Rathaus in Oldenburg

 

 

 05.06.2020

 Gemeinsamer Antrag an den Rat der Stadt Oldenburg

 

 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister

 

 Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/ Die Grünen und die Gruppe LINKE / Piraten beantragen für AA, VA, und die Ratssitzung am 29.06.2020 den TOP:

Oldenburg unterstützt den Vertrag zum Verbot von Atomwaffen

 aufzunehmen.

 

 Zu diesem Tagesordnungspunkt stellen die genannten Fraktionen/ die Gruppe folgenden Beschlussantrag:

 

Der Rat der Stadt Oldenburg fasst die nachstehende Entschließung:

 

 

 Oldenburg unterstützt den Vertrag zum Verbot von Atomwaffen

 

  1. Die Stadt Oldenburg begrüßt das Engagement des 2017 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichneten Bündnis ICAN (International Campaign to Abolish Nuclear Weapons) und unterzeichnet den Städte-Appell der deutschen ICAN-Sektion #ICANSave meine Stadt, der wie folgt lautet:

 

“Unsere Stadt/unsere Gemeinde ist zutiefst besorgt über die immense Bedrohung,

die Atomwaffen für Städte und Gemeinden auf der ganzen Welt darstellt. Wir sind

fest überzeugt, dass unsere Einwohner und Einwohnerinnen das Recht auf ein

Leben frei von dieser Bedrohung haben. Jeder Einsatz von Atomwaffen, ob

vorsätzlich oder versehentlich, würde katastrophale, weitreichende und lang

anhaltende Folgen für Mensch und Umwelt nach sich ziehen. Daher begrüßen wir

den von den Vereinten Nationen verabschiedeten Vertrag zum Verbot von

Atomwaffen 2017 und fordern die Bundesregierung zu deren Beitritt auf.“

 

  1. Der Oberbürgermeister wird die Unterstützung der Stadt Oldenburg für den Städte-Appell aktiv im Netzwerk der bestehenden Städtepartnerschaften kommunizieren und um vergleichbare Beschlüsse in diesen Kommunen werben.

 

  1. Die Stadt Oldenburg knüpft damit zugleich an die Initiative „Mayers for Peace“ an, die sich für atomare Abrüstung und eine Zukunft ohne Atomwaffen einsetzt und von Oldenburg schon seit Langem mitgetragen wird.

 

Begründung:

 Herrn Oberbürgermeister                                                                                   10.05.2020

der Stadt

Rathaus

26122 Oldenburg                                                                                  

 

Sehr geehrter Herr Krogmann,

für die  nächsten Sitzung des Allgemeinausschusses, des Verwaltungsausschusses und des Rates am 25.05.20 beantragen wir, den Tagesordnungspunkt:

Corona-Krise gebietet einen Rettungsschirm für die Kommunen zu behandeln.

Hierzu stellen wir den Antrag:
Wir brauchen jetzt dringend einen Schutzschirm für die Kommunen.  In Folge der Corona Pandemie verlieren alle Kommunen einen erheblichen Teil ihrer Einnahmen aus Gewerbesteuer und Gebühren. Massive Einnahmeausfälle haben kommunale Unternehmen der Daseinsvorsorge zu verzeichnen, die aus den kommunalen Haushalten ausgeglichen werden müssen. Der kommunale Anteil an zentral erhobenen Steuern wird zudem sinken.  Gleichzeitig steigen aber die Sozialkosten massiv an. 

 

Nach Schätzungen des  Deutsche Städtetages müssen die  Kommunen infolge der CoronaKrise mit beispiellosen finanzielle Einbußen rechnen. Die Belastungen liegen nach einer neuen Prognose bei mindestens 20 Milliarden Euro in diesem Jahr. Die Kommunen werden 2020 in eine unverschuldete Haushaltsnotlage kommen, der nur durch Erhöhung der zentralen Zuweisungen durch Bund und Land und die Gestattung von zusätzlichen Kreditaufnahmen durch die Kommunalaufsicht entgegengewirkt werden kann.  Um die regionale Wirtschaft zu stärken, die Konjunktur in der sich abzeichnenden Wirtschaftskrise zu stimulieren und die kommunalen Haushalte zu entlasten, sollte ein kommunale Investitionsprogramm des Bundes bzw. des Landes auf den Weg gebracht werden. Der Rat der Stadt Oldenburg unterstützt die Forderung des Deutschen Städtetages nach einer gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern, um die Handlungsfähigkeit der Städte sicherzustellen.

