Rathaus in Oldenburg

Sehr geehrter Frau Sachse,

zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses stellen wir den folgenden Antrag und stellen dazu auch die folgende Anfrage:

 

Antrag: Heimaufsicht personell verstärken

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, die im Rahmen der Heimaufsicht zu überwachenden Pflegeeinrichtungen regelmäßig und mindestens einmal im Jahr

aufzusuchen. Bei den Überprüfungen ist von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Einrichtungen unangemeldet zu besuchen. Bei diesen Besuchen sind auch die Zimmer der Betreuten in Augenschein zu nehmen, wenn diese damit einverstanden sind.

 

Begründung:

 

Nach § 9 (1) des Niedersächsisches Gesetzes über unterstützende Wohnformen (NuWG) führen die Heimaufsichtsbehörden in den Heimen wiederkehrende und anlassbezogene Prüfungen durch. Angemeldete und unangemeldete Prüfungen sind jederzeit zulässig.

 

In § 9 (4) NuWG steht: Die Heimaufsichtsbehörde prüft jedes Heim mindestens einmal jährlich. Sie kann die Prüfungsabstände auf bis zu zwei Jahre ausdehnen, wenn ein Heim durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder gemäß § 114 Abs. 4 Satz 2 des Elften Buchs des Sozialgesetzbuchs durch unabhängige Sachverständige oder Prüfinstitutionen geprüft worden ist.

12.10.2020

Sehr geehrter Frau Sachse,

zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses stellen wir den folgenden Antrag :

 

Eigene Initiativen zur Lösung der Probleme des „grauen Wohnungsmarktes“ und zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Austrocknung des „grauen Wohnungsmarktes“ und zur Verhinderung von Obdachlosigkeit mit Organisationen wie Diakonie und Caritas oder nicht-kirchlichen Wohlfahrtsorganisationen Gespräche aufzunehmen und ein Konzept zu entwickeln, das nach dem Prinzip „Housing first“ Menschen, die auf dem regulären Wohnungsmarkt gegenwärtig keine Wohnung finden, weil sie spezifische soziale Probleme haben ( z.B. Überschuldung, negative Schufa-Einträge, Drogenprobleme, vorherige Strafhaft... ) eine menschenwürdigeUnterkunft sichert. Es sollen Wohnverhältnisse geschaffen werden, die sozialarbeiterisch in eigenen Gebäuden der Stadt oder in Gebäuden eines Wohlfahrtsverbandes betreut werden, die über ein Erbbaurecht errichtet werden.

 

Begründung:

 

Denkbar sind mehrere Lösungen:

 

1. Es könnten von der Stadt auf eigenem Grundstück zunächst ein oder zwei Gebäude auf verschiedenen Standorten mit jeweils etwa 6 bis 8 Einraumwohnungen (mit Kochnische und eigener Sanitärzelle) gebaut und dann vermietet werden. Diese Gebäude sollen nicht größer sein, um zu verhindern, dass sich Problemgruppen in einem größeren Gebäudekomplex bündeln. Sie sollten auch auf verschieden Standorte verteilt werden.

An

Frau Stadträtin Sachse

Bergstr. 25

26122 Oldenburg 14.09.2020

 

 

Sehr geehrter Frau Sachse,

 

zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses stellen wir zum

Tagesordnungspunkt Ö.9.1 Bericht der Heimaufsicht zur Situation in Oldenburger Pflegeheimen

die folgende Ergänzungsfragen:

1. In der Vorlage der Verwaltung steht, das das Betreten der Bewohnerzimmer wegen Art. 13 GG nur mit Zustimmung der Heimbewohner möglich ist. Dies ist natürlich richtig. Führt das aber dazu, dass die Heimaufsicht gar nicht versucht, in die einzelnen Wohnungen hineinzuschauen, nachdem vorher die BewohnerInnen gefragt werden, ob die Wohnung betreten werden darf?

