Antrag: Die Stadt soll den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes anfechten
An den Baudezernenten der Stadt Technisches Rathaus Industriestr. 26121 Oldenburg 02.08.2019
Sehr geehrte Herr Dr. Uhrhan,
Für die nächste Sitzung des Bahnausschusses und die darauf folgenden Sitzungen des Verwaltungsausschusses und des Rates stelle ich für unsere Gruppe den folgenden Antrag:
Die Stadt Oldenburg wird den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes zum Planfeststellungsabschnitt 1 zum Ausbau der Eisenbahnbestandsstrecke mit einer Klage beim Bundesverwaltungsgericht anfechten und gleichzeitig einstweiligen Rechtsschutz beantragen, um zu verhindern, dass mit einem Beginn der Arbeiten an der Strecke vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor das Bundesverwaltungsgericht über die Klage der Stadt und sicherlich auch anderer Kläger entschieden hat.
Begründung:
Die für das Planfeststellungsverfahren 1 zum Ausbau der Eisenbahnbestandsstrecke in Oldenburg maßgebliche Vorschrift steht im § 18 Abs. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG). Danach muss eine solche Planungsentscheidung alle privaten und öffentlichen Belange gerecht „abwägen“.
Was das heißt, hat wiederholt das Bundesverwaltungsgericht definiert: „Dabei müssen auch sich ernsthaft anbietende Alternativlösungen bei der Zusammenstellung des abwägungserheblichen Materials berücksichtigt werden und mit der ihnen objektiv zukommenden Bedeutung in die vergleichende Prüfung der von den möglichen Alternativen jeweils berührten öffentlichen und privaten Belange Eingang finden“ - so zuletzt im Urteil v. 12.07.2018 - 7 B 15/17.
Dieser zwingend vorgeschriebenen Alternativenprüfung hat sich das Eisenbahnbundesamt beim jetzt bekannt gewordenen Planfeststellungsbeschluss mit zwei leicht durchschaubare Taschenspielertricks einfach entzogen.
Zusätzliche Aufnahme Geflüchteter: Konkrete Schritte unternehmen
Presseerklärung Gruppe Die Linke/Piratenpartei im Rat der Stadt Oldenburg
Positives Klima in der Stadt nutzen, notwendige Ressourcen zur Verfügung zu stellen
Nachdem der mit großer Mehrheit getroffene Ratsbeschluss zur Aufnahme in Seenot geratener Flüchtlinge außer einem Brief des Oberbürgermeisters an die Bundeskanzlerin bisher offensichtlich keinerlei konkrete Folgen hat, unternimmt die Gruppe Die Linke/Piratenpartei einen neuen Anlauf, von Oldenburg aus konkrete Schritte zu gehen und greift dabei Forderungen der Initiative „Seebrücke Oldenburg“ auf.
Der Rat der Stadt Oldenburg soll das Land Niedersachsen auffordern, ein eigenständiges humanitäres Aufnahmeprogramm für Geflüchtete einzuführen, um diesen einen legalen Aufenthalt zu ermöglichen. Dies ist nach §23 des Aufenthaltsgesetzes möglich. Dort steht: „Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.“
Die Stadt soll gegenüber des Landes- und der Bundesregierung noch einmal deutlich machen, dass sie zur Schaffung zusätzlicher Aufnahmeplätze für Geflüchtete bereit ist.
In Oldenburg besteht gegenüber in Seenot geratenen Geflüchteten ein überwiegend positives Klima; es gibt im öffentlichen Diskurs keine Dominanz flüchtlingsfeindlicher Positionen. Dieses sollte die Stadt nutzen, um gemeinsam mit anderen Städten Vorreiter für eine humane Aufnahme- und eine fortschrittliche Integrationspolitik zu sein. Die Stadt kann die notwendigen Ressourcen dafür zur Verfügung stellen.
Jonas Christopher Höpken
Ratsherr Die Linke.Oldenburg
Verkauf städtischer Grundstücke unter Wert zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus ist jetzt zulässig
Presseerklärung: 03.06.19
Der Niedersächsische Landtag hat nach Empfehlung des Petitionsausschusses auf seiner Sitzung am 15.05.2019 die Petition der Gruppe DIE LINKE/Piratenpartei zur Möglichkeit des Verkaufs städtischer Grundstücke unter Wert mit der Auflage an den Käufer preisgünstigen Wohnraum für 6 Euro pro qm zu schaffen, positiv behandelt und beschlossen, die Petition an die Landesregierung als „Material“ zu überweisen (Anlage).
