An den
Oberbürgermeister
Herrn Dr. Schwandner
Markt 1
26122 Oldenburg 18.04.10
Sehr geehrter Herr Dr. Schwandner,
die Fraktion Die Linke. Oldenburg beantragt zur nächsten Ratssitzung die Aufnahme des Tagesordnungspunktes:
Nein zur Todesstrafe – Hinrichtung von Mumia Abu-Jamal verhindern
Dazu beantragen wir zu beschließen:
Resolution des Rates der Stadt Oldenburg:
Der Rat der Stadt Oldenburg verurteilt die Vollstreckung der Todesstrafe weltweit, weil sie mit humanistischen Grundeinstellungen nicht vereinbar ist. Die Todesstrafe ist eine barbarische die Menschenwürde missachtende staatliche Gewalt.
Am Beispiel des Verfahrens gegen den US-Amerikaner Mumia Abu-Jamal, das internationales Aufsehen erregte, ist zu befürchten, dass die vor 27 Jahren ausgesprochene Todesstrafe nun vollstreckt werden könnte, obwohl der Verurteilte schwere Verfahrensfehler, insbesondere einen Verstoß gegen das Menschenrecht auf ein faires Verfahren geltend macht.
Der Rat fordert die Landesregierung und die Bundesregierung auf, die schwerwiegenden Folgen von Menschenrechtsverletzungen in ihrer Politik zu berücksichtigen, um in konkreten Fällen Formen zu finden auf die Einhaltung der Menschenrechte hinzuwirken. Insbesondere bei bevorstehenden Vollstreckungen von Todesstrafen gilt es, alle diplomatischen Wege auszuschöpfen, um auf die zuständigen Stellen in den jeweiligen Ländern mit dem Ziel einzuwirken, Hinrichtungen zu verhindern.
Begründung:
Der afro-amerikanische Journalist und Bürgerrechtler Mumia Abu-Jamal sitzt seit mehr als 27 Jahren in der Todeszelle in den Vereinigten Staaten, weil er angeblich einen weißen Polizisten erschossen haben soll. Abu-Jamal beteuert seither seine Unschuld.
Mit der Verabschiedung dieser Resolution bekennt sich der Rat zur Ächtung der Todesstrafe und nimmt hierfür die weltweite Solidaritätskampagne für Mumia Abu-Jamal zum Anlass, die ein neues faires Gerichtsverfahren für den zum Tode verurteilten Bürgerrechtler fordert.
Die Vereinigten Staaten von Amerika sind zu Recht stolz auf die älteste demokratische Verfassung der Welt mit der Garantie gleicher Rechte für Alle. Diese Vorbildfunktion verpflichtet aber auch zu einer äußerst sorgfältigen und humanen Würdigung in jedem einzelnen Fall. Der Rechtsgrundsatz „in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten) muss natürlich in ganz besonderem Maße bei der Verhängung der Todesstrafe gelten, wenn es sie gibt.
Der Oberbürgermeister der Stadt Oldenburg wird gebeten die Resolution an die US-amerikanische Botschaft schicken, wenn sie angenommen wird.
Der vorgelegte Text berücksichtigt weitgehend Formulierungsvorschläge der SPD-Fraktion und im letzte Absatz auch der Fraktion Bündnis 90-Die Grünen.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichem Gruß
Hans-Henning Adler
Fraktionsvorsitzender