Siedlung Brokhausen
Herrn Oberbürgermeister 20.06.2012
Prof. Dr. Schwandner
Markt1
Zu TOP 11.9 für die Ratssitzung am 25.06.2012
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Schwandner,
zum Tagesordnungspunkt:
Unterstützung des Kaufs durch die Mieter in der Siedlung Brokhausen,
beantragt die Gruppe Die Linke./ Piratenpartei zu beschließen:
Der Rat fordert die Stadtverwaltung auf, mit der BIMA Verhandlungen über die Siedlung Brokhausen zu führen und hierbei die nachstehenden Ziele zu verfolgen:
- Die Siedlung soll in ihrem bisherigen einheitlichen und geschlossenen städtebaulichen Charakter
erhalten bleiben.
- Es muss verhindert werden, dass die Siedlung als Ganzes an einen privaten Vermieter veräußert
wird.
- Die BIMA soll die Gebäude vorrangig den derzeitigen Mietern zum Verkauf anbieten und hin-
sichtlich der auf diese Weise nicht verkäuflichen Grundstücke mit der GSG verhandeln.
- Die Übernahme der Straßenflächen und Grünflächen durch die Stadt ist wegen der damit ver-
bundenen Verpflichtungen angemessen zu entschädigen.
Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichem Gruß
Hans-Henning Adler
Vergleichsvereinbahrung Bahn
An den
Oberbürgermeister
Herrn Dr. Schwandner
Markt 1
26122 Oldenburg Oldenburg, 21.05.2012
Sehr geehrter Herr Dr. Schwandner,
die Gruppe Die Linke./ Piratenpartei beantragt zur Ratssitzung am 21.05.2012 zum Beschlussvorschlag der Verwaltung den Ergänzungsantrag zu TOP 9.11 aufzunehmen:
Beschlussvorschlag:
In der Vergleichsvereinbarung ist zur Klarstellung der Satz aufzunehmen (einfügen hinter„…komplettes Nachtfahrverbot einschließen.“),
dass die Möglichkeit, die durch den Jade-Weser-Port erzeugten Verkehrs- und Lärmprobleme in Oldenburg durch eine Eisenbahnumgehungstrasse entlang der A 29 zu lösen, unberührt bleibt.
Weiterhin ist der Vergleich mit einem Widerrufsspruchsvorbehalt zu schließen.
Hans-Henning Adler
Stellvertr. Fraktionsvorsitzender
Ausschreibung von Kunstwettbewerben
An den
Oberbürgermeister
Herrn Dr. Schwandner
Markt 1
26122 Oldenburg Oldenburg, 21.05.2012
Sehr geehrter Herr Dr. Schwandner,
die Gruppe Die Linke./ Piratenpartei beantragt zur Ratssitzung am 21.05.2012 zum TOP 8.1 folgende Änderungen aufzunehmen:
Beschlussvorschlag:
Änderung zu Ausschreibung von Kunstwettbewerben:
„Qualifizierte Künstler und Künstlerinnen (Abschluss an einer Kunsthochschule oder einer vergleichbaren Einrichtung, aktuelle, mehrjährige Ausstellungstätigkeit mit belegbarer fachlicher Kritik) werden aufgefordert…“ wird geändert in
„Künstler und Künstlerinnen werden aufgefordert…
Externe Anträge
„Der Antrag muss die Qualifikation des Künstlers belegen…“ wird geändert in
„Der Antrag muss die Qualität des Kunstwerkes darstellen…“
Hans-Henning Adler
Stellvertr. Fraktionsvorsitzender
Inklusion - Gebärdendolmetscher bei Ratssitzungen
An den
Oberbürgermeister
Herrn Dr. Schwandner
Markt 1
26122 Oldenburg Oldenburg, 7.05.2012
Sehr geehrter Herr Dr. Schwandner,
die Gruppe Die Linke./ Piratenpartei beantragt zur nächsten Ratssitzung den Tagesordnungspunkt
Inklusion - Gebärdendolmetscher bei Ratssitzungen
aufzunehmen.
Beschlussantrag:
im Rahmen der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention zur Inklusion, stellt die Stadt Oldenburg die Teilhabe aller Oldenburger Bürgerinnen und Bürger sicher. Eine zielführende Maßnahme ist ..... werden gebärdensprachliche Übersetzungen ...
Ratssitzungen werden zukünftig von Gebärdendolmetschern für Gehörlose übersetzt. Darüber hinaus werden die Sendungen für Höreingeschränkte untertitelt
Mit Oeins werden hierzu die technischen Abläufe geklärt und bei benötigten zusätzlichen Mitteln unterstützt die Verwaltung Oeins.
Oeins bei der Beantragung von Mitteln für die Anpassung der technischen und personellen Ausstattung (Software und Redakteur für die Untertitelung von Livesendugen) beim Land zu unterstützen. Vielleicht sind auch kommunale Gelder dafür noch irgendwo zu finden oder ESF-Mittel?
Begründung:
UN-Behindertenrechtskonvention
Inklusion schließt auch Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Geschehen mit ein.
Sozialausschuss 28.2.12 Gebärdendolmetscher laut Verwaltung Ratssitzungen können grundsätzlich schon jetzt übersetzt werden
Am 01. Mai 2002 trat das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz
– BGG) in Kraft. Das BGG gilt für alle Behörden und andere Anstalten auf
Bundesebene. Es regelt die Gleichstellung behinderter Menschen im Bereich des öffentlichen
Rechts und soll die Umsetzung des Benachteiligungsverbots im Grundgesetz sicherstellen:
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ (GG Artikel 3, Absatz 3). Das
BGG soll umfassende Barrierefreiheit für alle Menschen mit Behinderung schaffen.
Für Gehörlose und andere Menschen mit Hörbehinderung ist mit dem BGG ein großer
Durchbruch im Kampf um Gleichberechtigung verbunden: Die Deutsche Gebärdensprache wird
in § 6 BGG Absatz 1 erstmals offiziell als eigenständige Sprache anerkannt. Außerdem wird
ausdrücklich das Recht auf ihre Verwendung festgeschrieben.
Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben am 28. Februar bzw. am 22. März 2002 das „Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze" (Behindertengleichstellungsgesetz) beschlossen. Dieses ist zum 1. Mai 2002 in Kraft getreten.
Kernstück des Gesetzes sind die Gleichstellung Behinderter und die Herstellung barrierefrei gestalteter Lebensbereiche. Behinderte Menschen sollen zu allen Lebensbereichen einen umfassenden Zugang haben und nicht diskriminiert werden.
Das Bundesgleichstellungsgesetz erkennt dazu auch die Deutsche Gebärdensprache als eigenständige Sprache an (§ 6). Damit wird der langjährigen
Vom 25. November 2007
(Nds. GVBl. S. 661)
Artikel 1
Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz
Ziel des Gesetzes
Ziel dieses Gesetzes ist es, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Leistungen für Aufwendungen der kommunalen Gebietskörperschaften
(1) Die Landkreise, die Region Hannover und die kreisfreien Städte sowie die Landeshauptstadt Hannover und die Stadt Göttingen erhalten vom Land jährlich insgesamt 1 500 000 Euro.
(2) § 7 Abs. 1, 3 und 4 des Niedersächsischen
Anlage:
Stellungnahme Gehörlose im Behindertenbeirat
Mit freundlichem Gruß
i. A. M. Lehner