Rathaus in Oldenburg

Sehr geehrter Herr Stadtrat Uhrhan

Die Gruppe Die LINKE / Piratenpartei stellt den Antrag auf Aufnahme des Tagesordnungspunktes:

Prüfung sukzessive Schaffung eines Systems von Fahrradvorrangstraßen

auf die Tagesordnung des nächsten Verkehrsausschusses am 09.Dezember 2019.

Da die Verbesserung des Fahrradverkehrs an den Hauptstraßen wegen der baulichen Enge an Grenzen stößt, ist die sukzessive Schaffung von Fahrradvorrangstraßen auf von Radfahrern häufig befahrenen Strecken zwischen den Hauptausfallstraßen aus Sicht der Gruppe LINKE / Piraten sinnvoll.

Die Gruppe stellt deshalb zu diesem Tagesordnungspunkt folgenden Beschlussantrag:

Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung der Funktionalität und Machbarkeit einer sukzessiven Entwicklung eines Systems von Fahrradvorrangstraßen

 

Beispiele für funktionale Fahrradvorrangstrecken könnten sein:

  1. Ausbau des Ahlkenweges zur Fahrradvorrangstraße (muss sowieso ausgebaut werden), Verbesserung der Querung Hundsmühler Straße an der Einwegung zum Ahlkenweg für Fahrradfahrer. Verbesserung der Fahrrad /Fußgängerwege an den Bodenburgteichen, entlang der Helene Langeschule und entlang des Marschwegstadions.
  2. Ausbau des Staakenweg zur Fahrradvorrangstraße (muß sowieso verbessert werden) (Aufnahme des Fahrrad-Verkehrs aus Melchior und Baltasarweg) Verbesserung Querung Eichenstraße Richtung Blücherstraße und der Durchfahrt durch die Nettelbeckstraße in Richtung Bloherfelder /Lasiusstraße mit Anschluss an die Fahrradstraße am Haarenufer.
  3. Prüfung des GRÜNEN-Vorschlages für eine Fahrradstraße Quellenweg mit Anschluss an die Fahrradstraße am Haarenufer.
  4. Schaffung einer Fahrradvorrangstraße vom Pferdemarkt über die vordere Ziegelhofstraße, Röwekamp, (Querungshilfe über die Gertrudenstraße) Mars-la Tour Straße., (Querungshilfe über von-Finckh- Str.) Wardenburgstraße, Rüthningstraße, (Querungshilfe z.B automatische Bedarfsampel Fahrradquerung Autobahn Richtung Babenend), Mittelweg, Richtung Fliegerhorst
  5. Schaffung einer Fahrradvorrangstraße auf der Ehnernstraße, insbesondere Querungshilfe über die Lambertistraße und über den Schulweg, Verbesserung Fahrradverkehrsfreundlichkeit Hackenweg und der Abkürzung über die Bürgerfelder Teiche (z.B. starke Nachtbeleuchtung) Richtung Scheideweg / Ofenerdiek
  6. Überarbeitung der Planung für den Hochheiderweg in Bezug auf Fahrradfreundlichkeit/ Fahrradvorrang, Ausbau der Straßen Bogenstraße / Steubenstraße bis hin zum Pferdemarkt als Fahrradvorrangstraßen mit Neubau einer Querung zwischen Bürgereschstraße/ Lehmkuhlenstraße als Verlängerung Bogen-/Steubenstraße.

 

Begründung

Die Nutzung fossiler Energie sowie Land- und Viehwirtschaft führt zu einer Freisetzung von Treibhausgasen insbesondere Kohlenstoffdioxid (CO2) und Methan, die eine andauernde menschengemachte Erwärmung der Erdatmosphäre zur Folge hat. Deshalb strebt Deutschland an, bis zur Mitte des Jahrhunderts weitgehend treibhausgasneutral zu werden. Der Klimaschutzplan 2050 nennt entsprechende Sektorziele. Leitbild sind die Vereinbarungen der UN-Klimarahmenkonvention, das Kyoto-Protokoll und das Übereinkommen von Paris

