Rathaus in Oldenburg

15.04.2019

Sehr geehrte Herr Krogmann,

Zur  nächsten Sitzung des Rates  und zur nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses stellen wir den folgenden Antrag:

Zweckentfremdungssatzung für Oldenburg

Wir beantragen zu beschließen:

1. Der Rat der Stadt Oldenburg stellt fest, dass die Stadt Oldenburg im Sinne des § 1 des Niedersächsischen Zweckentfremdungsgesetzes als Gebiet zählt, in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen gefährdet ist.

2. Die Verwaltung wird beauftragt zur nächsten Ratssitzung einen Entwurf für eine Zweckentfremdungssatzung für Oldenburg  zur Beschlussfassung vorzulegen.                                               

Begründung:
Der Nds. Landtag hat am 27.03.2019 das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (NzwEWG) beschlossen.

Dieses Gesetz ermächtigt die Gemeinden für ihr Gebiet Zweckentfremdungssatzungen zu beschließen, wenn auf ihrem Territorium Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen nicht zur Verfügung stehen und daher die Wohnraumversorgung gefährdet ist.
Danach wird die Umwandlung von Wohnraum für andere Zwecke, die bauliche Veränderung von Wohnraum, die Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen, außerdem der Leerstand und auch die Beseitigung von Wohnraum von einer behördlichen Genehmigung abhängig gemacht., die nur unter besonderen Voraussetzungen zu erteilen ist. Für Verstöße gegen das Gesetz trifft das Gesetz Vorkehrungen in Form von Bußgeldvorschriften.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

Hans-Henning Adler