2. Im Bericht der Verwaltung wird entschuldigend zur Frage der unzureichenden Pflegesituation auf den „knapp bemessenen Personalschlüssel“ verwiesen. Bedeutet dies, dass die Heimaufsicht die gegenwärtige Situation hinnimmt und nicht darauf drängt, bei geringerem Personal die Zahl der Heimbewohner zu reduzieren, um eine Betreuung zu sichern, die der Menschenwürde der Bewohnerinnen und Bewohner gerecht wird?

An  den                                                                                                                           

Oberbürgermeister der Stadt

Markt 1

26122 Oldenburg 

                                                                                   16.08.2020
Sehr geehrter Herr Krogmann,

Zur nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses beantrage ich den Tagesordnungspunkt

Zeitverzögerung bei der Planung der Cäcilienbrücke

zu behandeln.

Begründung: Laut NWZ vpm 03.08.20 soll die Planung für die neue Brücke bis Mitte 2023 andauern. Mit der Fertigstellung der Brücke sei dann Ende 2025 zu rechnen. In der NWZ vom 05.072019 stand noch, dass der Neubau der Brücke Anfang 2022 möglich ist. Diese unterschiedlichen Zeitangaben beruhten jeweils auf Mitteilungen der Wasser- und Schifffahrtsdirektion. Unser Vorschlag ist , dass der Oberbürgermeister das Gespräch mit dem WSA aufnimmt, um auszuloten, welche Möglichkeiten bestehen, den Planungsprozess abzukürzen.
 

Hans-Henning Adler

Fraktionsvorsitzender

 10.06.2020
Sehr geehrter Herr Dr. Uhrhan,

zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima beantragen wir den Tagesordnungspunkt

Aufforstungen als Baustein für Klimaschutz

zu behandeln und stelle dazu den Antrag:


Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen , an welchen Stellen in Oldenburg weitere Aufforstungen möglich sind, um den Klimaschutz zu optimieren. Hierbei sollen im Flächennutzungsplan als Waldflächen ausgewiesene Areale ebenso in den Blick genommen werden wie Flächen, die bisher anders, z.B. landwirtschaftlich, genutzt werden.


Begründung: Etwa ein Drittel der Fläche Deutschlands ist mit Wald bedeckt. Für unzählige Tiere und Pflanzen ist er unersetzlicher Lebensraum, für die meisten Menschen vor allem ein Ort der Erholung. Scheinbar unauffällig leistet der Wald aber noch viel mehr. Bäume entnehmen der Luft im Prozess der Photosynthese Kohlendioxyd, binden den darin enthaltenen Kohlenstoff in ihrem Holz und geben Sauerstoff an die Luft ab.  Alleine in Deutschland werden durch Wälder jedes Jahr 52 Mio. Tonnen CO2 eingebunden und damit mehr als in Berlin und Hamburg zusammen jährlich ausgestoßen wird. Die Arbeit teilen sich etwa 90 Milliarden Bäume, so dass auf einen Deutschen etwas mehr als 1.000 Bäume kommen. Das Europäische Forstinstitut hat außerdem  nach einer  Studie quantifiziert, dass für jede Tonne Kohlenstoff, die durch Holzprodukte gespeichert wird, Emissionen von 1,2 Tonnen Kohlenstoff  in Konkurrenzprodukten vermieden werden.  „Durch das Vermeiden von Zement und Stahl im Hausbau kann ein großer Beitrag geleistet werden zum Klimaschutz.“


Der Waldanteil an der Fläche Oldenburgs ist vergleichbar gering. Er macht nur 3 % aus,

Oldenburg, 3.6.2020
 
 
 
Nächste Sitzung des Sozialausschusses
 
 
Sehr geehrte Frau Sachse,


zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes


„Grauer Wohnungsmarkt in Oldenburg“  Konsequenzen und Handlungsbedarf


auf die Tagesordnung.


Aufgrund der Berichterstattung der Verwaltung und der sich anschließenden Diskussion im Sozialausschuss am 19. Mai 2020 besteht weiterer erheblicher Klärungs- bzw. Handlungsbedarf. Wir bitte um schriftliche Antworten und / oder Stellungnahmen im nächsten Sozialausschuss. 

