Wallkinobesitzer sollte enteignet werden
Jetzt reicht es: Wallkinobesitzer Marseille sollte enteignet werden
Wie lange will sich die Stadt von dem Eigentümer des Wallkinos, Herrn Marseille, noch auf der Nase herumtanzen lassen? Jetzt sind schon Bauteile vom Wallkino, das der Eigentümer bewusst verfallen lässt, heruntergefallen. Zum Glück ist niemand verletzt worden.
Die Verwaltung wird dazu mit der Äußerung zitiert, eine Enteignung sei theoretisch möglich, aber schwierig und langwierig. Nein, eine Enteignung ist auch praktisch möglich, weil das so im Gesetz steht: Nach § 30 (1) des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes ist eine Enteignung zulässig, soweit sie erforderlich ist, damit ein Kulturdenkmal in seinem Bestand oder Erscheinungsbild erhalten bleibt. Zu einem Kulturdenkmal gehören nach § 3 des Gesetzes auch Baudenkmale.
Hans-Henning Adler
Gruppenvorsitzender
Bundesverwaltungsgericht verletzt Grundrechte indirekt
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht am 15.10.2020 seine Entscheidung verkündet hatte, die Klage der Stadt (und anderer Kläger) gegen das Eisenbahnbundesamt wegen des Ausbaus der Bestandsstrecke der Bahn mitten durch die Stadt abzuweisen, benötigte das Gericht fast vier Monate Zeit, um seine Entscheidung auf 34 Seiten zu begründen. Das Urteil bzgl. der anderen Kläger, die Bahnanlieger sind, wird wohl zeitgleich schriftlich ergangen sein.
Die Stadt hatte im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht geltend gemacht, dass sie auch in eigenen Rechten betroffen ist. Hierauf geht das Bundesverwaltungsgericht ein. So setzt sich das Gericht u. a. mit dem Einwand auseinander, dass die Errichtung der Lärmschutzwände auf der Bestandsstrecke einen erheblicher Eingriff in das Stadtbild darstellt, dass der Ausbau der Bestandsstrecke die Situation an höhengleichen Bahnübergängen weiter verschlechtert und mit erhöhten Schrankenschließzeiten zu rechnen ist, dass der Verkehr auf der alten Eisenbahnbrücke über die Hunte den Schiffsverkehr beeinträchtigt und auch darauf, dass ein städtischer Kindergarten durch die Streckenführung auf der Bestandsstrecke und die Baumaßnahmen betroffen ist.
Zum Tode von Heike Fleßner
Wir trauern um Dr. Heike Fleßner
geb. 14.04. 1944 gest. am 02.02.2021
Heike Fleßner war 1985–1991 engagiertes Mitglied des Rates der Stadt Oldenburg, gewählt für die DKP-Fraktion, ab 1989 für die Fleßner/Müller-Fraktion. Schwerpunkte ihrer Ratsarbeit lagen auf dem Gebiet der Stadtentwicklungsplanung und Jugendhilfepolitik, insbesondere öffentliche Kleinkinderziehung (Krippe und Kindergarten). Als es in Oldenburg nur eine einzige Krippe gab, wurde sie 1980 Mitgründerin des „Vereins zur Förderung öffentlicher Kleinkinderziehung e.V.“, dessen Arbeit sie über Jahrzehnte mitgetragen hatte. An die Arbeit in dem Verein, der er heute „Verein für Kinder“ heißt, knüpfte auch ihre wissenschaftliche Tätigkeit an. Als Betroffene eines langjährigen Berufsverbotsverfahrens trat sie energisch und erfolgreich für die Verteidigung der demokratischen Grundrechte ein.
Heike Fleßner promovierte 1980 mit einer historischen Untersuchung über die Entwicklung öffentlicher Kleinkinderziehung auf dem Lande in Deutschland (1870–1924). Ihre Habilitation 1994 befasste sich mit dem Thema „Mütterlichkeit als Beruf: Historischer Befund oder aktuelles Strukturmerkmal sozialer Arbeit?“ An der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und darüber hinaus war ihr Fachurteil stets gefragt. Bei den Studierenden war sie hoch geschätzt.
