Erteilung einer Sondernutzungsgenehmigung für das Aufhängen von Plakaten durch die IG-Metall
17.04.2018
Sehr geehrte Herr Krogmann,
die Gruppe Die Linke./ Piratenpartei stellt zur nächsten Sitzung des Rates den folgenden Dringlichkeitsantrag nach § 11 der Geschäftsordnung des Rates.
Gleichzeitig stelle ich für den Verwaltungsausschuss die gleichen Anträge, um die Angelegenheit vorzuberaten.
Dringlichkeitsantrag:
Der Rat stellt fest, dass die Angelegenheit der Erteilung einer Sondernutzungsgenehmigung für das Aufhängen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum der Stadt zur Betriebsratswahl 2018 (Antrag der IG Metall) dringlich ist.
Nach Feststellung der Dringlichkeit beantragen wir, dass der der Rat beschließt:
1. Der vom Fachdienst Verkehrslenkung der Stadt erlassene Verwaltungsakt vom 12.04.18, mit dem der Antrag der Gewerkschaft IG Metall Oldenburg auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zum Aufhängen von Plakaten zum Thema „Betriebsrat und dessen Aufgaben sowie Handlungsmöglichkeiten“ sowie der Hinweis auf zwei Informationsveranstaltungen zum Thema „Betriebsratswahl 2018“ abgelehnt worden ist, wird aufgehoben.
2. Der Oberbürgermeister wird nach § 58 Abs. 3 Nds. Kommunalverfassungsgesetz angewiesen, den Antrag der Gewerkschaft IG Metall Oldenburg auf Sondernutzungserlaubnis für das Aufhängen der Plakate gem. Ziff. 1 positiv zu bescheiden.
Änderungsantrag Rahmenplan Weißenmoor
Frau Dezernentin 03.03.18
Gabriele Nießen
Technisches Rathaus
Industriestr.
26121 Oldenburg
Achtung: geänderter Änderungsantrag
Sehr geehrte Frau Nießen,
für die nächste Sitzung des Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima und des Bau- und Planungsausschusses stellen wir zum Thema
Rahmenplanung Weißenmoor/Südbäkeniederung den folgenden Änderungsantrag Flächen, die im bestehenden Flächennutzungsplan als „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ ausgewiesen und in der dazugehörigen Karte durch eine T-Linie gekennzeichnet sind, werden nicht als bebaubar ausgewiesen. Sie werden dem vorgesehenen Landschaftsschutzgebiet zugeschlagen.
Gespräche über Rahmenvereinbarung zur Schulbegleitung
Sozialausschuss am 30.1.2018
Sehr geehrte Frau Sachse,
Die Gruppe DIE LINKE./Piratenpartei beantragt den TOP:
Gespräche über Rahmenvereinbarung zur Schulbegleitung
In der Sitzung des Sozialausschusses am 13. 6. 2017 wurde von der Verwaltung ange-kündigt, dass Ende August mit den Leistungsanbietern der Schulbegleitung in Oldenburg die Gespräche über eine Rahmenvereinbarung fortgeführt werden. Bis jetzt ist das Gespräch nicht wieder aufgenommen worden.
Wir bitten deswegen um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
Was sind die Gründe dafür, dass das Gespräch nicht wieder aufgenommen wurde?
Welche inhaltlichen und strukturellen Ziele hat die Verwaltung über die Gestaltung des Angebotes der Schulbegleitung in der Stadt Oldenburg, sowohl im Bereich der Einzelfallhilfe als auch im Bereich der pauschalierten Schulbegleitung?
Wie werden die Leistungsanbieter an der Weiterentwicklung der Schulbegleitung beteiligt?
Mit freundlichem Gruß
Manfred Klöpper
Antrag zur Ratssitzung am 22.1.18: Tag der Republik
Sehr geehrte Herr Krogmann,
die Gruppe Die Linke./ Piratenpartei stellt zur nächsten Sitzung des Rates den folgenden
Antrag:
1. Der 11. November 2018 soll in diesem Jahr feierlich als Tag der Republik begangen werden.
2. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, Vorbereitungen zu treffen, den Jahrestag der Befreiung Oldenburgs von der Monarchie und die Einleitung einer demokratischen Entwicklung einschließlich der Einführung des Frauenwahlrechts durch eine Festveranstaltung mit einem historischen Vortrag würdig zu begehen und für dieses Vorhaben eine Zusammenarbeit mit der Carl von Ossietzky Universität anzustreben.
