Rathaus in Oldenburg

Sehr geehrter Herr Krogmann,


zur nächsten Sitzung des Ausschuses für Finanzen und Beteiligungen beabtragen wir den Tagesordnungspunkt: Muss ausgerechnet ein Finanzinvestor mit 26 % bei der EWE einsteigen? zu behandeln.


und stellen dazu die folgenden Anfragen:


3. Juni 2019 hatte EnBW in einer Pressemitteilung verlautbart:

EnBW verkauft restliche 6 % Anteile an EWE Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse damit vollständig abgeschlossen

Karlsruhe. Die nach einer Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse im Herbst 2015 bei der EnBW Energie Baden-Württemberg AG verbliebenen sechs Prozent Anteile an EWE sind heute übertragen worden. Die im EWE-Verband zusammengeschlossenen kommunalen Anteilseigner des Unternehmens nutzten dafür eine seinerzeit vereinbarte Option. Weitere von EnBW gehaltene 20 Prozent Anteile an EWE waren bereits zu früheren Zeitpunkten zurückübertragen worden.

Im Gegenzug hatte die EnBW 74,2 Prozent der Anteile an der Verbundnetz Gas AG in Leipzig übernommen. Mit dem Verkauf der restlichen Anteile an EWE ist die Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse nun vollständig abgeschlossen.


Dazu stellen wir folgende Fragen:

1. Hat die EWE für den Kauf dieses 6-%-Anteils einen Kredit aufgenommen?


2. Wenn ja, war mit dem Kreditgeber für diesen Kredit eine Tilgung vereinbart oder hat man darauf verzichtet, weil man damals schon wusste, dass dieser 6-%-Anteil gar nicht bei der EWE bleiben sollte ?


3. Welche Zinsen musste die EWE für diesen Kredit zahlen?
 
4. Wenn der Verkauf der EnWB-Anteile  zu 20 % an die EWE mit der Gegenleistung der Übertragung der EWE-Anteile an VNG Leipzig  verbunden war, dann hätte für den Erwerb dieses 20%-Anteils doch kein Kredit aufgenommen werden müssen oder war das anders?


5. Gegenwärtig gehört die EWE (natürlich über die beiden GmbHs, die noch dazwischen stehen), doch eigentlich den Landkreisen bzw. Kommunen der Nord-West-Region. Wenn ein Teil dieses kommunalen Eigentums gegenwärtig nur kreditfinanziert ist und hierfür Zinsen gezahlt werden müssen,  ist es auf den ersten Blick nachvollziehbar, diesen Anteil an einen Investor zu verkaufen und damit den Kredit zurückzuzahlen. Wenn aber auf Grund des oben erwähnten Geschäfts mit EnBW  die EWE ihre Anteile an der Leipziger VNG abgegeben hat, dann hat sie dafür doch auch eine Gegenleistung erhalten. Warum soll die EWE dann gezwungen sein, die vollen 26 % des ursprünglichen EnBW-Anteils an der EWE  an einen Investor zu verkaufen? Um aus dem ganzen Eigentumswechsel ohne Verlust und ohne Kreditaufnahme herauszukommen, müsste es doch ausreichend sein, einen bedeutend kleineren Anteil an einen privaten Investor abzugeben. Wäre das nicht sinnvoll, um den kommunalen Einfluss auf das Unternehmen zu sichern, weil man dann keine Sperrminorität ( 26%) abgeben würde, sondern nur einen geringeren Anteil?


6. Wenn die Eigentümer der EWE auf Grund der hier angenommenen Kreditaufnahme gezwungen sind,  einen Anteil Ihres Vermögens an der EWE zu verkaufen und hierfür nach den bisherigen Bemühungen kein strategischer Investor aus der Energie-Branche gefunden wurde, warum wird nun überlegt, diesen Anteil an einen Finanzinvestor zu verkaufen ? Wäre es dann  nicht sinnvoller diesen Anteil in Streubesitz umzuwandeln, ggf. über die Börse mit Vorzugsaktien, um so zu gewährleisten, dass der kommunale Einfluss ohne Sperrminorität eines Finanzinvestors gefährdet wird? Dann könnten Kleininvestoren, die gegenwärtig keine Zinsen für ein Sparbuch oder für eine Festgeldanlage erhalten, mit einem geringen Zinssatz gewonnen werden. Gleichzeitig bliebe der kommunale Einfluss auf das Unternehmen ungeschmälert und könnte dafür genutzt werden, eine sichere, für die Kunden preiswerte und nachhaltige Energiepolitik im Sinne eines Beitrages dieses Unternehmens zur Energiewende durchzusetzen. 


Hans-Henning Adler Fraktionsvorsitzender