Sie war Mitbegründerin der Gender-Studiengänge an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg sowie ab 2001 des Zentrums für interdisziplinäre Frauen- und Geschlechterforschung.
2013 wurde sie Vorsitzende des Landesverbandes Niedersachsen der pro familia, Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e.V. Auch war sie im Vorstand der Bertha Ramsauer-Stiftung und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des Zentrums für Frauen- und Geschlechterstudien.
Nach schwer erlittener Krebs-Erkrankung hat Oldenburg eine großartige Streiterin für Frauenrechte und Kinderrechte verloren.
Innenstadtkern: Ansatz von OB Krogmann greift zu kurz
Innenstadtkern: Ansatz von OB Krogmann greift zur kurz - Fußgängerzone auch als Ort nicht kommerzieller sozialer Begegnung gestalten
Vorschlag: Von der Stadt koordinierte Online-Plattform für Innenstadtgeschäfte
Das formulierte Ziel von Oberbürgermeister Krogmann, ausschließlich Handel und Gastronomie als Kern der Innenstadt zu definieren und retten zu wollen (vgl. NWZ vom 11.02.2021), greift zu kurz. Eine Zukunft als belebter Ort hat die Oldenburger Fußgängerzone nur, wenn sie sich auch für nicht kommerzielle Projekte sozialer und kultureller Art öffnet. Der Bedeutungsverlust des rein stationären Einzelhandels zugunsten des Online-Handels ist - unabhängig von Corona - ein langfristiger Trend, den man nicht stoppen, aber gestalten kann. Damit muss jetzt begonnen werden.
Haushaltsentwurf von SPD und Grünen: Im Bereich Soziales und Wohnungsbau fehlt Wichtiges
Faktische Zustimmung zur Fliegerhorst-Entlastungsstraße bedauerlich
Zwar gibt es Schnittpunkte zwischen dem Alternativhaushalt der Gruppe Die Linke/Piratenpartei und dem Haushaltsentwurf von SPD und Grünen (NWZ vom 18.01.21). So sind insbesondere die zusätzlich geplanten Ausgaben für den Klimaschutz beachtlich, insbesondere auch die stärkere Förderung der Kraft-Wärme-Koppelung, die wir schon seit Jahren fordern.
Gut ist, dass SPD und Grüne 1,2 Millionen weniger für den Verkauf städtischer Grundstücke einplanen; das ist aber zu wenig; wir halten die Streichung von 2 Millionen für nötig. Auch im sozialen Bereich und im Bereich des Wohnungsbaus gibt es Schnittpunkte, aber auch Mängel in zentralen Punkten: Insbesondere fehlt im Entwurf von SPD und Grünen die nötige Anschubfinanzierung für einen eigenen städtischen Wohnungsbau, die im nächsten Jahr kommen muss, um hier endlich weiter zu kommen. Des Weiteren vermissen wir eine Aufstockung der Wohnungsbauförderung, für die wir 500.000 Euro mehr vorsehen sowie Gelder für die Regulierung des grauen Wohnungsmarktes; hier planen wir 300.00 Euro ein.
Auch die von SPD und Grünen eingestellten 160.000 Euro für ein Sozialticket sind unzureichend. Zwar ist das Signal gut; der Betrag reicht aber nicht annähernd, um ein wirkliches Sozialticket zu finanzieren. Wir schlagen hier Ausgaben von 700.000 Euro vor. Ferner wollen wir mehr Geld für das Rad- und Fußwegeprogramm (250.000 Euro mehr statt nur 100.000) sowie für ein Aufforstungsprogramm, für das wir 400.000 Euro vorsehen. 400.000 Euro wollen wir die ein Konzept zur Einrichtung von Fahrradvorrangstraßen investieren; auch dies fehlt im rot-grünen Haushaltsentwurf.