Rathaus in Oldenburg

An  den                                                                                                                           

Oberbürgermeister

der Stadt

Markt 1

26122 Oldenburg                                                                                             10.03.2023

 

Sehr geehrte Herr Krogmann,

 

Zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Digitalisierung und internationale Zusammenarbeit (WiFö) und zur nächsten Sitzung des Betriebsausschusses Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft und Hochbau (EGH)

 

beantagen wit den Tagesordnungspunkt

 

Toilettenhäuschen am Pferdemarkt

 

zu behandeln.

 

Hierzu bitten wir die Verwaltung um einen Bericht, insbesondere zu folgenden Fragen:

 

  1. In der Vergangenheit war das Toilettenhäuschen für das allgemeine Publikum zugänglich. Warum ist das jetzt geschlossen worden? Gehört es nicht zur Attraktivität der Märkte auf dem Pferdemarkt, eine solche Einrichtung vorzusehen, zumal dort auch an verschiedenen Ständen Getränke und auch Speisen verzehrt werden?

Oldenburg, 21.10.2022

 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir bitten darum folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Verwaltungsausschusses und des Rates der Stadt Oldenburg am 7. November zu nehmen:

 

Der Rat hebt den Beschluss des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft und Hochbau vom 6.10.2022 zur Unterhaltsreinigung in Objekten der Stadt Oldenburg für den Zeitraum vom 02.01.2023 bis zum 07.01.2028 auf, um diese Arbeiten zukünftig mit eigens zu diesem Zweck einzustellenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchzuführen.

 

Begründung:

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten durch eine Anstellung bei der Stadt weniger einem Druck durch die Arbeitsverdichtung ausgesetzt sein. Damit könnten auch Gründe entfallen, die zu einer vorzeitigen Aufkündigung des bisherigen Vertrages mit einem privaten Anbieter geführt haben.

 

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Dr. Holger Onken

Fraktionsvorsitzender

 

Christel Homann

Mitglied im Betriebsausschusse Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft und Hochbau

 Oldenburg 18.10.2022

Sehr geehrte Herr Krogmann,

Zur nächsten Sitzung des Rates, des Allgemeinausschusses und des Verwaltungsausschusses beantragen wir den Tagesordnungspunkt

 

Leerstand bekämpfen - Zweckentfremdungssatzung für Oldenburg

 

zu behandeln und stellen dazu den folgenden Antrag:

 

Wir beantragen zu beschließen:

 

1. Der Rat der Stadt Oldenburg stellt fest, dass die Stadt Oldeburg im Sinne des § 1 des Niedersächsischen Zweckentfremdungsgesetzes als Gebiet zählt, in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen gefährdet ist.

2. Die Verwaltung wird beauftragt zur nächsten Ratssitzung einen Entwurf für eine Zweckentfremdungssatzung für Oldenburg zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Begründung:

 

Der Nds. Landtag hat am 27.03.2019 das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (NzwEWG) beschlossen. Dieses Gesetz ermächtigt die Gemeinden für ihr Gebiet Zweckentfremdungssatzungen zu beschließen, wenn auf ihrem Territorium Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen nicht zur Verfügung stehen und daher die Wohnraumversorgung gefährdet ist.

Sehr geehrte Herr Krogmann,

zur Ratssitzung am 27.06.22 und zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am gleichen Tag beantragen wir den Tagesordnungspunkt

 

Neuplanung des Flötenteichs erst in die Fachausschüsse

 

zu behandeln und stellen hierzu den folgenden Antrag:

 

Der Beschluss des Ausschusses für Haushalt und Finanzen aus der Sitzung vom 01.06.2022 zu TOP Ö 19.1 über den Vorentwurf des Sport- und Gesundheitsbads am Flötenteich wird aufgehoben. Die Vorlage 22/0365 wird zunächst im Sportausschuss und im Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima vorgestellt. Dabei soll die Verwaltung in einer ergänzenden Vorlage die Vor- und Nachteile des alten vom Rat beschlossenen Ausbauplans und den neuen Entwurf umfassend unter klimapolitischen und sportpolitischen Erwägungen abwägen. Nach diesen Erörterungen in den Fachausschüssen und im Verwaltungsausschuss soll dann endgültig der Rat entscheiden, welcher Planung der Vorzug gegeben wird.

Begründung:

An den
Oberbürgermeister der Stadt
Markt 1
26122 Oldenburg                                                                                                                          11.10.2021


Sehr geehrter Herr Krogmann,
Zu den nächsten Sitzungen des Allgemeinausschusses stellen wir den folgenden Dringlichkeitsantrag:
Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Erleichterung der Anwendung des Erbbaurechts zügig voranbringen
Dazu stellen wir den Antrag:
Die von der Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am 06.10.21 vorgeschlagene Arbeitsgruppe zur Umsetzung des
Ratsbeschlusses „Richtlinie und Anwendung des Erbbaurechts am Oldenburger Grundstücksmarkt“ mit jeweils einem Mitglied aus jeder Fraktion wird sofort
eingerichtet.

