Rathaus in Oldenburg

An den
Oberbürgermeister der Stadt
Markt 1
26122 Oldenburg                                                                                                                          11.10.2021


Sehr geehrter Herr Krogmann,
Zu den nächsten Sitzungen des Allgemeinausschusses stellen wir den folgenden Dringlichkeitsantrag:
Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Erleichterung der Anwendung des Erbbaurechts zügig voranbringen
Dazu stellen wir den Antrag:
Die von der Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am 06.10.21 vorgeschlagene Arbeitsgruppe zur Umsetzung des
Ratsbeschlusses „Richtlinie und Anwendung des Erbbaurechts am Oldenburger Grundstücksmarkt“ mit jeweils einem Mitglied aus jeder Fraktion wird sofort
eingerichtet.

Sie soll Detailfragen des Ratsbeschlusses vom 19.07.21 mit der Verwaltung erörtern und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass der genannte
Ratsbeschluss zeitnah umgesetzt wird.
Begründung:
Der Rat hatte auf seiner Sitzung am 19.07.2021 den Beschluss gefasst, die Verwaltung zu beauftragen auf der Grundlage der im Beschluss genannten Eckpunkte zur Anwendung des Erbbaurechts am Oldenburger Grundstücksmarkt ( u.a. Erbbauzins von 1,5 %, Dauer des Erbbaurechts 60 Jahre u.a.) eine Richtlinie zur Vergabe von Grundstücken im Erbbaurecht zu entwickeln.
Bis heute hat die Verwaltung diesen Beschluss nicht umgesetzt, obwohl dies in den Fachausschüssen von den Fraktionen SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und von der Gruppe DIE LINKE/ Piratenpartei mehrfach angemahnt wurde. Als in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am 06.10.21
festgestellt wurde, dass die beauftragte Richtlinie wieder nicht auf der Tagesordnung stand, erklärte sich die Verwaltung bereit dazu unter „Verschiedenes“ zu berichten. Sie führte dabei aus, dass noch Einzelfragen mit der Politik zu klären seien und deshalb eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Fraktionen gebildet werden sollte. In der genannten Sitzung wurde diese Arbeitsgruppe aber gar nicht gebildet. Der Wechsel der Ratsperiode wäre hierfür kein Hindernis gewesen, weil es sich dabei um ein nicht-förmliches Gremium handelt, das auch im Oktober oder November 2021 tagen könnte. Nach dem gegenwärtigen Verfahrensstand würde die Arbeitsgruppe erst gebildet, wenn die neuen Ratsgremien gebildet werden und damit eine weitere Verzögerung eintreten.

Die Fraktionen des Rates, die den Ratsbeschluss mitgetragen hatten, sollten jetzt der Verwaltung keinen Vorwand geben, die Beschlussfassung der Richtlinie weiter zu verzögern und der Verwaltung deutlich machen, dass die Umsetzung des Ratsbeschlusses konsequent angegangen werden soll, um den Oldenburger Wohnungsmarkt zu entlasten und mit Hilfe des Instruments des Erbbaurechts Voraussetzungen dafür zu schaffen, für breite  Bevölkerungs-schichten bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.


Mit freundlichem Gruß
Hans-Henning Adler
Fraktionsvorsitzender