Gemeinsame Entschließung: Oldenburg unterstützt den Vertrag zum Verbot von Atomwaffen
05.06.2020
Gemeinsamer Antrag an den Rat der Stadt Oldenburg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister
Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/ Die Grünen und die Gruppe LINKE / Piraten beantragen für AA, VA, und die Ratssitzung am 29.06.2020 den TOP:
Oldenburg unterstützt den Vertrag zum Verbot von Atomwaffen
aufzunehmen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt stellen die genannten Fraktionen/ die Gruppe folgenden Beschlussantrag:
Der Rat der Stadt Oldenburg fasst die nachstehende Entschließung:
Oldenburg unterstützt den Vertrag zum Verbot von Atomwaffen
- Die Stadt Oldenburg begrüßt das Engagement des 2017 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichneten Bündnis ICAN (International Campaign to Abolish Nuclear Weapons) und unterzeichnet den Städte-Appell der deutschen ICAN-Sektion #ICANSave meine Stadt, der wie folgt lautet:
“Unsere Stadt/unsere Gemeinde ist zutiefst besorgt über die immense Bedrohung,
die Atomwaffen für Städte und Gemeinden auf der ganzen Welt darstellt. Wir sind
fest überzeugt, dass unsere Einwohner und Einwohnerinnen das Recht auf ein
Leben frei von dieser Bedrohung haben. Jeder Einsatz von Atomwaffen, ob
vorsätzlich oder versehentlich, würde katastrophale, weitreichende und lang
anhaltende Folgen für Mensch und Umwelt nach sich ziehen. Daher begrüßen wir
den von den Vereinten Nationen verabschiedeten Vertrag zum Verbot von
Atomwaffen 2017 und fordern die Bundesregierung zu deren Beitritt auf.“
- Der Oberbürgermeister wird die Unterstützung der Stadt Oldenburg für den Städte-Appell aktiv im Netzwerk der bestehenden Städtepartnerschaften kommunizieren und um vergleichbare Beschlüsse in diesen Kommunen werben.
- Die Stadt Oldenburg knüpft damit zugleich an die Initiative „Mayers for Peace“ an, die sich für atomare Abrüstung und eine Zukunft ohne Atomwaffen einsetzt und von Oldenburg schon seit Langem mitgetragen wird.
Begründung:
Rein ideologisch motiviertes Projekt Organisationuntersuchung ist inhaltlich völlig verfehlt
Presseerklärung Gruppe Die Linke/Piratenpartei
Von der CDU eingebrachte Organisationsuntersuchung ist grundfalsch- Rein ideologisch motiviertes Projekt ist inhaltlich völlig verfehlt
Die Gruppe Die Linke/Piratenpartei lehnt die von der CDU in den Haushalt eingebrachte Organisationsuntersuchung ab und teilt die Bedenken des Personalrates dagegen. Gut dass es einen entsprechenden VA-Beschluss erstmal nicht gab (vgl. NWZ vom 14.5.20). Insbesondere die Streichung von Aufgaben und die „Verlagerung zu in privaten Rechtsformen organisierten Unternehmen der Stadt Oldenburg“ ist grundfalsch. Aspekte wie Aufgabenkritik, Stellenstreichungen und Privatisierungen passen nicht in die heutige Zeit, in der offensichtlich wird, wie wichtig ein starkes und leistungsfähiges öffentliches Gemeinwesen ist; das neoliberale Paradigma scheitert gerade krachend.
Die Stadtverwaltung hat gemeinsam mit dem Personalrat in den letzten Jahren immer wieder selbst interne Organisationsuntersuchungen durchgeführt und Verbesserungen umgesetzt. Eine politisch aufgezwungene Organisationsuntersuchung führt eher zur Verzögerung einer Verständigung zwischen Verwaltung und Personalrat. Der Ratsmehrheit muss man gleichwohl zugutehalten, dass sie den entsprechenden Beschluss gefasst hat, bevor die Corona-Krise absehbar ist. Aber angesichts der jetzigen Situation immer noch an so einem kontraproduktiven Projekt festzuhalten wäre rein ideologisch zu erklären und in der Sache völlig verfehlt.
Jonas Christopher Höpken
Ratsherr Gruppe Die Linke/Piratenparte
Für TOP 6 (Pauschalierte Schulbegleitung) des Sozialausschusses stellen wir folgenden
Sitzung des Sozialausschusses am 19. 5. 2020
Sehr geehrte Frau Sachse
Hiermit stellen wir für TOP 6 (Pauschalierte Schulbegleitung) des Sozialausschusses folgenden
ÄNDERUNGSANTRAG:
Der Beschlussvorschlag wird um die folgenden Punkte ergänzt:
- Der Sozialraumfaktor wird Bestandteil des Konzeptes. Schulen, die nach dem bisherigen Verfahren einen hohen Sozialraumfaktor haben, erhalten einen finanziellen Ausgleich, um eine drohende starke Benachteiligung zu verhindern.
