Rathaus in Oldenburg

An Frau Stadträtin

Silke Meyn                                                                                        Oldenburg, 28.02.2012

Pferdemarkt 14

26105 Oldenburg

  

Nächste Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen im März

 Sehr geehrte Frau Meyn,

 zum Tagesordnungspunkt

 Grundstück ehemalige Schule Ekkardstraße

 stellen wir folgenden Beschlussantrag:

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beschließt das Grundstück an der Ekkardstr. 23 mit dem darauf stehenden alten Schulgebäude, an eine sich in Gründung befindende Stiftung für die Einrichtung eines Verschenkmarktes zum Bodenrichtwertpreis von 140 €/ m² (laut Katasteramt) zu verkaufen.

Die Verwaltung bereitet eine Kaufvertrag für das 655 m² große Grundstück vor, der mit der Stiftung, abgeschlossen wird.

 Begründung:

Da der jetzige Verschenkmarkt an seinem Ort keine Zukunft hat, ist ein Vorschlag zur dauerhaften Sicherung des Marktes bei der Stadtverwaltung und den Fraktionen (siehe Anlage) eingegangen bezüglich des Grundstücks Ekkardstr. Herr Kühnrich und Frau Lechleitner bitten die Fraktionen um Unterstützung ihres Vorhabens.

 Mit freundlichem Gruß

 Christine Arndt

Änderungsantrag                                  

 An den                                                                                                                            

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Schwandner

Markt 1

26122 Oldenburg                                                                    Oldenburg, 26.02.2012 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Schwandner, 

die Gruppe Die Linke./ Piratenpartei beantragt zum Tagesordnungspunkt 12.3 

„Ratsresolution zur Abschaffung des Gutscheinsystems nach Asylbewerberleistungsgesetz“

 folgende Resolution zu verabschieden: 

  1. Der Rat der Stadt Oldenburg fordert den Minister des Inneren des Landes Niedersachsen auf, seine Weisung aufzuheben, wonach die Kommunen in Niedersachsen Grundleistungen nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes nicht als Geldleistungen gewähren dürfen und den Kommunen somit zu erlauben selbst zu entscheiden, ob sie die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz als Bargeld auszahlen oder Gutscheine ausgeben.
  2. Sollte der Innenminister bei seiner bisherigen Haltung verbleiben und auch die Stadt Oldenburg anweisen Gutscheine auszugeben, behält ich die Stadt die Möglichkeit offen, diese Gutscheine weisungsgemäß auszugeben, gleichzeitig bei der stadteigenen privatrechtlich organisierten Bäderbetriebsgesellschaft Oldenburg mbH die Möglichkeit einzuräumen, diese Gutscheine in Bargeld einzutauschen. 

Begründung:

Bereits auf der Ratssitzung am 19.12.2011 wurde im Rahmen der EinwohnerInnen-fragestunde der Punkt „Gutscheinsystem für Flüchtlinge in der Stadt Oldenburg“ im Rat der Stadt Oldenburg diskutiert. 

Die Auszahlung von Bargeld an Asylbewerberinnen und Asylbewerber ist mit dem Asylbewerberleistungsgesetz vereinbar. Das stellt auch das Sozialministerium des Landes Brandenburg fest, das die Praxis des Gutscheinsystems aufgegeben hat.

Das Gutscheinsystem ist für die Betroffenen in der Regel völlig ungeeignet, zu teuer und auch diskriminierend.

 Von besonderer Bedeutung bei der Fragestellung ist sicherlich auch das Urteil des BVerfGs

vom 09.02.10 zu den Hartz IV Regelsätzen, die aus der Menschenwürdegarantie des Art. 1

I GG hergeleitet werden. So hat das BVerG (vgl. Juris Rnr. 205) die Gewährung einer Regelleistung als Festbetrag (gem. SGB II) mit Blick auf die sich aus Art. 1 I GG ergebenden

Anforderungen damit gerechtfertigt, dass der Hilfebedürftige über dessen Verwendung im

Einzelfall selbst bestimmen kann.

Diese zur Rechtfertigung des Regelsatzes herangezogene und vorausgesetzte Möglichkeit,

dass der Hilfebedürftige sein individuelles Verbrauchsverhalten so gestalten könne, dass er

mit dem Festbetrag auskommt, um auch einen individuellen Ausgleich zwischen verschiedenen Bedarfspositionen erreichen zu können, ist jedoch bei der Gewährung von Wertgutscheinen für Asylbewerber gerade nicht gewährleistet, was mit Blick auf den gegenüber SGB II Hilfeempfängern reduzierten Regelsatz sich noch kritischer auswirkt.

 Auch vor dem Hintergrund der Verwaltungskosten die mit der Ausgabe und der Abrechnung verbunden sind, würde eine Abkehr vom Wertgutscheinsystem, grundsätzlich zu begrüßen sein. 

Der Innenmister von Niedersachsen sollte deshalb mit der im Antrag zu Ziff. 1 angesprochenen Remonstration aufgefordert werden, entgegenstehende Weisungen nicht auszusprechen bzw. nicht mehr aufrechtzuerhalten. 