Sitzung des Sozialausschusses am 19. 5. 2020

 

Sehr geehrte Frau Sachse

 

Hiermit stellen wir für TOP 6 (Pauschalierte Schulbegleitung) des Sozialausschusses folgenden

ÄNDERUNGSANTRAG:

Der Beschlussvorschlag wird um die folgenden Punkte ergänzt:

  1. Der Sozialraumfaktor wird Bestandteil des Konzeptes. Schulen, die nach dem bisherigen Verfahren einen hohen Sozialraumfaktor haben, erhalten einen finanziellen Ausgleich, um eine drohende starke Benachteiligung zu verhindern.

Diese finanzielle Unterstützung wird für eine Übergangszeit von bis zu zwei Jahren gewährt.

  1. Unabhängig von der Übergangsdauer werden die Verträge mit den Anbietern zeitlich unbegrenzt mit beiderseitigen Kündigungsmöglichkeiten abgeschlossen.
  2. Das Konzept wird jährlich nach dem Ende des Schuljahres evaluiert und bei Bedarf angepasst. Die Ergebnisse werden dem Sozialausschuss vorgelegt.

 

Begründung erfolgt mündlich.

 

 

Für die Gruppe DIE LINKE/Piratenpartei

 

Manfred Klöpper

 

 

26.02.2020

Sehr geehrter Herr Dr. Uhrhan,

zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen, des Verwaltungsausschusses und des Rates beantrage ich,

den Tagesordnungspunkt

Baulandbeschaffung durch Verkaufsverpflichtung von durch Bebauungsplan begünstigter Eigentümer

zu behandeln und stelle dazu den Antrag zu beschließen:

 

Grundsatzbeschluss über die Ausweisung neuer Grundstücke für den Wohnungsbau

 

Die Stadt Oldenburg wird in Zukunft neue Wohnbauflächen, die derzeit im privatem Eigentum stehen, erst dann durch einen Bebauungsplan als bebaubare Flächen ausweisen, wenn die Eigentümer der Grundstücke von diesen in Betracht kommenden Flächen vorher mindestens 50 % der Flächen zum Preis von Bauerwartungsland an die Stadt verkauft haben.

 

Begründung:

 

Um für untere und mittlere Einkommensschichten bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, ist der Erwerb zusätzlicher Grundstücke durch die Stadt Oldenburg erforderlich. Die städtischen Grundstücke am Fliegerhost und Am Bahndamm werden demnächst verbaut sein.

 

Neue Grundstücke in städtischem Eigentum können dazu verwendet werden, auf diesen Grundstücken selbst zu bauen (ggf. mit Hilfe der GSG oder anderer Akteure des sozialen Wohnungsbaus), die Flächen in Erbpacht zu niedrigem Erbpachtzins zu vergeben, natürlich mit der Auflage bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, oder im Wege der Konzeptvergabe zu verkaufen, wobei durch vertragliche Auflagen die Umsetzung sozialer Ziele zu sichern wäre.

 

Würden städtische Grundstücke gekauft, nachdem der Wert der Grundstücke durch Planungsentscheidungen kräftig gestiegen ist, wäre das ganze Vorhaben unsinnig, weil die privaten Eigentümer dann allein von den Wertsteigerungen profitieren würden und die Stadt dann auch für den sozialen Wohnungsbau viel zu teure Grundstücke erwerben würde. Deshalb ist eine andere Lösung anzustreben. Die Städte Münster und Göttingen zeigen hier Wege auf:

An  den

Oberbürgermeister der Stadt

Markt 1

26122 Oldenburg                                                                     09.02.2020

 

Sehr geehrter Herr Krogmann,

Zur nächsten Sitzung des Allgemeinausschusses, des Verwaltungsausschusses und des Rates beantragen wir den Tagesordnungspunkt

 

Erklärung des Rates  zur Aufforderung der Verteidigungsministerin an den Oberbürgermeister das Großmanöver "US Defender Europe 2020" zu unterstützen

 

zu behandeln und stellen dazu den folgenden Antrag:

 

Statt Unterstützung für „US Defender Europe 2020“  Entspannungspolitik gegenüber Russland erneuern

 

Der Rat der Stadt Oldenburg weist die Forderung aus dem Brief der Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer vom 10.01.2020, mit dem der Oberbürgermeister um Unterstützung der militärischen Übung „US DEFENDER Europa 2020 (DEF20)“ gebeten wird, entschieden zurück.

 

Wir teilen nicht die Auffassung der Verteidigungsministerin, dass „eine mögliche Bedrohung der Sicherheit“ der NATO-Staaten durch Russland seit 2014 eingetreten ist. Deshalb ist in der gegenwärtigen Situation auch keine „Steigerung der Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit“ der NATO erforderlich. Schon gar nicht sehen wir – wie es in dem Brief heißt - in der gegenwärtigen Politik der Vereinigten Staaten ein sichtbares Zeichen für den Schutz Europas, die mit diesem Manöver geleistet werden soll.

