Presse in Oldenburg

Presseerklärung: 30.11.2020

Die Verwaltung hatte ja berichtet, dass der geplante Neubau an der 91er Straße/Heiligengeiststr. über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan beordnet werden soll. Dies bedeutet, dass der Bauausschuss und der  Rat auf das Vorhaben noch Einfluss nehmen können.

Nach § 9 Abs. 1 Ziff. 7 BauGB kann durch Bebauungsplan geregelt werden, dass bestimmte Flächen der sozialen Wohnraumförderung vorbehalten bleiben. Wir werden uns dafür einsetzen, dass über diese Möglichkeit eine gemischte Nutzung, die auch Wohnen einschließt, in das geplanten Bauprojekt integriert wird. Das schließt die vom Rat beschlossene Quote von 30 Prozent für den sozialen Wohnungsbau ein.

 

 Hans-Henning Adler

Gruppenvorsitzender