Antrag an den Rat: Statt Unterstützung für „US Defender Europe 2020“ Entspannungspolitik gegenüber Russland erneuern
An den
Oberbürgermeister der Stadt
Markt 1
26122 Oldenburg 09.02.2020
Sehr geehrter Herr Krogmann,
Zur nächsten Sitzung des Allgemeinausschusses, des Verwaltungsausschusses und des Rates beantragen wir den Tagesordnungspunkt
Erklärung des Rates zur Aufforderung der Verteidigungsministerin an den Oberbürgermeister das Großmanöver "US Defender Europe 2020" zu unterstützen
zu behandeln und stellen dazu den folgenden Antrag:
Statt Unterstützung für „US Defender Europe 2020“ Entspannungspolitik gegenüber Russland erneuern
Der Rat der Stadt Oldenburg weist die Forderung aus dem Brief der Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer vom 10.01.2020, mit dem der Oberbürgermeister um Unterstützung der militärischen Übung „US DEFENDER Europa 2020 (DEF20)“ gebeten wird, entschieden zurück.
Wir teilen nicht die Auffassung der Verteidigungsministerin, dass „eine mögliche Bedrohung der Sicherheit“ der NATO-Staaten durch Russland seit 2014 eingetreten ist. Deshalb ist in der gegenwärtigen Situation auch keine „Steigerung der Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit“ der NATO erforderlich. Schon gar nicht sehen wir – wie es in dem Brief heißt - in der gegenwärtigen Politik der Vereinigten Staaten ein sichtbares Zeichen für den Schutz Europas, die mit diesem Manöver geleistet werden soll.
Das Gegenteil ist der Fall: Die Politik des gegenwärtigen US-Präsidenten verschärft die Sicherheitslage im Nahen Osten und gefährdet damit auch Europa. Die von ihm veranlasste Tötung von hohen Offizieren aus dem Iran und Irak, seine Kriegsdrohungen, Handelskriege und Aufforderungen zur Aufrüstung machen uns Angst.
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich in den 70er Jahren für eine Politik des Friedens und der Entspannung entschieden. Diese politische Grundausrichtung sollte unsere Politik gegenüber Russland auch heute bestimmen. Im Jahr 2020, wenn sich die Befreiung Europas von Faschismus und Krieg zum 75. mal jährt, sollten wir auch der 27 Millionen im zweiten Weltkrieg umgekommenen sowjetischen Bürgerinnen und Bürger gedenken und nicht einen neuen Aufmarsch unterstützen, der bis an die Westgrenze Russlands reicht und dazu führt , dass dort auch noch deutsche Panzer stehen werden.
Begründung erfolgt mündlich.
Hans-Henning Adler Fraktionsvorsitzender
Maßnahmen der Stadt gegen die Zerstörung des Wallkinos durch Verfall
An den Stadtbaurat
Technisches Rathaus Industriestr.
26121 Oldenburg 11.02.2020
Sehr geehrter Herr Dr. Uhrhan,
zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen beantrage ich, den Tagesordnungspunkt
Maßnahmen der Stadt gegen die Zerstörung des Wallkinos durch Verfall
zu behandeln und stellen dazu folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und in wie weit die Stadt als untere Denkmalschutzbehörde Maßnahmen gegen den zunehmenden Verfall des Wallkinos unternehmen kann, insbesondere
- den Eigentümer durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB und §§ 23 und 25 Denkmalschutzgesetz zu verpflichten das Gebäude wieder in einen Zustand zu versetzen, der dem geschützten Denkmal entspricht,
- den Eigentümer nach § 30 des Denkmalschutzgesetzes zu enteignen, um das Denkmal in seinem Bestand und Erscheinungsbild zu erhalten
- gegen den Eigentümer nach § 34 Nds. Denkmalschutzgesetz Strafanzeige zu erstatten, was neben der Strafe auch zur Folge haben könnte , dass das Hausgrundstück nach §34 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz eingezogen werden könnte.
Begründung:
Tagesordnungspunkt „Grauer Wohnungsmarkt"
30.01.2020
Sehr geehrte Frau Sachse,
für die nächste Sitzung des Sozialausschusses beantragen wir, den Tagesordnungspunkt „Grauer Wohnungsmarkt“ zu behandeln und stellen hierfür den folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt,
Informationen über den „grauen Wohnungsmarkt“, wie er von der Diakonie Oldenburg beschrieben worden ist, zusammenzustellen und hierüber gegenüber dem Sozialausschuss zu berichten,und hierbei insbesondere die festgestellten Wohnverhältnisse auf ihre baurechtliche Zulässigkeit zu überprüfen, und weiter
zu überprüfen, ob die von Vermietern beanspruchten Mieten der Höhe nach den Grenzen des § 291 StGB und § 5 WStGB entsprechen und ggf. Straf- oder Ordnungswidrigkeitsanzeigen zu erstatten,
Im Rahmen des erbetenen Berichts soll auch geprüft werden, ob es nicht angezeigt ist, ein Informationsblatt für Mieter zu erstellen, die ein Mietverhältnis „zum vorübergehenden Gebrauch“ begründet haben, in dem sie über ihre Mieterrechte informiert werden,
Weiter wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob es nicht sinnvoll ist, selbst ein Wohngebäude auf städtischem Grundstück zu errichten oder in Erbpacht an einen gemeinnützigen Träger zu vergeben, um kurzfristige Mietverträge zu fairen Bedingungen anbieten zu können.
