Sehr geehrte Frau Nießen,
für die Sitzung des Bau- und Planungsausschusses beantragen wir, zum
Tagesordnungspunkt 7
Rahmenplanung Weißenmoor/Südbäkeniederung
den folgenden Änderungsantrag zu behandeln.
Die im Plan ausgewiesene neue Baufläche „Konfliktfall“ an der Stelle, wo Sackhofsweg
und Bürgerbuschweg spitz zusammenlaufen, wird nicht als bebaubare Fläche
ausgewiesen und statt dessen dem vorgesehenen Landschaftsschutzgebiet
zugeschlagen.
Das Gleiche gilt für die als „Konfliktfall“ bezeichnete Fläche am Hartenkamp.
Begründung:
Würde die erste genannte Fläche wie im Plan vorgesehen bebaut werden, würde die engste
Stelle zwischen der Südbäkeniederung und dem Gebiet Weißenmoor zugebaut, so dass von
einer einheitlichen zu schützenden Fläche gar nicht mehr gesprochen werden kann.
Die Konfliktfall-Fläche am Hartenkamp trägt nicht mehr zur Abrundung des Siedlungsraumes
bei. Sie schlägt vielmehr eine Bresche in das vorgesehene Landschaftsschutzgebiet . Auch
diese Erweiterung dient nicht dem Allgemeinwohl sondern nur den Sonderinteressen der an
der Aufwertung interessierten privaten Grundstückseigentümer.
Sofern in den bisherigen Überlegungen der Verwaltung der Umstand eine Rolle gespielt haben
sollte, dass die Ausweisung zusätzliche Bauflächen eine Gegenleistung für den Erwerb des
Geländes für ein notwendig eingestuften Regenrückhaltebeckens notwendig ist, wäre auf die
Enteignungsmöglichkeiten nach § 87 BauGB bzw. § 71 WHG zu verweisen. Es kann doch
nicht sein, dass ein privater Grundstückseigentümer sich der Sozialbindung des Eigentums
nach Art 14 Abs. 2 GG entzieht und die Stadt erpresst, Flächen als bebaubar auszuweisen, die
aus fachlicher Sicht des Landschaftsschutzes dafür nicht geeignet sind.
Mit freundlichem Gruß
Hans-Henning Adler, Fraktionsvorsitzender