Presse in Oldenburg

Sonntagsöffnung: Gerichtentscheidung nicht anfechten

 

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu den Sonntagsöffnungszeiten (vgl. NWZ vom 04.09.2020) kommt nicht überraschend. Der Gruppenvorsitzende der LINKEN/Piratenpartei Hans-Henning Adler, hatte dies schon in der öffentlichen Sitzung des Rates vorhergesagt, als der Oberbürgermeister die Sonntagsöffnungszeiten unter "Mitteilungen des Oberbürgermeisters" groß angekündigt hatte. Der Grund ist, dass der arbeitsfreie Sontag als soziales Grundrecht im Grundgesetz steht. Kommerzielle Interessen können dem nicht übergeordnet werden. Das hat das Verwaltungsgericht klargestellt. Ohne speziellen Anlass kann es keine Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit geben. Eine Beschwerde dagegen ist sinnlos und wird auch keinen Erfolg haben. Die Gewerkschaft ver.di hat ihre Rechte wahrgenommen und vor Gericht Erfolg gehabt. Daran gibt es nichts zu kritisieren.

 

Wir begrüßen die Gerichtsentscheidung vor allem aus politischen Gründen. Der Sonntag ist grundgesetzlich als „Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ besonders geschützt.

Das daraus resultierende Verbot der Sonntagsöffnung mit den genannten wenigen Ausnahmen schützt die Beschäftigen im Einzelhandel vor Sonntagsarbeit, garantiert aber auch gesamtgesellschaftlich die Sonntagsruhe mit ihrem Charakter der Entschleunigung und der Unterbrechung des Alltages.

 

Weder die mit dem Online-Handel noch die mit der Corona-Pandemie verbundenen Probleme für den Einzelhandel lassen sich durch eine Verkaufsöffnung an drei bis vier zusätzlichen freien Tagen kompensieren; hier bedarf es anderer und nachhaltigerer Anreize zur Steigerung der Attraktivität des Einzelhandels.

Wenn man den Online-Handel begrenzen will, dann müsste man das mit einem Bundesgesetz tun. Es wäre aber schon viel gewonnen, wenn amazon erst mal richtig Steuern zahlen müsste.

 

 

Ratsherr

Jonas Christopher Höpken