Begründung:
Antrag: Auf Prüfung der sukzessiven Schaffung eines Systems von Fahrradvorrangstraßen
Sehr geehrter Herr Stadtrat Uhrhan
Die Gruppe Die LINKE / Piratenpartei stellt den Antrag auf Aufnahme des Tagesordnungspunktes:
Prüfung sukzessive Schaffung eines Systems von Fahrradvorrangstraßen
auf die Tagesordnung des nächsten Verkehrsausschusses am 09.Dezember 2019.
Da die Verbesserung des Fahrradverkehrs an den Hauptstraßen wegen der baulichen Enge an Grenzen stößt, ist die sukzessive Schaffung von Fahrradvorrangstraßen auf von Radfahrern häufig befahrenen Strecken zwischen den Hauptausfallstraßen aus Sicht der Gruppe LINKE / Piraten sinnvoll.
Die Gruppe stellt deshalb zu diesem Tagesordnungspunkt folgenden Beschlussantrag:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung der Funktionalität und Machbarkeit einer sukzessiven Entwicklung eines Systems von Fahrradvorrangstraßen
Beispiele für funktionale Fahrradvorrangstrecken könnten sein:
Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs und des Fahrradverkehrs
12.10.2019
Sehr geehrter Herr Krogmann,
Zur nächsten Sitzung des Rates und zur nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses beantragen wir den Tagesordnungspunkt
Für den Klimaschutz: Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs und des Fahrradverkehrs
auf die Tagesordnung zu nehmen. Hierzu stellen wir den folgenden Antrag:
1. Die Stadt Oldenburg unterstützt das Angebot des Nds. Städtetages von der 20 Städteversammlung am 25.09. 2019 an die Landesregierung durch ein vom Land und den Kommunen gemeinsam zu finanzierendes Projekt den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) so stark und nachhaltig zu fördern, dass für die Menschen ein wirksamer Anreiz geschaffen wird, häufiger mit dem Bus zu fahren. Die Stadt Oldenburg erklärt ihre Bereitschaft für das gemeinsam zu finanzierende Projekt ihren Beitrag zu leisten.
2. Der vom Nds. Städtetag geforderte Klimapakt schließt Hilfen des Landes für den Ausbau und die Unterhaltung des Radwegenetzes ein. Land und Kommunen sollen so in Niedersachsen gemeinsam 160 Millionen zusammentragen, um den Radfahrverkehr noch attraktiver zu machen.
3. Das Land wird aufgefordert, eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass nach dem Vorbild des „Wiener Modells“ auch Unternehmen zur Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs herangezogen werden können, so oder so ähnlich wie dies in Österreich schon lange mit der sog. „Dienstgeberabgabe“ möglich ist.
4. Bei allen zur Förderung des Klimaschutzes zu treffenden Maßnahmen ist die soziale Ausgewogenheit einzuhalten, damit die Akzeptanz für den Klimaschutz bei breiten Schichten der Bevölkerung nicht gefährdet wird.
Begründung erfolgt mündlich.
Hans-Henning Adler, Fraktionsvorsitzender
Anfrage: Muss ausgerechnet ein Finanzinvestor mit 26 % bei der EWE einsteigen?
Sehr geehrter Herr Krogmann,
zur nächsten Sitzung des Ausschuses für Finanzen und Beteiligungen beabtragen wir den Tagesordnungspunkt: Muss ausgerechnet ein Finanzinvestor mit 26 % bei der EWE einsteigen? zu behandeln.
und stellen dazu die folgenden Anfragen:
3. Juni 2019 hatte EnBW in einer Pressemitteilung verlautbart:
EnBW verkauft restliche 6 % Anteile an EWE Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse damit vollständig abgeschlossen
Karlsruhe. Die nach einer Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse im Herbst 2015 bei der EnBW Energie Baden-Württemberg AG verbliebenen sechs Prozent Anteile an EWE sind heute übertragen worden. Die im EWE-Verband zusammengeschlossenen kommunalen Anteilseigner des Unternehmens nutzten dafür eine seinerzeit vereinbarte Option. Weitere von EnBW gehaltene 20 Prozent Anteile an EWE waren bereits zu früheren Zeitpunkten zurückübertragen worden.