Um auch in Oldenburg den notwendigen Beitrag zu den Klimazielen zu leisten, ist vor allen eine Senkung des CO2- Ausstoßes im Bereich des Verkehr, vor allem des Autoverkehrs notwendig. Neben der Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs (Sozialticket, spürbare Preisnachlässe wie z.B. in Wien, Ausbau Park and Ride und bessere Vernetzung mit den Umlandverkehren) ist auch die Erhöhung der Attraktivität des Fahrradverkehrs notwendig. Der Anteil der Fahrradverkehre ist in Oldenburg traditionell mit knapp über 40 Prozent relativ hoch. Die Verbesserung des Fahrradverkehrs entlang der Hauptausfallstraßen ist notwendig (z.B. an der Alexanderstraße nördlich der Umgehungsstraße), wegen des beengten Raums stößt dies an Grenzen. Die sternförmig von Zentrum ausgehenden Hauptverbindungstraßen wurden als Heerstraßen konzipiert. Deshalb auch die Bezeichnung Ammerländer Heerstraße oder Bremer Heerstraße (Sie hatten genau die Breite, dass sich zwei Mörser- oder Haubitzenlaffeten begegnen konnten). Durch die relative Nähe der Bebauung zu Straße ist der Platz, der für Fahrradwege übrig bleibt, sehr begrenzt.

Die Erfahrungen von anderen Städten die den Fahrradverkehr steigern konnten (z.B. Kopenhagen) zeigt, dass, um eine Erhöhung der Attraktivität des Fahrradfahrens zu erreichen, sehr breite, durch Bordstein geschützte Fahrradwege notwendig sind, auf denen möglichst drei Fahrradverkehrsteilnehmer nebeneinander fahren können. Das ist in Oldenburg nicht möglich, selbst wenn man Parkstreifen mit einbezöge. Insbesondere auf

der Nadorster Straße aber auch auf anderen Hauptstraßen ist das Überholen von langsameren Fahrradverkehrsteilnehmer (zum Beispiel Senioren die mit Körben am Lenker vom Markt kommen, oder Mütter oder Väter die Anhänger oder Kindersitze mit Kindern transportieren müssen) nur schwer oder gar nicht möglich, ohne andere Verkehrsteilnehmer zum Beispiel Fußgänger zu gefährden.

Gerade für vitale Fahrradfahrer im berufstätigen Alter ist die Schnelligkeit mit der sie an ihre Arbeitsstätte / berufliche Termine gelangen von entscheidender Bedeutung, ob sie den Fahrradverkehr als attraktive Alternative erleben. Da der Ausbau der Fahrradwege an den Hauptstraßen wegen der baulichen Enge an Grenzen stößt, ist die sukzessive Schaffung von Fahrradvorrangstraßen auf sowieso von Radfahrern häufig befahrenen Strecken zwischen den Hauptausfallstraßen aus Sicht der Gruppe LINKE / Piraten sinnvoll.

Nach unserer Kenntnis ist der Begriff Fahrradvorrangstraße nicht genau definiert und nicht Bestandteil der Straßenverkehrsordnung. Aus unserer Sicht gilt es in einem Abwägungs- und Beteiligungsprozesse Interessen der Anwohner / Besucher /Handwerker mit den Interessen der Fahrradverkehrsteilnehmer abzugleichen. Hier sind insbesondere schnelle Querungsmöglichkeiten und Beschleunigungsinvestionen für den Fahrradverkehr, die bei Autoverkehrsteilnehmern möglicherweise auf Unverständnis oder Ablehnung stoßen, in einen dialogischen Prozess in der Öffentlichkeit zu verankern.

Die Verbesserung des Fahrradverkehrs und die Erhöhung des Anteils von Radfahrern am Verkehrsaufkommen, steht den Interessen von autofahrenden Verkehrsteilnehmern nicht notwendig entgegen, weil sie bei unbedingt erforderlichen Fahrten mit dem Auto problemloser die Innenstadt erreichen.

 

Mit freundlichem Gruß

Jan-Martin Meyer

 

i.A. Andreas Hollweg