Rathaus in Oldenburg

12.10.2020

Sehr geehrter Frau Sachse,

zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses stellen wir den folgenden Antrag :

 

Eigene Initiativen zur Lösung der Probleme des „grauen Wohnungsmarktes“ und zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Austrocknung des „grauen Wohnungsmarktes“ und zur Verhinderung von Obdachlosigkeit mit Organisationen wie Diakonie und Caritas oder nicht-kirchlichen Wohlfahrtsorganisationen Gespräche aufzunehmen und ein Konzept zu entwickeln, das nach dem Prinzip „Housing first“ Menschen, die auf dem regulären Wohnungsmarkt gegenwärtig keine Wohnung finden, weil sie spezifische soziale Probleme haben ( z.B. Überschuldung, negative Schufa-Einträge, Drogenprobleme, vorherige Strafhaft... ) eine menschenwürdigeUnterkunft sichert. Es sollen Wohnverhältnisse geschaffen werden, die sozialarbeiterisch in eigenen Gebäuden der Stadt oder in Gebäuden eines Wohlfahrtsverbandes betreut werden, die über ein Erbbaurecht errichtet werden.

 

Begründung:

 

Denkbar sind mehrere Lösungen:

 

1. Es könnten von der Stadt auf eigenem Grundstück zunächst ein oder zwei Gebäude auf verschiedenen Standorten mit jeweils etwa 6 bis 8 Einraumwohnungen (mit Kochnische und eigener Sanitärzelle) gebaut und dann vermietet werden. Diese Gebäude sollen nicht größer sein, um zu verhindern, dass sich Problemgruppen in einem größeren Gebäudekomplex bündeln. Sie sollten auch auf verschieden Standorte verteilt werden.

Dies hätte zur Folge, dass die privaten Anbieter, die gegenwärtig den „grauen Wohnungsmarkt“ beherrschen, nicht mehr die extrem überteuerten Mieten verlangen können, die wir gegenwärtig feststellen. Sie müssten mit ihren Mietvorstellungen runtergehen, weil der angesprochene Personenkreis in den neu zu errichtenden Wohngebäuden ja eine Alternative hätte.

 

Wenn man die neuen Gebäude realistisch kalkuliert und z.B. in serieller Fertigung bauen lässt (Modulbauweise) und gleichzeitig eigenen Grundstücke verwendet, kann man ca. 2.500 - 3.000 € pro qm Wohnfläche für die Gebäude kalkulieren. Derartige Gebäude würden sich dann über Mieteinnahmen von ca. 300 € im Monat finanzieren lassen. Die Stadt hätte dadurch keine zusätzlichen Kosten.

 

Da der größte Teil der zukünftigen Mieter im Sozialleistungsbezug steht, würde die Stadt bei den Kosten der Unterkunft (KdU), die sie ja gegenwärtig bis 13,50 € pro qm zahlen muss, sogar Geld sparen. Diese eingesparten Gelder könnten dazu verwendet werden zusätzliche Kosten für die Betreuung der Objekte durch SozialarbeiterInnen zu finanzieren. Damit wäre dann allen geholfen.

 

2. Städtische Grundstücke könnten an einen gemeinnützigen Träger in Erbpacht vergeben werden, um die Wohnungen, die dort gebaut werden, dann durch den sozialen Träger vermieten zu lassen. Wenn die Gebäude so auf eigenem Grundstück errichtet und in Erbpacht zu einem Erbpachtzins von 0 bis 2% vergeben werden, kann die Miete so kalkuliert werden, dass die Mieten auch für Menschen mit prekären Lebens und Einkommensverhältnissen bezahlbar sind.

 

3. Nach dem Vorbild des in Bremen bereits angefangenem Modell-Projekts „Housing First“ könnten auch in schon bestehenden Gebäuden in Zusammenarbeit mit dem jeweils betreuenden Wohlfahrtsverband Belegungsrechte mit bereiten Vermietern vereinbart werden, durch die geeignete Mietverhältnisse geschaffen werden. Die Vermieter würden dann die Miete direkt von der Stadt bezahlt bekommen. Die Bewohner wären dann Untermieter der Stadt oder Mieter des beteiligten Wohlfahrtsverbandes . Bei dieser Lösung wären die zu schaffenden Wohnverhältnisse über die ganze Stadt verteilt (taz vom 24.09.20).

 

4. In Hannover gibt es das Projekt „Zwischenraum“, das unterstützt von der Stadt mit den Organisationen Caritas und Diakonie entwickelt worden ist und reguläre Mietverhältnisse z.B. in einem Gästehaus bereitstellt (taz vom 16.07.20).

 

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Klöpper                     Hans-Henning Adler