 Herrn Oberbürgermeister                                                                             05.07.2021
Jürgen Krogmann
Markt 1

26122 Oldenburg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Krogmann, 

für den Ausschuss für Allgemeine Angelegenheiten, den VA und die Ratssitzung am 19.07.2021 beantragt die Gruppe DIE LINKE./ Piratenpartei den Tagesordnungspunkt 

Beitritt Oldenburgs zum internationalen Städtebündnis "Allianz Städte sicherer Häfen" 

Hierzu stellen wir den Antrag:
Die Stadt Oldenburg tritt dem internationalen Städtebündnis "Allianz Städte sicherer Häfen" bei. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die dafür nötigen Schritte einzuleiten.

An den

Oberbürgermeister der Stadt

Markt 1

26122 Oldenburg         
                                                                                                                                                                            17.06.2021

Sehr geehrter Herr Krogmann,

Zu den nächsten Sitzungen des Kulturausschusses, des Verwaltungsausschusses und des Rates beantragen wir den Tagesordnungspunkt

Umgang mit dem Gedenkstein für „Wilhem den Großen“ in Donnerschwee, Anne-Frank- Platz

zu behandeln.

Dazu stellen wir den Antrag:

Der Gedenkstein über „Wilhelm den Großen“ auf dem Anne-Frank-Platz in Oldenburg Donnerschwee wird dort entfernt und in geeigneter Form als Zeugnis deutscher Geschichte archiviert.

Begründung:

Der Vorgang von 1869, bei dem der damalige König von Preussen bei einer Truppenschau Soldaten der Garnison Oldenburg stramm stehen ließ, ist keines Denkmals würdig. Der Gedenkstein erinnert an „Wilhelm den Großen“. Für diese Heraushebung des späteren deutschen Kaisers gibt es keine Begründung. Tatsächlich steht Kaiser Wilhelm I. für eine undemokratische Traditionslinie der deutschen Geschichte. Der Gedenkstein passt nicht auf den Anne-Frank-Platz in Donnerschwee, wo er nach einem zufälligen Fund neu herausgeputzt und aufgestellt wurde.
Wir haben nicht vergessen: Am 22. Oktober 1878 unterzeichnete Kaiser Wilhelm I. zum ersten mal das Reichsgesetz gegen die „gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“. Es galt durch insgesamt vier Verlängerungen bis zum 30. September 1890.

An den

Oberbürgermeister der Stadt

Markt 1

26122 Oldenburg                                                                                                                                                            31.05.2021

Sehr geehrte Herr Krogmann,

Zur heutigen Sitzung des Allgemeinausschusses, Verwaltungsausschusses und des Rates stellen wir den den folgenden Dringlichkeitsantrag:

Solidarität mit den Geflüchteten nach dem Brandanschlag in Blankenburg

Der Rat der Stadt Oldenburg verurteilt auf das entschiedenste den Brandanschlag auf die Flüchtlingsunterkunft in Blankenburg in der Nacht zum 29.05.2021. Da die Straftäter gleich an zwei Stellen Feuer gelegt haben, ist davon auszugehen, dass sie die erfolgreiche Ausbreitung des Feuers auf jeden Fall sicherstellen wollten. Sie haben damit gezeigt, dass sie den Tod von Bewohnerinnen und Bewohnern in Folge des Brandes billigend in Kauf genommen haben.

Die Strafverfolgungsbehörden sind aufgefordert alles in ihrer Macht stehende zu tun, um die Straftäter zu ergreifen und einer gerechten Bestrafung zuzuführen.

Der Vorgang hat aber nicht nur eine strafrechtliche Seite. Zu so einer abscheuliche Tat kann sich nur jemand aufgerufen fühlen, wenn das politische Klima im Land den Hass auf Geflüchtete fördert.

Den Geflüchteten in Blankenburg gehört gerade deshalb unsere uneingeschränkte Solidarität. Die Stadt spricht sich gegen jede Politik der Ausgrenzung und Rassismus aus und bekräftigt ihre Bereitschaft Flüchtlinge aufzunehmen. Sie gehören zu uns und sind Einwohnerinnen und Einwohner dieser Stadt, die nach Deutschland gekommen sind um hier Schutz zu finden. Diese Erwartung dürfen wir nicht enttäuschen.

Begründung erfolgt mündlich.

Hans-Henning Adler,

Fraktionsvorsitzender

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Anträge bis 2016