadt Oldenburg vorbei. Einen Betrag von 250.000 Euro einfach als „unerheblich" zu definieren, wird diesem demokratischen Anspruch nicht gerecht. Der Rat sollte sich durch einen solchen Beschluss nicht teilweise selbst entmächtigen.
Zweiter Änderungsantrag:
Im Produkt P10.281002 Kultur- und Künstlerförderung werden die Mittel für die Einrichtung eines entsprechenden Fonds von 300.000 auf 500.000 Euro erhöht.
Begründung:
Der von der Verwaltung vorgeschlagene Betrag von 300.000 Euro ist zu knapp und reicht zur Erfüllung der Funktion des Fonds nicht aus; eine Aufstockung um 200.000 Euro ist angesichts der prekären Situation vieler kultureller Einrichtungen, Künstlerinnen und Künstler angemessen.
Mit freundlichem Gruß
Jonas Christopher Höpken
UNTERBRINGUNG VON GEFLÜCHTETEN IN DER ERSTAUFNAHMEEINRICHTUNG BLANKENBURG
Oldenburg, 09.06.2020
Nächste Sitzung des Sozialausschusses am 23.06.2020
Sehr geehrte Frau Sachse
Zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes:
UNTERBRINGUNG VON GEFLÜCHTETEN IN DER ERSTAUFNAHMEEINRICHTUNG BLANKENBURG
Die Erstaufnahmeeinrichtung in Blankenburg wird vom Land Niedersachsen betrieben. Dort liegt auch die Verantwortung für die Unterbringung.
In einem Brief von Menschen, die dort leben (siehe Anlage) beklagen diese sich über die Bedingungen in Blankenburg. Da die Einrichtung auf dem Gebiet der Stadt Oldenburg liegt, gibt es eine Zuständigkeit für die Corona-Hygienevorschriften.
Wir fragen:
- Liegt dem Gesundheitsamt ein Hygiene-Konzept der Einrichtung vor? Sollte das der Fall sein, bitten wir die Verwaltung, uns dieses vorzulegen.
- Wird die Einhaltung des Hygiene-Konzeptes überprüft? Wann war zuletzt ein*e Mit-arbeiter*in in Blankenburg? Welche Ergebnisse hatte die Überprüfung?
- Die Einrichtung ist von der Kapazität her nur zum Teil belegt. Kennt die Verwaltung die Gründe, warum, nach Aussagen von dort Lebenden, Räume mit bis zu 10 Personen belegt werden? Wäre eine Bestätigung dieser geschilderten Situation ein Grund zum Einschreiten?
Begründung: Erfolgt mündlich
Mit freundlichem Gruß
Manfred Klöpper
Gruppe DIE LINKE/Piratenpartei
Gemeinsame Entschließung: Oldenburg unterstützt den Vertrag zum Verbot von Atomwaffen
05.06.2020
Gemeinsamer Antrag an den Rat der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister
Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/ Die Grünen und die Gruppe LINKE / Piraten beantragen für AA, VA, und die Ratssitzung am 29.06.2020 den TOP:
Oldenburg unterstützt den Vertrag zum Verbot von Atomwaffen
aufzunehmen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt stellen die genannten Fraktionen/ die Gruppe folgenden Beschlussantrag:
Der Rat der Stadt Oldenburg fasst die nachstehende Entschließung:
Oldenburg unterstützt den Vertrag zum Verbot von Atomwaffen
- Die Stadt Oldenburg begrüßt das Engagement des 2017 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichneten Bündnis ICAN (International Campaign to Abolish Nuclear Weapons) und unterzeichnet den Städte-Appell der deutschen ICAN-Sektion #ICANSave meine Stadt, der wie folgt lautet:
“Unsere Stadt/unsere Gemeinde ist zutiefst besorgt über die immense Bedrohung,
die Atomwaffen für Städte und Gemeinden auf der ganzen Welt darstellt. Wir sind
fest überzeugt, dass unsere Einwohner und Einwohnerinnen das Recht auf ein
Leben frei von dieser Bedrohung haben. Jeder Einsatz von Atomwaffen, ob
vorsätzlich oder versehentlich, würde katastrophale, weitreichende und lang
anhaltende Folgen für Mensch und Umwelt nach sich ziehen. Daher begrüßen wir
den von den Vereinten Nationen verabschiedeten Vertrag zum Verbot von
Atomwaffen 2017 und fordern die Bundesregierung zu deren Beitritt auf.“
- Der Oberbürgermeister wird die Unterstützung der Stadt Oldenburg für den Städte-Appell aktiv im Netzwerk der bestehenden Städtepartnerschaften kommunizieren und um vergleichbare Beschlüsse in diesen Kommunen werben.
- Die Stadt Oldenburg knüpft damit zugleich an die Initiative „Mayers for Peace“ an, die sich für atomare Abrüstung und eine Zukunft ohne Atomwaffen einsetzt und von Oldenburg schon seit Langem mitgetragen wird.
Begründung:
Corona-Krise gebietet einen Rettungsschirm für die Kommunen
Herrn Oberbürgermeister 10.05.2020
der Stadt
Rathaus
26122 Oldenburg
Sehr geehrter Herr Krogmann,
für die nächsten Sitzung des Allgemeinausschusses, des Verwaltungsausschusses und des Rates am 25.05.20 beantragen wir, den Tagesordnungspunkt:
Corona-Krise gebietet einen Rettungsschirm für die Kommunen zu behandeln.