3. In Oldenburg soll eine Straße nach dem ersten Präsidenten des Freistaates Oldenburg, Bernhard Kuhnt, benannt werden.
Ensembleschutz für Klävemann-Siedlung Schramperweg
Frau
Stadtbaurätin Nießen
Technisches Rathaus
Industriestraße
26121 Oldenburg 31.12.2017
Sehr geehrte Frau Nießen,
für die nächste Sitzung des Bau- und Planungsausschusses beantrage ich den
Tagesordnungspunkt:
Ensembleschutz für Klävemann-Siedlung Schramperweg
auf die Tagesordnung zu setzen. Dazu stelle ich den folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Siedlung der Klävemannstiftung am Schramperweg zur Erhaltung ihrer städtebaulichen Eigenart durch eine Erhaltungssatzung gegen Abriss, Änderung baulicher Anlagen oder Nutzungsänderung durch eine städtebauliche Erhaltungssatzung zu schützen sind und das hierfür notwendige Verfahren nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB einzuleiten.
Die Festlegungen der Erhaltungssatzung sind so zu formulieren, dass die sich historisch gebildete Siedlungsform erhalten bleibt und als Ensemble geschützt wird.
Änderungsantrag Rahmenplanung Weißenmoor/Südbäkeniederung
Sehr geehrte Frau Nießen,
für die Sitzung des Bau- und Planungsausschusses beantragen wir, zum
Tagesordnungspunkt 7
Rahmenplanung Weißenmoor/Südbäkeniederung
den folgenden Änderungsantrag zu behandeln.
Die im Plan ausgewiesene neue Baufläche „Konfliktfall“ an der Stelle, wo Sackhofsweg
und Bürgerbuschweg spitz zusammenlaufen, wird nicht als bebaubare Fläche
ausgewiesen und statt dessen dem vorgesehenen Landschaftsschutzgebiet
zugeschlagen.
Das Gleiche gilt für die als „Konfliktfall“ bezeichnete Fläche am Hartenkamp.
Begründung:
Würde die erste genannte Fläche wie im Plan vorgesehen bebaut werden, würde die engste
Stelle zwischen der Südbäkeniederung und dem Gebiet Weißenmoor zugebaut, so dass von
einer einheitlichen zu schützenden Fläche gar nicht mehr gesprochen werden kann.
Die Konfliktfall-Fläche am Hartenkamp trägt nicht mehr zur Abrundung des Siedlungsraumes
bei. Sie schlägt vielmehr eine Bresche in das vorgesehene Landschaftsschutzgebiet . Auch
diese Erweiterung dient nicht dem Allgemeinwohl sondern nur den Sonderinteressen der an
der Aufwertung interessierten privaten Grundstückseigentümer.
Kondolenzwort zum Grubenunglück in der Türkei
An den
Oberbürgermeister
Herrn Dr. Schwandner
Markt 1
26122 Oldenburg Oldenburg, 22.05.2014
Sehr geehrter Herr Dr. Schwandner,
die Gruppe Die Linke./ Piratenpartei regt an bei der nächsten Ratssitzung, am 26.05., im Rahmen der Mitteilungen des Oberbürgermeisters ein Kondolenzwort zum verheerenden Grubenunglück in der Türkei zu sprechen.
Vor dem aktuellen Hintergrund der Türkei Begegnungen wäre es ein Zeichen der Anteilnahme den Angehörigen das Beileid auszudrücken.
Mit freundlichem Gruß
Hans-Henning Adler
Fraktionsvorsitzender
Gefährdung kommunaler Handlungsspielräume durch TTIP
An den 06.05.2014
Oberbürgermeister
Herrn Dr. Schwandner
Markt 1
26122 Oldenburg
Sehr geehrter Herr Dr. Schwandner,
die Gruppe Die Linke./Piratenpartei beantragt zur Ratssitzung am 26.05.14 den Tagesordnungspunkt
Gefährdung kommunaler Handlungsspielräume durch das Abkommen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)
zu behandeln.
