Rathaus in Oldenburg

An Frau Stadträtin

Silke Meyn                                                                                      Oldenburg, 27.01.2015

Pferdemarkt 14

26105 Oldenburg 

Nächste Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am 4.2.2015,

Ratssitzung am 9.2.2015

 

Sehr geehrte Frau Meyn,

die Gruppe Die Linke./Piratenpartei stellt zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen und zur Ratssitzung im Februar den folgenden Änderungsantrag:

 zum Tagesordnungspunkt 8

 Beschluss: Anlage 1 wird wie folgt geändert:

 bei Artikel I:

 Grundsteuer B für Grundstücke: 450 v. H.

  1. Gewerbesteuer: 450 v. H. 

 Begründung:  

Der von der Verwaltung vorgeschlagene Hebesatz für die Grundsteuer B ist sozial unausgewogen. Nicht nur Hauseigentümer, auch Mieterinnen und Mieter würden sie bezahlen müssen, weil die Grundsteuer in fast allen Mietverträgen als Bestandteil der von den Mietern zu tragenden Nebenkosten aufgeführt wird. Ein Hebesatz von 450 v. H. ist maßvoller. Es ist sinnvoll, dass der Hebesatz für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer gleich ist. Auch die Gewerbesteuererhöhung wäre maßvoll. Die Steuererhöhung wäre so insgesamt sozial ausgeglichener.

 Jonas Christopher Höpken

Ratsherr Gruppe Die Linke/Piratenpartei