Rathaus in Oldenburg

Sehr geehrter Herr Krogmann,

zur nächsten Sitzung des Allgemeinausschuses am 30.09.19 bitte die folgende Anfrage unter Punkt 7 der Tagesordnung zu behandeln:

Ebenso bitte ich diese Anfrage unter „Verschiedenes“ in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am gleiche Tag zu beantworten.

 

Anfrage:

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt Region Weser-Ems hat mit Schreiben vom 5. September 2019 (Anlage) beim Oberbürgermeister mehrere Fragen zu dem privatwirtschaftlich organisierten Teil der Gebäudereinigung gestellt und die Besorgnis ausgedrückt, dass sich unter dem zunehmendem Druck der Unternehmer die Arbeitsverhältnisse zu Lasten der abhängig Beschäftigten verschlechtern, u.a. durch geringere Bezahlung bei Zuschlägen und Überstunden, bei den besonderen Regelungen für die Sonn- und Feiertage, bei der Lohngruppenzuteilung, bei der Berechnung der Wegezeiten und Erschwerniszulagen und bei der Berechnung der Urlaubstage.

Dieser zunehmende Druck habe sich verschärft, nachdem die Arbeitgeber den allgemein verbindlichen Rahmentarifvertrag zu 31.07.19 gekündigt hatten.

Nach Angaben der Gewerkschaft nehmen die Unternehner der Reinigungsbranche nicht einmal Rücksicht darauf, dass für die bestehenden Beschäftigungsverhältnisse aus dem gekündigten Rahmentarifvertrag noch eine nachwirkende Rechtsverpflichtung besteht.

Personalkosten werden natürlich erst Recht bei neu abgeschlossenen Arbeitsverträgen reduziert, für die es ja keinen Rahmentarifvertrag mehr gibt.

Die Gewerkschaft beklagt sich über „Arbeitsvertragstrickserei“ und fragt weiter, welche neuen Bedingungen jetzt nach Kündigung des Rahmentarifvertrages gelten.

Hier drängt sich natürlich die Frage auf, ob die Vergabe bestimmer Reinigungsverträge, die ja unter der Bedingung des damals gültigen Rahmentarifvertrages erfolgt war, überhaupt noch aufrecht erhalten werden kann. Sollten nicht die bestehenden Aufträge wegen „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ nach § 313 BGB angepasst oder gekündigt und neue Vergabeverträge dann mit der Bedingung geschlossen werden, dass mindestens die im gekündigten Rahmentarifvertrag vereinbarten Arbneitbnehmerschutzbestimmungen eingehalten werden?

 

Ist das Schreiben der Gewerkschaft schon beantwortet worden und wenn ja, wie ?

 

Plant der Oberbürgermeister hier selbst im Interesse der Beschäftigten aktiv zu werden?

 

Geben die Vorgänge nicht Anlass die Reinigungsquote in der Weise zu ändern , dass der privatwirtschaftlich organisierte Teil der Gebäudereinigung reduziert oder noch besser ganz aufgehoben wird, um die Beschäftigten unter den Schutz des öffentlichen Tarifrechts zu stellen?

 

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Henning Adler

Fraktionsvorsitzender