Ein Antrag der Gruppe hierzu im Stadtrat war zuvor mit der Begründung abgelehnt worden, § 125 NKommVerfG ließe das nicht zu.
Das sieht jetzt anders aus, weil die Landesregierung in ihrer Stellungnahme zu der daraufhin eingereichten Petition jetzt zugestanden hat, dass ein besonderes öffentliches Interesse angenommen werden kann, wenn ein Unternehmen mit der Durchführung von Aufgaben im sozialen Wohnungsbau nach der DAWI-Richtlinie betraut wird. Damit ist über den Ausnahmetatbestand im § 125 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes ein Weg geöffnet worden, Grundstücke mit sozial motivierten Auflagen unter Wert zu verkaufen.
Städtepartnerschaft mit Machatschkala soll intensiviert werden

Oberbürgermeister Dadaev von Machatschkala möchte die Städtepartnerschaft mit Oldenburg „auf eine neue Ebene heben“. Dies erklärte er gegenüber einer Delegation der Gesellschaft Deutschland-Russland/Dagestan aus Hatten und Oldenburg, die die Hauptstadt der russischen Teilrepublik Dagestan in der Zeit vom 11. bis 16.06.2019 besucht hatten.
Der Delegation gehörte u.a. der ehemalige Bürgermeister von Hatten, Helmut Hinrichs, und der Fraktionsvorsitzende der LINKEN im Oldenburger Stadtrat Hans-Henning Adler an. Die deutsche Delegation war tief beeindruckt von der Gastfreundschaft, die ihr entgegengebracht wurde und dem überall spürbaren Wunsch nach Intensivierung der Beziehungen.
Gespräche wurden mit dem Oberbürgermeister, dem Vorsitzenden des Stadtrates und weiteren Ratsmitgliedern, außerdem mit dem Präsidenten der Dagestaner Staatlichen Universität und der Leitung der Agraruniversität geführt. Ein Schwerpunkt des Besuchsprogramms bildeten Einrichtungen für geistig und körperlich eingeschränkte Menschen. Es wurde auch ein Café besucht, welches in Machatschkala nach dem Oldenburger Vorbild des Café Kurswechsel (im VHS-Gebäude) errichtet worden war, welches von den Gemeinnützigen Werkstätten betrieben wird.
OB hat den Auftrag vom Rat zum Einstieg in den öffentlichen Wohnungsbau
Presseerklärung Gruppe Die Linke/Piratenpartei, 14.05.2019
Die Stadt muss als Bauherr für öffentlichen Wohnungsbau auftreten Wir erinnern den Oberbürgermeister an seinen Auftrag durch den Rat
In erster Linie auf den privaten Wohnungsbau zu setzen (vgl. NWZ vom 13.05.2019), ist der falsche Weg, um den eklatanten Mangel an bezahlbarem Wohnraum wirksam zu bekämpfen. Zwar ist es durchaus ein richtiger Schritt, auch für den privaten Wohnungsbau auf nichtstädtischen Grundstücken die Sozialquote zu erhöhen; ausreichen wird dies aber nicht. Vielmehr muss es eine Offensive für öffentlichen Wohnungsbau geben; in diesem Punkt hat der Verein Haus und Grund durchaus Recht.
Wir möchten den Oberbürgermeister an den ohne Gegenstimmen getroffenen Ratsbeschluss vom 25.02.2019 erinnern, in dem die Verwaltung auf unsere Initiative hin beauftragt wurde, spätestens im Mai einen Plan vorzulegen, der stadteigene Grundstücke ausweist, „auf denen Wohngebäude von der Stadt errichtet werden können, die dann zur Bereitstellung preisgünstigen Wohnraums nach sozialen Kriterien zur Verfügung stehen“ und „die Möglichkeiten der Errichtung entsprechender Wohngebäude durch die Stadt (...) darlegt.“ Hier handelt es sich nicht etwa um einen Prüfauftrag, sondern um einen klaren Auftrag an den Oberbürgermeister für einen Plan zur Vorbereitung städtischen Wohnungsbaus.
Jonas Christopher Höpken
Ratsherr Gruppe Die Linke/Piratenpartei