Diese finanzielle Unterstützung wird für eine Übergangszeit von bis zu zwei Jahren gewährt.
- Unabhängig von der Übergangsdauer werden die Verträge mit den Anbietern zeitlich unbegrenzt mit beiderseitigen Kündigungsmöglichkeiten abgeschlossen.
- Das Konzept wird jährlich nach dem Ende des Schuljahres evaluiert und bei Bedarf angepasst. Die Ergebnisse werden dem Sozialausschuss vorgelegt.
Begründung erfolgt mündlich.
Für die Gruppe DIE LINKE/Piratenpartei
Manfred Klöpper
Corona-Krise gebietet einen Rettungsschirm für die Kommunen
Herrn Oberbürgermeister 10.05.2020
der Stadt
Rathaus
26122 Oldenburg
Sehr geehrter Herr Krogmann,
für die nächsten Sitzung des Allgemeinausschusses, des Verwaltungsausschusses und des Rates am 25.05.20 beantragen wir, den Tagesordnungspunkt:
Corona-Krise gebietet einen Rettungsschirm für die Kommunen zu behandeln.
Hierzu stellen wir den Antrag:
Wir brauchen jetzt dringend einen Schutzschirm für die Kommunen. In Folge der Corona Pandemie verlieren alle Kommunen einen erheblichen Teil ihrer Einnahmen aus Gewerbesteuer und Gebühren. Massive Einnahmeausfälle haben kommunale Unternehmen der Daseinsvorsorge zu verzeichnen, die aus den kommunalen Haushalten ausgeglichen werden müssen. Der kommunale Anteil an zentral erhobenen Steuern wird zudem sinken. Gleichzeitig steigen aber die Sozialkosten massiv an.
Nach Schätzungen des Deutsche Städtetages müssen die Kommunen infolge der CoronaKrise mit beispiellosen finanzielle Einbußen rechnen. Die Belastungen liegen nach einer neuen Prognose bei mindestens 20 Milliarden Euro in diesem Jahr. Die Kommunen werden 2020 in eine unverschuldete Haushaltsnotlage kommen, der nur durch Erhöhung der zentralen Zuweisungen durch Bund und Land und die Gestattung von zusätzlichen Kreditaufnahmen durch die Kommunalaufsicht entgegengewirkt werden kann. Um die regionale Wirtschaft zu stärken, die Konjunktur in der sich abzeichnenden Wirtschaftskrise zu stimulieren und die kommunalen Haushalte zu entlasten, sollte ein kommunale Investitionsprogramm des Bundes bzw. des Landes auf den Weg gebracht werden. Der Rat der Stadt Oldenburg unterstützt die Forderung des Deutschen Städtetages nach einer gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern, um die Handlungsfähigkeit der Städte sicherzustellen.
Arbeit der Berufsfeuerwehr sollte unterstützt und nicht behindert werden
26.04.2020
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs steht fest, dass auch Rufbereitschaften der Feuerwehr als Arbeitszeit in der Form des Bereitschaftsdienstes zu werten sind, weil die betroffenen Feuerwehrleute sich zur Verfügung halten und an ihrem Einsatzfahrzeug sein müssen. Sie können deshalb nicht über ihre arbeitsfreie Zeit frei verfügen . Dies hat jetzt auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in einem aktuellen Urteil vom 06.04.20 klargestellt. Die Stadt hat ihren Prozess gegen die Feuerwehr verloren, und zwar zu Recht. Das Oberverwaltungsgericht hat auch die Revision gegen dieses Urteil nicht zugelassen. Dagegen hat der Oberbürgermeister jetzt Beschwerde eingelegt.
Die Gruppe DIE LINKE/ Piratenpartei hat deshalb für die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 27.04.20 den Antrag gestellt die Nichtzulassungsbeschwerden gegen das Urteil des Niedersächsischen Oberverwltungsgerichts in Lüneburg vom 06.04.2020 zurückzunehmen.
In der gegenwärtigen Trockenperiode ist mit häufigeren Einsatzfällen der Feuerwehr zu rechnen. Die Stadt sollte deshalb die Feuerwehr nach Kräften unterstützen und nicht die verdienstvolle Arbeit der Feuerwehrleute mit Rechtsmitteln, deren Erfolgsaussicht auch höchst fraglich ist, behindern. Die Feuerwehr hat Wertschätzung verdient!
Hans-Henning Adler, Fraktionsvorsitzender