Rathaus in Oldenburg

Sehr geehrte Frau Nießen,

für die Sitzung des Bau- und Planungsausschusses beantragen wir, zum

Tagesordnungspunkt 7

Rahmenplanung Weißenmoor/Südbäkeniederung

den folgenden Änderungsantrag zu behandeln.

Die im Plan ausgewiesene neue Baufläche „Konfliktfall“ an der Stelle, wo Sackhofsweg

und Bürgerbuschweg spitz zusammenlaufen, wird nicht als bebaubare Fläche

ausgewiesen und statt dessen dem vorgesehenen Landschaftsschutzgebiet

zugeschlagen.

Das Gleiche gilt für die als „Konfliktfall“ bezeichnete Fläche am Hartenkamp.

Begründung:

Würde die erste genannte Fläche wie im Plan vorgesehen bebaut werden, würde die engste

Stelle zwischen der Südbäkeniederung und dem Gebiet Weißenmoor zugebaut, so dass von

einer einheitlichen zu schützenden Fläche gar nicht mehr gesprochen werden kann.

Die Konfliktfall-Fläche am Hartenkamp trägt nicht mehr zur Abrundung des Siedlungsraumes

bei. Sie schlägt vielmehr eine Bresche in das vorgesehene Landschaftsschutzgebiet . Auch

diese Erweiterung dient nicht dem Allgemeinwohl sondern nur den Sonderinteressen der an

der Aufwertung interessierten privaten Grundstückseigentümer.

Sofern in den bisherigen Überlegungen der Verwaltung der Umstand eine Rolle gespielt haben

sollte, dass die Ausweisung zusätzliche Bauflächen eine Gegenleistung für den Erwerb des

Geländes für ein notwendig eingestuften Regenrückhaltebeckens notwendig ist, wäre auf die

Enteignungsmöglichkeiten nach § 87 BauGB bzw. § 71 WHG zu verweisen. Es kann doch

nicht sein, dass ein privater Grundstückseigentümer sich der Sozialbindung des Eigentums

nach Art 14 Abs. 2 GG entzieht und die Stadt erpresst, Flächen als bebaubar auszuweisen, die

aus fachlicher Sicht des Landschaftsschutzes dafür nicht geeignet sind.

Mit freundlichem Gruß

Hans-Henning Adler, Fraktionsvorsitzender