Rathaus in Oldenburg

 

 05.06.2020

Sehr geehrter Herr Krogmann,

 

für die Sitzungen des AA, des VA und des Rates am 29.06.2020

 

stellen wir den Änderungsantrag zum Antrag „1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 und

1. Nachtragshaushaltsplan 2020"

 

Aus der Haushaltssatzung wird § 6 gestrichen.

 

Begründung:

 

Es gibt keinen Grund, den Betrag, der als unerheblich im Sinne der §§117 und 119 NKomVG gilt, für conronabedingte Aufwendungen zu erhöhen. Die politischen Gremien haben gemeinsam mit der Verwaltung im Rahmen der Corona-Krise einen guten Weg gefunden, ihre Aufgaben zu erfüllen. Über Geldausgaben der Stadt Oldenburg soll auch in Zeiten der Corona-Pandemie politisch entschieden werden, nicht am Rat als dem demokratisch gewählten Gremium der Stadt Oldenburg vorbei. Einen Betrag von 250.000 Euro einfach als „unerheblich" zu definieren, wird diesem demokratischen Anspruch nicht gerecht. Der Rat sollte sich durch einen solchen Beschluss nicht teilweise selbst entmächtigen.

 

 

Zweiter Änderungsantrag:

 

Im Produkt P10.281002 Kultur- und Künstlerförderung werden die Mittel für die Einrichtung eines entsprechenden Fonds von 300.000 auf 500.000 Euro erhöht.

 

Begründung:

 

Der von der Verwaltung vorgeschlagene Betrag von 300.000 Euro ist zu knapp und reicht zur Erfüllung der Funktion des Fonds nicht aus; eine Aufstockung um 200.000 Euro ist angesichts der prekären Situation vieler kultureller Einrichtungen, Künstlerinnen und Künstler angemessen.

 

 

Mit freundlichem Gruß

 

Jonas Christopher Höpken