Ziff. 1 des Antrages entspricht dem Einvernehmen des Sozialausschusses vom 24.1.2012 (vgl. Protokoll zu TOP 10.1 am Ende) 

Gegenüber der   Bäderbetriebsgesellschaft Oldenburg mbH hat der Innenminister kein Weisungsrecht. Sie ist eine Tochter der Stadt, deren Stammkapital zu 100 % von der Stadt gehalten wird. Weisungen können dieser Gesellschaft nur der Eigentümer erteilen und das ist die Stadt.  Der Stadtrat kann gegenüber den Vertretern in der Gesellschafterversammlung Anweisungen geben.  

 

Mit freundlichem Gruß 

Hans-Henning Adler

Stellvertr. Fraktionsvorsitzender

An den                                                                                                                            

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Schwandner

Markt 1

26122 Oldenburg                                                                   Oldenburg, 22.02.2012

  

Sehr geehrter Herr Dr. Schwandner, 

die Gruppe Die Linke./ Piratenpartei beantragt zum Tagesordnungspunkt 

„Gutscheinpraxis in der Stadt Oldenburg“ 

folgenden Antrag aufzunehmen. 

Antrag:
Zur kurzfristigen und unbürokratischen Lösung der Probleme, die mit der Einlösung der Wertgutscheine nach Asylbewerberleistungsgesetz verbunden sind, wird die Verwaltung beauftragt auch das Oldenburger Gutscheinbündnis als einreichende/ abrechnende Stelle für die Gutscheine anzuerkennen (analog der Gutscheineinreichung aus dem teilnehmenden Oldenburger Einzelhandel) 

Begründung:
Immer wieder werden praktische Probleme beim Einkauf mit Gutscheinen bekannt. Einige Geschäfte erkennen Gutscheine nicht als Zahlungsmittel an, Wechselgeld wird nicht ausgezahlt, Medikamente und Kleidung können nicht gekauft werden. Solange das Gutscheinsystem besteht und die Barzahlung noch nicht erreicht ist, soll mit diesem Vorschlag eine Vereinfachung zur Einlösung der Gutscheine erreicht werden.

 Mit freundlichem Gruß 

Christine Arndt

 

An den                                                                                                                            

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Schwandner

Markt 1

26122 Oldenburg                                                                     Oldenburg, 22.02.2012

  Sehr geehrter Herr Dr. Schwandner, 

die Gruppe Die Linke./ Piratenpartei beantragt zum Tagesordnungspunkt 12.9: 

Einrichtung eines AntiFa-Fonds zur Unterstützung antifaschistischer und antirassistischer Initiativen

 zu beschließen:

Die Stadt Oldenburg richtet einen Fonds zur Unterstützung antifaschistischer und antirassistischer Initiativen ein und beordnet dafür im Haushalt eine Summe von

10 000 Euro. 

Begründung:

Mit dem einzurichtenden Fonds sollen Initiativen wie z. B. das neu gegründete Bündnis "Oldenburg gegen rechts" unterstützt werden, um politische Aufklärungsarbeit im Kampf gegen Neonazismus, Antisemitismus und Rassismus zu verstärken.

Das Stadtrat bekräftigt damit, was er am 26.2.2007 in einer Resolution anlässlich eines damals in Oldenburg geplanten NPD-Parteitages festgestellt hatte: An der Entschlossenheit aller Oldenburger für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und gegen rechtsextremistische Gesinnung einzutreten, darf es keinen Zweifel geben. 

In Oldenburg wurde erst kürzlich der jüdische Friedhof durch Farbschmierereien geschändet und ein hierzu ermittelnder Polizeibeamter körperlich verletzt. 

Der neonazistischen Terrorserie muss ein klares und unmissverständliches Signal durch gewählte politische Gremien entgegengesetzt werden. Zugleich ist es höchste Zeit, dass dem Kampf gegen Neonazismus, Antisemitismus und Rassismus ein höheres Gewicht eingeräumt wird. Ein Blick in die polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2010 genügt, um festzustellen, dass es in Niedersachsen einen strukturell verankerten Neonazismus gibt. Mit 1391 im Jahr 2010, verübten neonazistischen Straftaten bilden diese den Löwenanteil bei der sogenannten politisch motivierten Kriminalität. 

Rechtsradikale Terroristen des sogenannten "Nationalsozialistischen Untergrunds" haben offensichtlich über 10 Jahre lang in Deutschland unerkannt schwerste Verbrechen verübt, darunter eine Reihe kaltblütiger Morde, Sprengstoffanschläge und schwere Raubüberfälle. Sie töteten gezielt Mitbürger mit Migrationshintergrund und eine junge Polizistin. Dutzende weitere Menschen wurden teils lebensbedrohlich verletzt. Das Umfeld der Terroristen hatte offensichtlich Verbindungen auch in Niedersachsen. 

Mit freundlichem Gruß

 Christine Arndt