Sehr geehrter Frau Sachse,
zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses stellen wir den folgenden Antrag und stellen dazu auch die folgende Anfrage:
Antrag: Heimaufsicht personell verstärken
Die Verwaltung wird aufgefordert, die im Rahmen der Heimaufsicht zu überwachenden Pflegeeinrichtungen regelmäßig und mindestens einmal im Jahr
aufzusuchen. Bei den Überprüfungen ist von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Einrichtungen unangemeldet zu besuchen. Bei diesen Besuchen sind auch die Zimmer der Betreuten in Augenschein zu nehmen, wenn diese damit einverstanden sind.
Begründung:
Nach § 9 (1) des Niedersächsisches Gesetzes über unterstützende Wohnformen (NuWG) führen die Heimaufsichtsbehörden in den Heimen wiederkehrende und anlassbezogene Prüfungen durch. Angemeldete und unangemeldete Prüfungen sind jederzeit zulässig.
In § 9 (4) NuWG steht: Die Heimaufsichtsbehörde prüft jedes Heim mindestens einmal jährlich. Sie kann die Prüfungsabstände auf bis zu zwei Jahre ausdehnen, wenn ein Heim durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder gemäß § 114 Abs. 4 Satz 2 des Elften Buchs des Sozialgesetzbuchs durch unabhängige Sachverständige oder Prüfinstitutionen geprüft worden ist.
In der LT-Drucksache 18/7179 hat die Landesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP Fraktion klargestellt, dass die Intensität, mit der die Heimaufsicht durchgeführt wird im Ermessen der örtlich zuständigen Behörden liegt. Dort wird auch in einer Tabelle dargestellt, dass die Kotrolldichte der Heimaufsichten in Städten und Landkreisen Niedersachsens sehr unterschiedlich ist. So liegt Oldenburg mit 32,22 Einrichtungen, die von einer Person der Heimaufsicht (Vollzeitstelle) beaufsichtigt werden, zwar im Mittelfeld, nicht aber, wenn man den vergleichenden Blick auf Großstädte und andere größere Städte Niedersachsens lenkt:
Stadt Hannover: 12,47, Braunschweig: 20,0, Emden: 15,0, Göttingen: 23,33, Wolfsburg: 10,0, Lüneburg: 6,5, Salzgitter: 18,18, vergleichbar schlecht nur Osnabrück mit 32,0.
Verschiedene Berichte über katastrophale Zustände in einem privaten Pflegeheim legen den Gedanken nahe, die Heimaufsicht in Oldenburg zu intensivieren und personell besser auszustatten.
Nach erster Durchsicht des Haushaltsentwurfs und des Stellenplan 2021 ist unser bisheriger Eindruck, dass es hier trotz der öffentlich gewordenen Beschwerden über einzelne privatwirtschaftlich betriebene Einrichtungen keine personellen Aufstockungen zur Verbesserung und Intensivierung der Heimaufsicht vorgesehen ist. Hier sollte nachgebessert werden. Deshalb stellen wir auch die folgende Anfrage.
Anfrage: Wenn im Rahmen der Beratungen des Haushalts 2021 die Personalstellen für die Heimaufsicht um eine Stelle verstärkt werden sollen, bitten wir um Aufklärung, ob dies eine Angestellten- oder eine Beamtenstelle sein müsste und unter welchem Haushaltstitel im Teilhaushalt Soziales dies zu beordnen und an welche Stelle dies dann im Stellenplan zu berücksichtigen wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Klöpper Hans-Henning Adler