Dazu stellen wir den folgenden Antrag:
- Der Rat der Stadt Oldenburg fordert das Europäische Parlament auf, dem Abkommen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP), solange nicht zuzustimmen bis gesichert ist, dass die Wahrung der europäischen Sozial- und Umweltstandards sowie der Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge nicht dadurch gefährdet werden können.
- Bei den gegenwärtig laufenden Verhandlungen kommt es darauf an, dass die EU-Kommission sich mit Nachdruck dafür einsetzt, dass die kommunale Daseinsvorsorge, darunter insbesondere die nicht liberalisierten Bereiche, wie die öffentliche Wasserver- und Abwasserentsorgung, die Bereiche Abfall und ÖPNV, soziale Dienstleistungen sowie alle Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge im Kulturbereich, vom derzeit mit den USA verhandelten Freihandelsankommen – und allen weiteren Handelsabkommen – explizit ausgeschlossen wird.
- Eine Schwächung bestehender Arbeitnehmerrechte, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards sowie Finanzmarktregeln durch TTIP oder CETA ist inakzeptabel. Politische Handlungsspielräume dürfen nicht beschränkt werden. Die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit müssen auch in Streitfällen gelten. Wirtschaftliches Handeln muss zugleich auch dem Wohl der Allgemeinheit dienen, wie es das Grundgesetz in Art 14. formuliert. Die Kontrolle staatlicher Einschränkungen obliegt den Gerichten. Banken und Konzerne dürfen daneben keine neuen Klagerechte gegen Staaten (Investor-State-Dispute-Settlement, ISDS) vor privaten Schiedsgerichten erhalten, die nicht demokratisch legitimiert sind.
- Der bisherige Prozess der Verhandlungen zum Freihandelsabkommen EU-USA ist in höchstem Maße intransparent und vernachlässigt erheblich die Rechte der gewählten Parlamentarier auf europäischer, nationaler und Länderebene sowie die der Kommunen. Der Rat der Stadt fordert die EU-Kommission auf, das Mandat über die Verhandlungen offen zu legen und über den Verhandlungsprozess regelmäßig zu berichten. Geheimverhandlungen sind sofort zu beenden.
Begründung:
Seit Mitte 2013 verhandeln EU und USA offiziell über ein Transatlantisches Freihandels- und Investitionsabkommen, das sogenannte TTIP. Insbesondere durch eine Angleichung von Normen und Standards soll der größte Handelsraum der Welt entstehen. Auf den Verhandlungstisch kommt alles: Finanzmarktregeln, Arbeitnehmerrechte, Umweltstandards und vieles mehr. Ganz grundsätzlich zielt das Abkommen darauf ab, durch Investitionsschutzbestimmungen die Entscheidungsfreiheit demokratisch gewählter Parlamente einzuschränken.
Die globalisierungskritische Organisation Attac befürchtet: „Das öffentliche Beschaffungswesen soll auf allen Ebenen geöffnet werden. Soziale und ökologische Aspekte könnten dann nur noch sehr eingeschränkt bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden. Dies könnte auch als Einfallstor dienen, um die Wasserversorgung (selbst in den USA noch überwiegend in kommunaler Hand) zu privatisieren. Die Folge einer solchen Privatisierungswelle wären steigende Preise und sinkende Qualität.“
Streitfälle sollen nicht vor den Gerichten der souveränen Staaten sondern von demokratisch nicht legitimierten Schiedsgerichten entschieden werden. Die konkreten Inhalte der Verhandlungen werden geheim gehalten.
In der Konsequenz steht zu befürchten, dass Staaten künftig lieber auf Verbesserungen im Verbraucherschutz, bei Sozialstandards oder im Umweltbereich verzichten, als sich mit transnationalen Großkonzernen anzulegen. Attac nennt die Klage des schwedischen Vattenfall-Konzerns – nach dem Atomausstieg klagt der Energiekonzern vor einer internationalen Schiedsstelle auf 3,7 Mrd. Euro Schadensersatz – als Beispiel für eine solche undemokratische Praxis.
