Antrag: Heimaufsicht personell verstärken
Sehr geehrter Frau Sachse,
zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses stellen wir den folgenden Antrag und stellen dazu auch die folgende Anfrage:
Antrag: Heimaufsicht personell verstärken
Die Verwaltung wird aufgefordert, die im Rahmen der Heimaufsicht zu überwachenden Pflegeeinrichtungen regelmäßig und mindestens einmal im Jahr
aufzusuchen. Bei den Überprüfungen ist von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Einrichtungen unangemeldet zu besuchen. Bei diesen Besuchen sind auch die Zimmer der Betreuten in Augenschein zu nehmen, wenn diese damit einverstanden sind.
Begründung:
Nach § 9 (1) des Niedersächsisches Gesetzes über unterstützende Wohnformen (NuWG) führen die Heimaufsichtsbehörden in den Heimen wiederkehrende und anlassbezogene Prüfungen durch. Angemeldete und unangemeldete Prüfungen sind jederzeit zulässig.
In § 9 (4) NuWG steht: Die Heimaufsichtsbehörde prüft jedes Heim mindestens einmal jährlich. Sie kann die Prüfungsabstände auf bis zu zwei Jahre ausdehnen, wenn ein Heim durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder gemäß § 114 Abs. 4 Satz 2 des Elften Buchs des Sozialgesetzbuchs durch unabhängige Sachverständige oder Prüfinstitutionen geprüft worden ist.
Initiativen zur Lösung der Probleme des „grauen Wohnungsmarktes
12.10.2020
Sehr geehrter Frau Sachse,
zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses stellen wir den folgenden Antrag :
Eigene Initiativen zur Lösung der Probleme des „grauen Wohnungsmarktes“ und zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Austrocknung des „grauen Wohnungsmarktes“ und zur Verhinderung von Obdachlosigkeit mit Organisationen wie Diakonie und Caritas oder nicht-kirchlichen Wohlfahrtsorganisationen Gespräche aufzunehmen und ein Konzept zu entwickeln, das nach dem Prinzip „Housing first“ Menschen, die auf dem regulären Wohnungsmarkt gegenwärtig keine Wohnung finden, weil sie spezifische soziale Probleme haben ( z.B. Überschuldung, negative Schufa-Einträge, Drogenprobleme, vorherige Strafhaft... ) eine menschenwürdigeUnterkunft sichert. Es sollen Wohnverhältnisse geschaffen werden, die sozialarbeiterisch in eigenen Gebäuden der Stadt oder in Gebäuden eines Wohlfahrtsverbandes betreut werden, die über ein Erbbaurecht errichtet werden.
Begründung:
Denkbar sind mehrere Lösungen:
1. Es könnten von der Stadt auf eigenem Grundstück zunächst ein oder zwei Gebäude auf verschiedenen Standorten mit jeweils etwa 6 bis 8 Einraumwohnungen (mit Kochnische und eigener Sanitärzelle) gebaut und dann vermietet werden. Diese Gebäude sollen nicht größer sein, um zu verhindern, dass sich Problemgruppen in einem größeren Gebäudekomplex bündeln. Sie sollten auch auf verschieden Standorte verteilt werden.
Oberbürgermeister soll Bereitschaft zur Hilfe für Moria erklären
Presseerklärung
In der Nacht zum 9. September waren im Flüchtlingslager Moria auf der griechischen Insel Lesbos und in der Umgebung mehrere Brände ausgebrochen. Weil auch Wohncontainer in Flammen standen, ließen die Behörden das Lager evakuieren.
Das schon vorher völlig überfüllte Lager ist jetzt praktisch zerstört. Die Menschen leben auf der Straße. Es ist jetzt ein zwingendes Gebot der Humanität: Die Menschen in Moria müssen gerettet und aufgenommen werden. Bundesinnenminister Seehofer und Außenminister Maas müssen sofort ihre Blockadehaltung aufgeben und für Deutschland die Bereitschaft erklären, Flüchtlinge aus Moria aufzunehmen.
Der Oberbürgermeister sollte jetzt ein Zeichen setzen und für unsere Stadt erklären: Die Stadt Oldenburg ist bereit und in der Lage ihren Beitrag zu leisten. Ein EU-Sondergipfel zur Lösung dieser humanitären Katastrophe wäre jetzt geboten. Dies darf aber keine Vorbedingung sein den notwendigen deutschen Beitrag für eine Sofort-Hilfe jetzt zu leisten.
Ergänzungsfragen: (zum) Bericht der Heimaufsicht zur Situation in Oldenburger Pflegeheimen
An
Frau Stadträtin Sachse
Bergstr. 25
26122 Oldenburg 14.09.2020
Sehr geehrter Frau Sachse,
zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses stellen wir zum
Tagesordnungspunkt Ö.9.1 Bericht der Heimaufsicht zur Situation in Oldenburger Pflegeheimen
die folgende Ergänzungsfragen:
1. In der Vorlage der Verwaltung steht, das das Betreten der Bewohnerzimmer wegen Art. 13 GG nur mit Zustimmung der Heimbewohner möglich ist. Dies ist natürlich richtig. Führt das aber dazu, dass die Heimaufsicht gar nicht versucht, in die einzelnen Wohnungen hineinzuschauen, nachdem vorher die BewohnerInnen gefragt werden, ob die Wohnung betreten werden darf?
2. Im Bericht der Verwaltung wird entschuldigend zur Frage der unzureichenden Pflegesituation auf den „knapp bemessenen Personalschlüssel“ verwiesen. Bedeutet dies, dass die Heimaufsicht die gegenwärtige Situation hinnimmt und nicht darauf drängt, bei geringerem Personal die Zahl der Heimbewohner zu reduzieren, um eine Betreuung zu sichern, die der Menschenwürde der Bewohnerinnen und Bewohner gerecht wird?
Sonntagsöffnung: Angriff von Baak auf Verdi geht fehl
Sonntagsöffnung: Angriff von Baak auf Verdi entschieden zurückzuweisen Forderung nach Gesetzesänderung geht fehl
Den Angriff von Christoph Baak auf die Gewerkschaft ver.di (NWZ vom 07.09.2020) weisen wir entschieden zurück. Ein ordentliches Gericht hat Recht gesprochen. Ver.di hat dieses Gericht nur angerufen - im Interesse der Beschäftigten - und damit ermöglicht, dass in Oldenburg nicht gegen geltendes Recht verstoßen wird. Es zeugt von einem merkwürdigen Rechtsstaatsverständnis, die Gewerkschaft dafür zu beschimpfen.
Die Forderung von Baak, das Land möge das gerade im letzten Jahr verabschiedete neues Gesetz zur Ladenöffnung schon wieder ändern, geht fehl. Es liegt nicht im Belieben des Landes, eine bestimmte Anzahl von verkaufsoffenen Sonntagen zu erlauben, sondern der Gesetzgeber muss dabei grundgesetzliche Bestimmungen beachten, in diesem Fall den Sonntagsschutz. Dieser ermöglicht dem Land eben nicht eine willkürliche Sonntagsöffnung, sondern zwingt den Gesetzgeber, dabei bestimmte Kriterien zu beachten; daher die im Gesetz festgeschriebene Anlassbezogenheit.