Rathaus in Oldenburg

An
Frau Baudezernentin Schacht
Technisches Rathaus
 15.06.2023
Sehr geehrte Frau Schacht,

zur nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.06.23 stellen wir zum Tagesordnungspunkt Ö 9.2 Rücknahme der Planungen für beidseitiges Halteverbot am Quellenweg

erneut den Antrag:


1. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Planung und Umsetzung der Fahrradstraße Quellenweg so zu verändern, dass auf beiden Seiten der Straße abwechselnd Parkmöglichkeiten geschaffen werden (versetztes Parken).

Sollte dieser Antrag keine Mehrheit finden, stellen wir den folgenden Antrag:

2. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Planung und Umsetzung der Fahrradstraße Quellenweg so zu verändern, dass die vorhandenen Verkehrsschilder Z 283 (absolutes Halteverbot) durch das Verkehrsschild eingeschränktes Halteverbot (Z 286) ersetzt werden und im Abschnitt zwischen Uhlhornsweg und Kleestraße auf der nördlichen Seite eine Beschilderung vorzunehmen, die einem eingeschränktem Halteverbot entspricht.

 

Begründung: Zu 1
Die von der Verwaltung vorgestellte Planung des Quellenweges mit Halteverbot auf beiden Seiten ist nie vom Rat oder einem Ausschuss beschlossen worden. Es gab hierzu lediglich einen Bericht.
Die Planung ist fehlerhaft. Wenn der PKW-Verkehr nicht vollständig aus der Straße verbanntwerden soll, wird es immer ein Bedürfnis für Parkmöglichkeiten von Nichtanliegern geben (Besucher, Handwerker, Paketboten, Pflege- oder Arztbesuche usw.). Ein vollständiges Halteverbot würde im Übrigen diesen nicht wegzudefinierenden Verkehr nur in Nachbarstraßen umleiten.
Das versetzte Parken hätte den Vorteil, dass der PKW-Verkehr hierdurch verlangsamt wird, weil keine gerade Strecke mehr bestünde, die zum Schnellfahren verleitet. Für den Radverkehr wäre dies auch kein Nachteil, was man ja an den bestehenden Fahrradvorrangstraßen Haareneschstraße und Haarenufer erkennen kann.

 

Begründung zu 2
Gegenwärtig besteht ein absolutes Halteverbot im ganzen Bereich des Quellenweg, das auf der südlichen Seite durch das Zeichen 283 und auf der nördlichen Seite über die Fahrbahnmarkierung (Z 295) geregelt ist. Besonders schwierig ist der Abschnitt zwischen Uhlhornsweg und Kleestraße, weil hier auf keiner Seite auch nur die Möglichkeit des kurzzeitigen Haltens, z.b. zum Laden oder Entladen, gegeben ist. Der durchgezogene Strich auf der Nordseite bewirkt nach Ziff. 2a zum Zeichen 295 der StVO, dass links von der Fahrbahnbegrenzung nicht einmal ein kurzes Halten erlaubt ist.

Gerade in diesem Abschnitt sollte eine der Situation angepasstere Regelung gefunden werden,weil der gegenwärtige Zustand für die Anwohnerinnen und Anwohner nicht zumutbar ist, zusätzlichen – klimaschädlichen - Umwegverkehr erzeugt und die Nachbarstraßen belastet.

 

Mit freundlichen Grüßen
Jonas Christopher Höpken und Hans-Henning Adler