Im Gegenzug hatte die EnBW 74,2 Prozent der Anteile an der Verbundnetz Gas AG in Leipzig übernommen. Mit dem Verkauf der restlichen Anteile an EWE ist die Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse nun vollständig abgeschlossen.
Dazu stellen wir folgende Fragen:
1. Hat die EWE für den Kauf dieses 6-%-Anteils einen Kredit aufgenommen?
2. Wenn ja, war mit dem Kreditgeber für diesen Kredit eine Tilgung vereinbart oder hat man darauf verzichtet, weil man damals schon wusste, dass dieser 6-%-Anteil gar nicht bei der EWE bleiben sollte ?
3. Welche Zinsen musste die EWE für diesen Kredit zahlen?
4. Wenn der Verkauf der EnWB-Anteile zu 20 % an die EWE mit der Gegenleistung der Übertragung der EWE-Anteile an VNG Leipzig verbunden war, dann hätte für den Erwerb dieses 20%-Anteils doch kein Kredit aufgenommen werden müssen oder war das anders?
Arbeitsvertragstrickserei im Reinigungsgewerbe
Sehr geehrter Herr Krogmann,
zur nächsten Sitzung des Allgemeinausschuses am 30.09.19 bitte die folgende Anfrage unter Punkt 7 der Tagesordnung zu behandeln:
Ebenso bitte ich diese Anfrage unter „Verschiedenes“ in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am gleiche Tag zu beantworten.
Anfrage:
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt Region Weser-Ems hat mit Schreiben vom 5. September 2019 (Anlage) beim Oberbürgermeister mehrere Fragen zu dem privatwirtschaftlich organisierten Teil der Gebäudereinigung gestellt und die Besorgnis ausgedrückt, dass sich unter dem zunehmendem Druck der Unternehmer die Arbeitsverhältnisse zu Lasten der abhängig Beschäftigten verschlechtern, u.a. durch geringere Bezahlung bei Zuschlägen und Überstunden, bei den besonderen Regelungen für die Sonn- und Feiertage, bei der Lohngruppenzuteilung, bei der Berechnung der Wegezeiten und Erschwerniszulagen und bei der Berechnung der Urlaubstage.
Dieser zunehmende Druck habe sich verschärft, nachdem die Arbeitgeber den allgemein verbindlichen Rahmentarifvertrag zu 31.07.19 gekündigt hatten.
Nach Angaben der Gewerkschaft nehmen die Unternehner der Reinigungsbranche nicht einmal Rücksicht darauf, dass für die bestehenden Beschäftigungsverhältnisse aus dem gekündigten Rahmentarifvertrag noch eine nachwirkende Rechtsverpflichtung besteht.
Antrag zur Sonntagsöffnung
14.09.2019
Sehr geehrte Herr Krogmann,
Zur nächsten Sitzung des Rates, des Verwaltungsausschusses und des Allgemeinauschusses stellen wir den den folgenden Antrag:
Die Hauptsatzung der Stadt wird in der der Weise geändert, dass der folgende Paragraph neu eingefügt wird: § 4a Über Ausnahmen von der Sonntagsregelung auf Antrag nach § 5 des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) beschließt der Rat.
Begründung: In § 3 Abs. des Nds. Ladenöffnungsgesetzes ist geregelt, dass an Sonntagen und staatlich anerkannten Feiertagen Verkaufsstellen nur in bestimmten im Gesetz genannten Ausnahmefällen geöffnet werden dürfen. Diese Ausnahmen sind eng zu halten, weil das Grundgesetz in Art 140 i.V.m. Art. 139 WRV verbindlich vorschreibt: Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.
Bislang werden in Oldenburg vier verkaufsoffene Sonntage erlaubt, was der Höchstgrenze nach § 4 des Ladenöffnungsgesetzes entspricht. Es müssen aber für diese Ausnahmen begründete Anträge vorliegen, die sich auf besondere Anlässe mit erhöhtem Zustrom von Besucherinnen und Besuchern beziehen, der unabhängig von der vorgesehenen Sonntagsöffnung zu erwarten ist. Zum Kramermarkt ist eine solche Besucherprognose in der Regel nachvollziehbar. Außerdem ist eine räumliche Begrenzung auf das Gebiet des Anlasses vorzunehmen. Für die 2019 neben dem Kramermarkt erlaubten Anlässe (Grünkohltag am 3.11.19 oder Hollandtag am 29.12.19) waren keine nachvollziehbaren Begründungen vorgelegt worden.
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