Rathaus in Oldenburg

An den                                                                                                            3.10.2014                                                                                                                         

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Schwandner

Markt 1

26122 Oldenburg                                                                

 Sehr geehrter Herr Dr. Schwandner, 

die Gruppe Die Linke./ Piratenpartei beantragt zur Ratssitzung am 20.10.2014 den Tagesordnungspunkt

 Städtischer Fonds zur Förderung preiswerter zusätzlicher Wohnungen aus dem Gebäudebestand

 zu behandeln.

 Dazu stellen wir den folgenden Antrag:

 Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Erschließung neuer vermietbarer Wohnungen aus dem Bestand bebauter Flächen im Stadtgebiet zu entwickeln und hierfür im Haushaltsentwurf 2015 den Betrag von 500.000 € einzustellen.

 

 

Ein solches Konzept könnte z.B. die folgenden Merkmale enthalten: 

  1. Die Hauseigentümer sollen mit dem Programm motiviert werden, zusätzlichen Wohnraum in den vorhandenen Gebäuden durch Umbau oder Modernisierung zu erschließen.
  2. Auf Antrag sollen hierfür Fördermittel in der Form zinsloser nachrangiger Darlehn bis 15.000 € pro neu geschaffener Wohnung gewährt werden, wenn gesichert ist, dass die neu geschaffenen Wohnungen baulich und energetisch den allgemeinen Anforderungen für Altbauten genügen und durch den Fördervertrag gesichert ist, dass mindestens für 10 Jahre Wohnungen mit einem Quadratmeterpreis bis höchstens 5,70 € pro Monat geschaffen werden. Rückzahlungsverpflichtungen sind vorzusehen, wenn die Förderkriterien nicht erfüllt werden. Im Förderungsantrag ist nachzuweisen, dass der neu geschaffene Wohnraum gegenüber dem Angebot der letzten 5 Jahre zusätzlich auf den Markt kommt.
  3. Im Haushalt 2015 soll für diesen Fonds ein Betrag von zunächst 500.000 € bereitgestellt werden. Aus den Rückzahlungen der Darlehn sollen wieder neue Kredite gewährt werden (revolvierender Fonds). Ein Teilbetrag aus dem Fonds ist für die Förderung von zusätzlichem behindertengerechtem Wohnraum vorzuhalten.
  4. Die Vermittlung der geförderten Wohnungen erfolgt über die Stadtverwaltung, nicht über Makler. Sollte sich herausstellen, dass die Nachfrage größer ist als das Angebot, sind die Wohnungen nach sozialen Kriterien zu vergeben.
  5. Für das Konzept soll öffentlichkeitswirksam geworben werden.
  6. Begründung.
  7. Bereits im Stadtentwicklungsprogramm hat der Rat festgestellt, dass im Oldenburger Wohnungsbestand noch „stille Reserven“ liegen, also Wohnraum, der durch Umbauten (z.B. zweite Eingangstür, zusätzliches Bad oder Einbau von Trennwänden innerhalb der bestehenden Wohnung oder Modernisierung) zusätzlich geschaffen werden kann. Im STEP 2025 wird von einer notwendigen „Revitalisierung nicht mehr komplett genutzter Wohngebäude“ ausgegangen (S. 67). Tatsächlich gibt es Wohnungen und Häuser, die früher mal von Familien bewohnt wurden, wo aber heute durch den Generationswechsel nur noch ein bis zwei Menschen leben. Hier liegt eine ungenutzte Reserve, die es zu erschließen gilt, um den Wohnungsmarkt, der nach wie vor von einem Überhang an Nachfrage nach Wohnraum geprägt ist, zu entlasten Der beantragte Fonds soll entsprechende Maßnahmen der Gebäudeeigentümer stimulieren und damit das schon angedachte Konzept weiter konkretisieren.
  8. Wichtig ist, dass die Förderung mit der Verpflichtung verknüpft wird, preiswerten Wohnraum zu schaffen, weil das Segment der Wohnungssuchenden mit geringem Einkommen oder Einkünften aus staatlichen Transferleistungen gegenwärtig besonders förderwürdig ist. 
  9. Der beantragte Fonds soll das bestehende Wohnungsbauförderprogramm, das auf den Neubau zusätzlicher Wohnungen zielt, nicht ersetzen sondern ergänzen.
  10. Ein Einfamilienhaus wird so umgebaut, dass eine neue Einliegerwohnung von 40 qm Größe entsteht. Dann könnte einen Netto-Kaltmiete (ohne Nebenkosten) von 228 € im Monat beansprucht werden. Finanzierung Bankdarlehn 15. 000 € mit 2,5 % Zinsen und 2 % Tilgung                                675 €Sonstige Kosten                                                                                                                            75 €Mieteinnahmen bei 40 qm großer Wohnung 228 € im Monat   im Jahr                                   2.736 €
  11. Gewinn p.a.:                                                                                                                                1.536 €
  12. Summe:                                                                              im Jahr                                           1.200 €
  13. Darlehn des Fonds   15.000 € ohne Zinsen mit 3% Tilgung                                                    450 €
  14. Einbau eines Bades und einer Hauseingangstür. Kosten: 30.000 €
  15. Das vorgeschlagene Modell ist für den jeweiligen Hauseigentümer attraktiv, was die folgende Beispielsberechnung zeigt:
  16. Mit der bereitgestellten Summe könnten schon im ersten Jahr ca. 50 bis 60 zusätzliche Singel-Wohnungen geschaffen werden, wenn man davon ausgeht, dass pro Objekt die Förderhöchstsumme nicht in jedem Fall ausgeschöpft wird.
  17. Wer monatlich wenig Geld zur Verfügung hat, ist schon seit Jahren in Oldenburg am Wohnungsmarkt diskriminiert.
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  19. Mit freundlichem Gruß        
  20. Hans-Henning Adler, Fraktionsvorsitzender
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