Das Abkommen wird für die Mitgliedstaaten der EU von der Europäischen Kommission verhandelt. Grundlage dieser Verhandlungen ist ein vom Rat erteiltes Mandat, welches jedoch nicht veröffentlicht wird. Nach Abschluss der Verhandlungen müssen das Europäische Parlament und der Rat dem Vertragstext des Abkommens im Ganzen zustimmen oder ihn ablehnen. Nach Abschluss des Freihandelsabkommens wird dieses für die Mitgliedstaaten bindend. Damit wird es Anwendungsvorrang vor dem europäischem Sekundärrecht, wie beispielsweise Verordnungen und Richtlinien, sowie nationalem Recht haben. Dieses rechtliche Gewicht des Abkommens verstärkt seine mögliche Bedeutung für die kommunale Daseinsvorsorge.
Der Deutsche Städtetag hat darauf hingewiesen:
Je nach Ausgestaltung und Wortlaut des Abkommens, könnten Teile der kommunalen Daseinsvorsorge unter den Anwendungsbereich der Handels- und Investitionspartnerschaft fallen. Auch wenn sich das Handelsabkommen nicht direkt mit den Organisationsformen und -aufgaben der öffentlichen Verwaltung befasst, können sich die Inhalte des Abkommens indirekt auf die kommunale Organisationsfreiheit auswirken. Beschränkend für die Organisationsfreiheit könnte sich beispielsweise eine Marktzugangsverpflichtung auswirken. Diese untersagt lokale Monopole und ausschließliche Dienstleistungserbringer. Somit würde einer Kommune zwar nicht vorgeschrieben, wie sie die öffentliche Daseinsvorsorge zu erbringen hat. Die Marktzugangsverpflichtung könnte jedoch dazu führen, dass neben den kommunalen auch private Unternehmen die Daseinsvorsorgeaufgaben wahrnehmen können müssen und Rechtsformeinschränkungen für die Erbringung nicht zulässig sind.
Daher ist es wichtig, sicherzustellen, dass die Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge prinzipiell nicht von einer transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft erfasst sind. Dies gilt ebenso für das seit Juni 2013 von der EU-Kommission verhandelte „Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen“
(Trade in Services Agreement – TISA), welches nationale Dienstleistungsmärkte öffnen soll.
Die Erbringung zahlreicher Aufgaben der Daseinsvorsorge durch kommunale und öffentliche Einrichtungen hat in unserer Gesellschaft eine lange Tradition und hat sich bewährt. Die Bürgerinnen und Bürger vertrauen darauf, dass die Steuerung und Kontrolle der Leistungen der Daseinsvorsorge durch demokratisch legitimierte kommunale Vertretungskörperschaften erfolgt. Damit stellt die kommunale Daseinsvorsorge ein wichtiges Element eines bürgernahen Europas dar, dem die EU und die Mitgliedstaaten gleichfalls verpflichtet sind.
Die öffentliche Daseinsvorsorge darf daher insbesondere in den Bereichen, in denen sie wichtige Aufgaben in nicht-liberalisierten Märkten wahrnimmt, keinesfalls einer Liberalisierung unterworfen werden. Darunter fällt insbesondere die Wahrnehmung der Aufgaben in der Wasserver- und Abwasserentsorgung.
Diese Bereiche dürfen, vor dem Hintergrund des gerade erzielten Erfolges für die
öffentliche Wasserwirtschaft in der Konzessionsvergaberichtlinie der EU, nicht wiederholt angetastet werden. Dies gilt gleichermaßen für die traditionell seitens der Länder und der Kommunen geleistete Kulturförderung. Der Erhalt von eigenen Einrichtungen, wie Theatern, Museen und Bibliotheken und die Förderung von zivilgesellschaftlichem sowie ehrenamtlichem Engagement sind gemeinwohlerhaltende und wichtige Bestandteile der kommunalen Daseinsvorsorge. Die Kommunen dürfen in der Erbringung auch dieser Aufgaben keinesfalls durch ein Handelsabkommen eingeschränkt werden. Darüber hinaus sind insbesondere auch die sozialen Daseinsvorsorgeleistungen zu nennen. Die Erbringung dieser Leistungen durch Kommunen und die Funktionsfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme sowie die kommunale Kompetenz in der Krankenhausversorgung müssen weiterhin gewährleistet sein und dürfen durch den Abschluss eines Handelsabkommens keiner Einschränkung unterliegen. (Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages auf seiner 209. Sitzung am 12. Februar 2014 in München)
Mit freundlichem Gruß
Hans-Henning Adler
Fraktionsvorsitzender
Unterkategorien
Anträge bis 2016
Anträge bis 2016