Rathaus in Oldenburg

                                               

An den                                                                                                                            

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Schwandner

Markt 1

26122 Oldenburg                                                                     Oldenburg, 7.05.2012

  

Sehr geehrter Herr Dr. Schwandner, 

die Gruppe Die Linke./ Piratenpartei beantragt zur nächsten Ratssitzung den Tagesordnungspunkt 

Inklusion - Gebärdendolmetscher bei Ratssitzungen 

aufzunehmen.

Beschlussantrag:

im Rahmen der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention zur Inklusion, stellt die Stadt Oldenburg die Teilhabe aller Oldenburger Bürgerinnen und Bürger sicher. Eine zielführende Maßnahme ist ..... werden gebärdensprachliche Übersetzungen ... 

Ratssitzungen werden zukünftig von Gebärdendolmetschern für Gehörlose übersetzt. Darüber hinaus werden die Sendungen für Höreingeschränkte untertitelt

Mit Oeins werden hierzu die technischen Abläufe geklärt und bei benötigten zusätzlichen Mitteln unterstützt die Verwaltung Oeins.

Oeins bei der Beantragung von Mitteln für die Anpassung der technischen und personellen Ausstattung (Software und Redakteur für die Untertitelung von Livesendugen) beim Land zu unterstützen. Vielleicht sind auch kommunale Gelder dafür noch irgendwo zu finden oder ESF-Mittel?

 Begründung:

UN-Behindertenrechtskonvention

Inklusion schließt auch Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Geschehen mit ein. 

Sozialausschuss 28.2.12 Gebärdendolmetscher laut Verwaltung Ratssitzungen können grundsätzlich schon jetzt übersetzt werden

 Am 01. Mai 2002 trat das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz

– BGG) in Kraft. Das BGG gilt für alle Behörden und andere Anstalten auf

Bundesebene. Es regelt die Gleichstellung behinderter Menschen im Bereich des öffentlichen

Rechts und soll die Umsetzung des Benachteiligungsverbots im Grundgesetz sicherstellen:

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ (GG Artikel 3, Absatz 3). Das

BGG soll umfassende Barrierefreiheit für alle Menschen mit Behinderung schaffen.

Für Gehörlose und andere Menschen mit Hörbehinderung ist mit dem BGG ein großer

Durchbruch im Kampf um Gleichberechtigung verbunden: Die Deutsche Gebärdensprache wird

in § 6 BGG Absatz 1 erstmals offiziell als eigenständige Sprache anerkannt. Außerdem wird

ausdrücklich das Recht auf ihre Verwendung festgeschrieben. 

Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben am 28. Februar bzw. am 22. März 2002 das „Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze" (Behindertengleichstellungsgesetz) beschlossen. Dieses ist zum 1. Mai 2002 in Kraft getreten.

Kernstück des Gesetzes sind die Gleichstellung Behinderter und die Herstellung barrierefrei gestalteter Lebensbereiche. Behinderte Menschen sollen zu allen Lebensbereichen einen umfassenden Zugang haben und nicht diskriminiert werden.

Das Bundesgleichstellungsgesetz erkennt dazu auch die Deutsche Gebärdensprache als eigenständige Sprache an (§ 6). Damit wird der langjährigen

  

Vom 25. November 2007

(Nds. GVBl. S. 661)

Artikel 1

Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz 

Ziel des Gesetzes

Ziel dieses Gesetzes ist es, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

 

Leistungen für Aufwendungen der kommunalen Gebietskörperschaften

(1) Die Landkreise, die Region Hannover und die kreisfreien Städte sowie die Landeshauptstadt Hannover und die Stadt Göttingen erhalten vom Land jährlich insgesamt 1 500 000 Euro.

(2) § 7 Abs. 1, 3 und 4 des Niedersächsischen 

Anlage:

Stellungnahme Gehörlose im Behindertenbeirat 

Mit freundlichem Gruß 
i. A. M. Lehner