Konsultative Bürgerbefragung Bahnumgehung
An den
Oberbürgermeister
Herrn Dr. Schwandner
Markt 1
26122 Oldenburg Oldenburg, 10.09.2012
Sehr geehrter Herr Dr. Schwandner,
die Gruppe Die Linke./ Piratenpartei beantragt zur Ratssitzung am 24.9.12
den Tagesordnungspunkt
Konsultative Bürgerbefragung zur Eisenbahnumgehungstrasse nach § 35 NKommmVG
Zu behandeln.
Dazu stellen wir den folgenden Antrag:
- Zur Vorbereitung der Stellungnahme, die die Stadt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Abschnitt I (Stadtstrecke) der elektrifizierten Eisenbahnstrecke Wilhelmshaven-Oldenburg abgeben wird, wird eine Einwohnerbefragung nach § 35 NKommVG durchgeführt, bei der die Bürgerinnen und Bürger zu der Frage Stellung nehmen sollen, ob sie eine Ertüchtigung der bestehenden Strecke mit Lärmvorsorgemaßnahmen (ca. drei Meter hohe Schallschutzwände) oder eine Umgehungstrasse entlang der Autobahn A29 befürworten.
- Die Verwaltung wird beauftragt, einen Satzungsentwurf für das Verfahren der Bürgerbefragung vorzulegen, der dann mit dem endgültigen Beschluss über die Fragestellung der Bürgerbefragung in der Ratssitzung am 26.11.2012 verabschiedet werden kann.
Begründung:
Die Stellungnahme, die die Stadt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Abschnitt I abgeben wird, sollte in der breitest möglichen Konsultation mit den Bürgerinnen und Bürgern erfolgen. Dazu stellt die Kommunalverfassung das Instrument der Bürgerbefragung bereit.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichem Gruß
Hans-Henning Adler, Fraktionsvorsitzender
Strompreiserhöhungen aussetzen
An den
Oberbürgermeister
Herrn Dr. Schwandner
Markt 1
26122 Oldenburg Oldenburg, 10.09.2012
Sehr geehrter Herr Dr. Schwandner,
die Gruppe Die Linke./ Piratenpartei beantragt zur Ratssitzung am 18.2.2013 den Tagesordnungspunkt
Strompreiserhöhungen aussetzen
Stromsperrungen von einkommensschwachen Haushalten verhindern
zu behandeln.
Dazu stellen wir den folgenden Antrag:
- Oberbürgermeister Herr Dr. Schwandner wird beauftragt, sich im EWE-Aufsichtsrat dahingehend einzusetzen, dass die zum 1. Januar 2013 beschlossene Strompreiserhöhung für den Teil, der die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) überschreitet, ausgesetzt wird. Die Strompreiserhöhung solle solange ausgesetzt werden, bis die EWE AG ihre Preiskalkulation offen gelegt hat.
- Oberbürgermeister Herr Dr. Schwandner wird beauftragt, gegenüber der Bundesregierung einzufordern, dass
- zum 1. Januar 2013 ein Moratorium zur Aussetzung der angekündigten Anhebung von Strompreisen bis zum Inkrafttreten einer neuen gesetzlichen Regelung zur Gestaltung der Strompreise verhängt wird;
- innerhalb von drei Monaten eine gesetzliche Regelung vorgelegt wird, durch die die
Strompreise sozial verträglich und ökologisch nachhaltig rückwirkend zum 1. Januar 2013 geregelt werden können.
Begründung:
Zum 1. Januar 2013 hat die EWE AG den Preis für alle Stromprodukte – mit Ausnahme von Festpreisprodukten – um brutto 3,67 Cent je Kilowattstunde angehoben. Im Grundversorgungstarif, der von rund 70 Prozent der Kunden genutzt wird, bedeutet dies eine Erhöhung um rund 14,7 Prozent. Auf einen Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 3500 Kilowattstunden kommen so jährliche Mehrkosten von ca. 128 Euro zu. Pro Monat sind dies ungefähr 10,70 Euro mehr als bislang.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben sich in der Bundesrepublik die Preise für eine Kilowattstunde in den letzten 12 Jahren fast verdoppelt. In der gleichen Zeit stiegen die Gewinne der führenden Energiekonzerne: E.on, RWE und EnBW haben von 2002-2009 über 100 Milliarden Euro Gewinne eingefahren.