 

Das Gegenteil ist der Fall: Die Politik des gegenwärtigen US-Präsidenten verschärft die Sicherheitslage im Nahen Osten und gefährdet damit auch Europa. Die von ihm veranlasste Tötung von hohen Offizieren aus dem Iran und Irak, seine Kriegsdrohungen, Handelskriege und Aufforderungen zur Aufrüstung machen uns Angst.

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich in den 70er Jahren für eine Politik des Friedens und der Entspannung entschieden. Diese politische Grundausrichtung sollte unsere Politik gegenüber Russland auch heute bestimmen. Im Jahr 2020, wenn sich die Befreiung Europas von Faschismus und Krieg zum 75. mal jährt, sollten wir auch der 27 Millionen im zweiten Weltkrieg umgekommenen sowjetischen Bürgerinnen und Bürger gedenken und nicht einen neuen Aufmarsch unterstützen, der bis an die Westgrenze Russlands reicht und dazu führt , dass dort auch noch deutsche Panzer stehen werden.

 

Begründung erfolgt mündlich.
Hans-Henning Adler Fraktionsvorsitzender

An  den Stadtbaurat

Technisches Rathaus Industriestr.

26121 Oldenburg                                                   11.02.2020

 

Sehr geehrter Herr Dr. Uhrhan,

zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen beantrage ich, den Tagesordnungspunkt

 

Maßnahmen der Stadt gegen die Zerstörung des Wallkinos durch Verfall

 

zu behandeln und stellen dazu folgenden Antrag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und in wie weit die Stadt als untere Denkmalschutzbehörde Maßnahmen gegen den zunehmenden Verfall des Wallkinos unternehmen kann, insbesondere

 

- den Eigentümer durch ein  Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB und §§ 23 und 25 Denkmalschutzgesetz zu verpflichten das Gebäude wieder in einen Zustand zu versetzen, der dem geschützten Denkmal entspricht,

 

- den Eigentümer nach § 30 des Denkmalschutzgesetzes zu enteignen, um das Denkmal in seinem Bestand und Erscheinungsbild zu erhalten

 

- gegen den Eigentümer nach § 34 Nds. Denkmalschutzgesetz Strafanzeige zu erstatten, was neben der Strafe auch zur Folge haben könnte , dass das Hausgrundstück nach  §34 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz eingezogen werden könnte.

Begründung:

30.01.2020

Sehr geehrte Frau Sachse,

für die nächste Sitzung des Sozialausschusses beantragen wir, den Tagesordnungspunkt „Grauer Wohnungsmarkt“ zu behandeln und stellen hierfür den folgenden Antrag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

Informationen über den „grauen Wohnungsmarkt“, wie er von der Diakonie Oldenburg beschrieben worden ist, zusammenzustellen und hierüber gegenüber dem Sozialausschuss zu berichten,und hierbei insbesondere die festgestellten Wohnverhältnisse auf ihre baurechtliche Zulässigkeit zu überprüfen, und weiter

zu überprüfen, ob die von Vermietern beanspruchten Mieten der Höhe nach den Grenzen des § 291 StGB und § 5 WStGB entsprechen und ggf. Straf- oder Ordnungswidrigkeitsanzeigen zu erstatten,

Im Rahmen des erbetenen Berichts soll auch geprüft werden, ob es nicht angezeigt ist, ein Informationsblatt für Mieter zu erstellen, die ein Mietverhältnis „zum vorübergehenden Gebrauch“ begründet haben, in dem sie über ihre Mieterrechte informiert werden,

Weiter wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob es nicht sinnvoll ist, selbst ein Wohngebäude auf städtischem Grundstück zu errichten oder in Erbpacht an einen gemeinnützigen Träger zu vergeben, um kurzfristige Mietverträge zu fairen Bedingungen anbieten zu können.

 

Begründung:

Sehr geehrter Herr Stadtrat Uhrhan

Die Gruppe Die LINKE / Piratenpartei stellt den Antrag auf Aufnahme des Tagesordnungspunktes:

Prüfung sukzessive Schaffung eines Systems von Fahrradvorrangstraßen

auf die Tagesordnung des nächsten Verkehrsausschusses am 09.Dezember 2019.

Da die Verbesserung des Fahrradverkehrs an den Hauptstraßen wegen der baulichen Enge an Grenzen stößt, ist die sukzessive Schaffung von Fahrradvorrangstraßen auf von Radfahrern häufig befahrenen Strecken zwischen den Hauptausfallstraßen aus Sicht der Gruppe LINKE / Piraten sinnvoll.

Die Gruppe stellt deshalb zu diesem Tagesordnungspunkt folgenden Beschlussantrag:

Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung der Funktionalität und Machbarkeit einer sukzessiven Entwicklung eines Systems von Fahrradvorrangstraßen

 

Beispiele für funktionale Fahrradvorrangstrecken könnten sein:

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