 

1. Mietverhältnisse in prekären Unterkünften: Handelt es sich bei den in der letzten Sitzung mündlich genannten (121) Leistungsbeziehenden um eine absolute oder geschätzte Zahl? Welche Erklärung haben Sie zur Diskrepanz zu den von Herrn Buse genannten Fallzahlen (rd. 300 – 500) in der Präsentation vom November 2019?

 

2. Wie wird die soziale Beratung durch den Sozialdienst des Amtes für Soziales und Teilhabe vor Ort sichergestellt?

 

 05.06.2020

Sehr geehrter Herr Krogmann,

 

für die Sitzungen des AA, des VA und des Rates am 29.06.2020

 

stellen wir den Änderungsantrag zum Antrag „1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 und

1. Nachtragshaushaltsplan 2020"

 

Aus der Haushaltssatzung wird § 6 gestrichen.

 

Begründung:

 

Es gibt keinen Grund, den Betrag, der als unerheblich im Sinne der §§117 und 119 NKomVG gilt, für conronabedingte Aufwendungen zu erhöhen. Die politischen Gremien haben gemeinsam mit der Verwaltung im Rahmen der Corona-Krise einen guten Weg gefunden, ihre Aufgaben zu erfüllen. Über Geldausgaben der Stadt Oldenburg soll auch in Zeiten der Corona-Pandemie politisch entschieden werden, nicht am Rat als dem demokratisch gewählten Gremium der Stadt Oldenburg vorbei. Einen Betrag von 250.000 Euro einfach als „unerheblich" zu definieren, wird diesem demokratischen Anspruch nicht gerecht. Der Rat sollte sich durch einen solchen Beschluss nicht teilweise selbst entmächtigen.

 

 

Zweiter Änderungsantrag:

 

Im Produkt P10.281002 Kultur- und Künstlerförderung werden die Mittel für die Einrichtung eines entsprechenden Fonds von 300.000 auf 500.000 Euro erhöht.

 

Begründung:

 

Der von der Verwaltung vorgeschlagene Betrag von 300.000 Euro ist zu knapp und reicht zur Erfüllung der Funktion des Fonds nicht aus; eine Aufstockung um 200.000 Euro ist angesichts der prekären Situation vieler kultureller Einrichtungen, Künstlerinnen und Künstler angemessen.

 

 

Mit freundlichem Gruß

 

Jonas Christopher Höpken

 

 

 

                                                                                                Oldenburg, 09.06.2020

 

Nächste Sitzung des Sozialausschusses am 23.06.2020

Sehr geehrte Frau Sachse

Zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes:

UNTERBRINGUNG VON GEFLÜCHTETEN IN DER ERSTAUFNAHMEEINRICHTUNG BLANKENBURG

Die Erstaufnahmeeinrichtung in Blankenburg wird vom Land Niedersachsen betrieben. Dort liegt auch die Verantwortung für die Unterbringung.

In einem Brief von Menschen, die dort leben (siehe Anlage) beklagen diese sich über die Bedingungen in Blankenburg. Da die Einrichtung auf dem Gebiet der Stadt Oldenburg liegt, gibt es eine Zuständigkeit für die Corona-Hygienevorschriften.

Wir fragen:

  1. Liegt dem Gesundheitsamt ein Hygiene-Konzept der Einrichtung vor? Sollte das der Fall sein, bitten wir die Verwaltung, uns dieses vorzulegen.
  2. Wird die Einhaltung des Hygiene-Konzeptes überprüft? Wann war zuletzt ein*e Mit-arbeiter*in in Blankenburg? Welche Ergebnisse hatte die Überprüfung?
  3. Die Einrichtung ist von der Kapazität her nur zum Teil belegt. Kennt die Verwaltung die Gründe, warum, nach Aussagen von dort Lebenden, Räume mit bis zu 10 Personen belegt werden? Wäre eine Bestätigung dieser geschilderten Situation ein Grund zum Einschreiten?

 

Begründung: Erfolgt mündlich

 

Mit freundlichem Gruß

Manfred Klöpper

Gruppe DIE LINKE/Piratenpartei

Unterkategorien

Anträge bis 2016