Steigende Energiepreise sind eine enorme Belastung und führen insbesondere bei Haushalten mit geringem Einkommen zu finanziellen Problemen – bis hin zu Stromsperren, von denen nach Angaben der Bundesnetzagentur im Jahr 2011 312.000 verhängt wurden.
Ein nicht geringer Teil der Preissteigerung bei Strom geht auf die Privilegierung der Großindustrie und der Energiekonzerne zu Lasten der privaten Haushalte und kleinen Unternehmen zurück. Als Beispiele für die einseitige Verteilung der Kosten seien hier nur die EEG-Umlage, die Stromsteuer, die Netzentgelte oder die vorgesehene Übernahme von Haftungsrisiken für Netzbetreiber durch die Verbraucherinnen und Verbraucher genannt. Für stromintensive Unternehmen enthält das EEG zahlreiche Vergünstigungen. Statt knapp 3,6 Cent wie jeder Haushalt zahlen sie zum Teil nur 0,05 Cent Umlage auf die Kilowattstunde Strom. 2010 haben die Unternehmen so rund 1,5 Milliarden Euro gespart, 2011 an die 2 Milliarden Euro, und für das Jahr 2012 wird laut der Bundesregierung die Entlastung auf 2,5 Milliarden Euro kalkuliert.
Die Bundesregierung hätte trotz der Abschaffung der staatlichen Preisaufsicht einige Möglichkeiten, unmittelbar auf die Gestaltung der Strompreise einzuwirken: Etwa mit einer Senkung der Steuerlast oder der Abschaffung der Privilegierung der energieintensiven Industrie bei Netzentgelten, Stromsteuer und EEG-Umlage. Angesichts dieser Situation dient ein sofortiges bundesweites Strompreis-Moratorium dazu, weitere soziale Härten zu verhindern. Energieversorgung als Grundvoraussetzung für eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gehört zur Daseinsvorsorge und muss als soziales Recht durch geeignete Regelungen verankert und jederzeit zu fairen Preisen gewährleistet werden. Daher muss die Energiewende sozial ausgestaltet werden.
Mit freundlichem Gruß
Hans-Henning Adler
Fraktionsvorsitzender
Änderungsantrag Altpapier
Frau Stadträtin
Silke Meyn
Pferdemarkt 14
26105 Oldenburg
Oldenburg, 12.07.2012
Nächste Sitzung des Betriebsausschusses Abfallwirtschaftsbetrieb, Sitzung des Rates
Änderungsantrag
Sehr geehrte Frau Meyn,
Zum Tagesordnungspunkt 3 des Betriebsausschusses Abfallwirtschaftsbetrieb und zu TOP 10.1, (Sammlung von Altpapier 2014) der Ratssitzung am 16.7.2012stellt die Gruppe Die Linke/ Piratenpartei folgenden Änderungsantrag.
Windelrabatt
10.07.2012
Herrn Oberbürgermeister
Prof. Dr. Schwandner
Markt 1
26105 Oldenburg
Ratssitzung am 16. Juli 2012 ,hier: Änderungsantrag
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Gruppe DIE LINKE / Piratenpartei stellt zum Tagesordnungspunkt 11.4, Einführung einer Windeltonne für Kleinkinder (Ratssitzung 16.07.2012) folgenden Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag der Gruppe CDU / FW-BFO:
Anstelle des Beschlussvorschlags der Gruppe CDU / FW-BFO wird vorgeschlagen
folgende Formulierung zu beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung eines Windelrabatts für Haushalte mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr und Personen, die aus Krankheitsgründen regelmäßig Windeln benötigen (dauerhafte Inkontinenz, Stomapatienten), zu prüfen.
Begründung:
Durch solch einen Windelrabatt könnten durch die Stadt Oldenburg Haushalte, die einen entsprechenden Bedarf haben, durch Zuwendungen aus dem allgemeinen Haushalt finanziell entlastet werden. Die betroffenen Haushalte können selbst entscheiden, ob sie diesen Geldbetrag für die Vergrößerung ihres Behältervolumens oder anderweitig verwenden. Profitieren würden auch Haushalte, die aus ökologischen oder medizinischen Gründen Stoffwindeln verwenden und Haushalte, in denen aus den oben genannten Gründen Erwachsene Windeln benötigen.
Jonas Höpken