Hierzu stellen wir den Antrag:
Wir brauchen jetzt dringend einen Schutzschirm für die Kommunen. In Folge der Corona Pandemie verlieren alle Kommunen einen erheblichen Teil ihrer Einnahmen aus Gewerbesteuer und Gebühren. Massive Einnahmeausfälle haben kommunale Unternehmen der Daseinsvorsorge zu verzeichnen, die aus den kommunalen Haushalten ausgeglichen werden müssen. Der kommunale Anteil an zentral erhobenen Steuern wird zudem sinken. Gleichzeitig steigen aber die Sozialkosten massiv an.
Nach Schätzungen des Deutsche Städtetages müssen die Kommunen infolge der CoronaKrise mit beispiellosen finanzielle Einbußen rechnen. Die Belastungen liegen nach einer neuen Prognose bei mindestens 20 Milliarden Euro in diesem Jahr. Die Kommunen werden 2020 in eine unverschuldete Haushaltsnotlage kommen, der nur durch Erhöhung der zentralen Zuweisungen durch Bund und Land und die Gestattung von zusätzlichen Kreditaufnahmen durch die Kommunalaufsicht entgegengewirkt werden kann. Um die regionale Wirtschaft zu stärken, die Konjunktur in der sich abzeichnenden Wirtschaftskrise zu stimulieren und die kommunalen Haushalte zu entlasten, sollte ein kommunale Investitionsprogramm des Bundes bzw. des Landes auf den Weg gebracht werden. Der Rat der Stadt Oldenburg unterstützt die Forderung des Deutschen Städtetages nach einer gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern, um die Handlungsfähigkeit der Städte sicherzustellen.
Für TOP 6 (Pauschalierte Schulbegleitung) des Sozialausschusses stellen wir folgenden
Sitzung des Sozialausschusses am 19. 5. 2020
Sehr geehrte Frau Sachse
Hiermit stellen wir für TOP 6 (Pauschalierte Schulbegleitung) des Sozialausschusses folgenden
ÄNDERUNGSANTRAG:
Der Beschlussvorschlag wird um die folgenden Punkte ergänzt:
- Der Sozialraumfaktor wird Bestandteil des Konzeptes. Schulen, die nach dem bisherigen Verfahren einen hohen Sozialraumfaktor haben, erhalten einen finanziellen Ausgleich, um eine drohende starke Benachteiligung zu verhindern.
Diese finanzielle Unterstützung wird für eine Übergangszeit von bis zu zwei Jahren gewährt.
- Unabhängig von der Übergangsdauer werden die Verträge mit den Anbietern zeitlich unbegrenzt mit beiderseitigen Kündigungsmöglichkeiten abgeschlossen.
- Das Konzept wird jährlich nach dem Ende des Schuljahres evaluiert und bei Bedarf angepasst. Die Ergebnisse werden dem Sozialausschuss vorgelegt.
Begründung erfolgt mündlich.
Für die Gruppe DIE LINKE/Piratenpartei
Manfred Klöpper
Baulandbeschaffung durch Verkaufsverpflichtung von durch Bebauungsplan begünstigter Eigentümer
26.02.2020
Sehr geehrter Herr Dr. Uhrhan,
zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen, des Verwaltungsausschusses und des Rates beantrage ich,
den Tagesordnungspunkt
Baulandbeschaffung durch Verkaufsverpflichtung von durch Bebauungsplan begünstigter Eigentümer
zu behandeln und stelle dazu den Antrag zu beschließen:
Grundsatzbeschluss über die Ausweisung neuer Grundstücke für den Wohnungsbau
Die Stadt Oldenburg wird in Zukunft neue Wohnbauflächen, die derzeit im privatem Eigentum stehen, erst dann durch einen Bebauungsplan als bebaubare Flächen ausweisen, wenn die Eigentümer der Grundstücke von diesen in Betracht kommenden Flächen vorher mindestens 50 % der Flächen zum Preis von Bauerwartungsland an die Stadt verkauft haben.
Begründung:
Um für untere und mittlere Einkommensschichten bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, ist der Erwerb zusätzlicher Grundstücke durch die Stadt Oldenburg erforderlich. Die städtischen Grundstücke am Fliegerhost und Am Bahndamm werden demnächst verbaut sein.
Neue Grundstücke in städtischem Eigentum können dazu verwendet werden, auf diesen Grundstücken selbst zu bauen (ggf. mit Hilfe der GSG oder anderer Akteure des sozialen Wohnungsbaus), die Flächen in Erbpacht zu niedrigem Erbpachtzins zu vergeben, natürlich mit der Auflage bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, oder im Wege der Konzeptvergabe zu verkaufen, wobei durch vertragliche Auflagen die Umsetzung sozialer Ziele zu sichern wäre.
Würden städtische Grundstücke gekauft, nachdem der Wert der Grundstücke durch Planungsentscheidungen kräftig gestiegen ist, wäre das ganze Vorhaben unsinnig, weil die privaten Eigentümer dann allein von den Wertsteigerungen profitieren würden und die Stadt dann auch für den sozialen Wohnungsbau viel zu teure Grundstücke erwerben würde. Deshalb ist eine andere Lösung anzustreben. Die Städte Münster und Göttingen zeigen hier Wege auf:
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