Rathaus in Oldenburg

Herrn Oberbürgermeister

Jürgen Krogmann

Altes Rathaus / Markt 1

26122 Oldenburg                                                                                 Oldenburg, 15.06.2015

 

Nächste Sitzung des Ausschusses für Integration und Migration am 22.06.2015

  

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 zum Tagesordnungspunkt 9:

Vergabe von Mitteln aus dem Fonds für Toleranz und gegen Faschismus und Rassismus (AntiRa-Fonds) - Antrag Koordinierungsstelle DWS vom 12.05.2015

 stellen wir folgende Anfrage:

 Sowohl der Antrag von Arbeit und Leben als auch die Begründung der Verwaltung für den Beschlussvorschlag sind aus Sicht der Gruppe Die Linke/Piratenpartei nicht ausreichend, um eine Zustimmung zu dem Antrag begründen zu können. Daher bitten wir bis zur Ausschusssitzung um Beantwortung folgender Fragen:

 1) In der Begründung für die Beschlussvorlage ist von "Gruppen aller Art, Verbänden, Vereinen, Initiativen, politisch Verantwortlichen und Interessierten, Gläubigen, Humanisten, Schülern, Studierenden, Elternvertretern, Bildungseinrichtungen, Kindertagesstätten und Kindergärten, Hochschulen, Jugendzentren, Runden Tischen, Stadtteiltreffs der Gemeinwesenarbeit der Stadt, Kammern, Arbeitgebern und Gewerkschaften" die Rede, die aufgerufen seien, sich an dem Fest zu beteiligen. 

 Welche Gruppen, Verbände, Vereine, Initiativen, politische Gruppierungen, Bildungsreinrichtungen, Kindertagesstätten, Kindergärten, Hochschulen, Jugendzentren, Runde Tische, Stadtteiltreffs, Kammern, Arbeitgeber und Gewerkschaften sind an dem Fest konkret beteiligt?

 2) In welcher Form findet diese Beteiligung statt?

 3) Welche konkreten politischen Forderungen, die sich aus den in der Begründung des Beschlussvorschlages genannten Zielsetzungen "für Demokratie, Zivilcourage, Miteinander Leben, gegen Intoleranz und Gewalt sowie Rechtsextremismus" ableiten, sollen auf dem Fest in Einzelnen thematisiert werden, und in welcher Form?

 4) Welche Sponsoren haben Mittel in welcher Höhe zugesagt?

 5) Mit welcher Legitimation wurde die Koordinierungsstelle umbenannt? Im Haushalt wurden Mittel für die Koordinierungsstelle gegen Rechts bereitgestellt und nicht für etwas anderes.

  

Jonas Christopher Höpken

Ratsherr Gruppe Die Linke./Piratenpartei

An                                                                                                                            

Frau Erste Stadträtin

Silke Meyn

Pferdemarkt 14

26121 Oldenburg                                                            02.06.2015

 

Anfrage für Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen

Sehr geehrte Frau Meyn,

die Gruppe Die Linke./ Piratenpartei stellt zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen zu TOP 14 folgende Fragen an die Verwaltung:

Die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet am 21.5.15, dass die Mitglieder des EWE-Aufsichtsrates 20.000 € pro Jahr als Vergütung erhalten. Nach § 9 der Nds. Nebentätigkeitsverordnung dürfen Hauptverwaltungsbeamte  von ihren Vergütungen aus derartigen Nebentätigkeiten maximal 6.200 € behalten. Weiter berichtet die Zeitung, dass der Oberbürgermeister der Stadt Jürgen Krogmann das Geld für sich behalte und nicht abführe – wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Dazu die folgenden Fragen:

  1. Ist es richtig, dass der Oberbürgermeister meint, seine Einnahmen aus den  Nebentätigkeiten nicht an die Stadt in dem gesetzlich vorgeschriebenen Umfang abführen zu müssen?
  2. Hat der OB, der ja erst seit Kurzem Mitglied des Aufsichtsrates der EWE ist, schon eine erste Zahlung, eventuell auch Teilzahlung, aus der Tätigkeit im Aufsichtsrat erhalten und davon einen Teil abgeführt?
  3. Hat der frühere Oberbürgermeister Dr. Schwandner entsprechend § 9 NNVO die über 6.200 € liegenden Einnahmen aus Nebentätigkeiten, insbesondere aus seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied der EWE, an die Stadtkasse abgeführt?
  4. Falls nein, warum hat die Verwaltung gegen ihn noch keine Erstattungsforderung geltend gemacht oder einen entsprechenden Erstattungsbescheid erlassen?

Mit freundlichem Gruß

Hans-Henning Adler, Fraktionsvorsitzender

Herrn Oberbürgermeister

Jürgen Krogmann

Altes Rathaus / Markt 1

26122 Oldenburg                                                               Oldenburg, 07.05.2015

  

Nächste Sitzung des Kulturausschusses

  Sehr geehrter Herr Krogmann,

 zur o. g. Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

 Gestaltung des öffentlichen Raums, Gestaltung von Schaltkästen im öffentlichen Raum.

 auf die Tagesordnung.

 Da in anderen Kommunen Schaltkästen eine bunte Gestaltung erfahren und so den öffentlichen Raum bereichern, möchten wir für Oldenburg ähnliches vorschlagen. Dazu möge die Verwaltung recherchieren. Beispielsweise im Landkreis Harburg, Samtgemeinde Hanstedt. Beispiele könnte ich vorstellen.

Zum Tagesordnungspunkt sollten Vertreter der Betreiber eingeladen werden, zum Beispiel Herr Andre Jestadt von der EWE, die schon aus Hanstedt Erfahrungen haben müsste.

Wir stellen uns eine Freigabe für Kunst im öffentlichen Raum vor, zum Beispiel für Graffiti.

 Begründung:

In der Verkehrsausschusssitzung vom 16.03.2015, unter dem Tagesordnungspunkt 6, Kabelverlegungsarbeiten, Vorlage: 15/0176, hat Herr Drieling nach einer möglichen Gestaltung gefragt.

  

Mit freundlichen Grüßen

 Jan-Martin Meyer

DIE LINKE. / Piratenpartei

An                                                                                                                   15.03.2015                                                                                                                            

Oberbürgermeister

Rathaus

Markt 1.

26122 Oldenburg

 

Sehr geehrter Herr Krogmann,

 zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Allgemeine Angelegenheiten beantragen wir den Tagesordnungspunkt                                                                    

 Ausbeutung rumänischer Arbeiter auf dem Oldenburger Schlachthof

 auf die Tagesordnung zu nehmen, nachdem die Dringlichkeit hierfür festgestellt worden ist.

 Hierzu beantragen wir: 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verfahren nach § 35 der Gewerbeordnung gegen die Fa. Schlachthof Oldenburg (GmbH & Co. KG ) Betriebs KG einzuleiten, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit vorliegen und die nach §35 Abs. 4 GewO zuständigen Behörden und die Handwerkskammer zu beteiligen.