Stellungnahme zu NWZ, VA und Öffentlichkeit
Sehr geehrter Herr Kiefer,
Ihr Artikel in der NWZ von heute "Fallen wichtige Entscheidungen ohne Öffentlichkeit?" gibt den Diskussionsstand m.E. nicht ganz richtig wieder. Der OB hat in einer e-mail an die Fraktionsvorsitzenden auf die Möglichkeit hingewiesen, im Rat durch Beschluss Kompetenzen an den VA zu übertragen und auf zwei dazugehörige Schreiben des Innenministeriums verwiesen. Ich hatte dem auf der Telefonkonferenz am 27.03.20 entschieden widersprochen.
Auch CDU und Grüne wollten auf dieses Verfahren nicht eingehen. Dieser Weg, auf den das Nds. Innenministerium aber auch nur als Möglichkeit hingewiesen hatte, wurde deshalb in Oldenburg nicht weiterverfolgt.
Sie haben in Ihrem Artikel geschrieben, dass das Innenministerium plane weitreichende Befugnisse auf den VA zu übertragen. Das würde gar nicht gehen. Das könnte nur der Rat selber tun, was ich für falsch hielte, oder der Landtag müsste eine Änderung der Kommunalverfassung beschließen.
Ich selber habe in einer e-mail von gestern an die Kreisverbände der LINKEN hierzu auch als Landesvorstandsmitglied kritisch Stellung genommen. (siehe unten)
Mit freundlichem Gruß
H.H. Adler
Die Gesundheit der AWB-Mitarbeiter hat Priorität Mülltonnenleerung muss in Zeiten des Infektionsschutzes gewährleistet sein
Presseerklärung
Als Vorsitzender des Betriebsausschusses AWB unterstütze ich den Abfallwirtschaftsbetrieb ausdrücklich in seiner Entscheidung, dem Infektionsschutz an der Wertstoffannahmestelle Neuenwege und der Gesundheit der AWB-Mitarbeiter Priorität einzuräumen. Den öffentliche Vorstoß der CDU (vgl. NWZ vom 26.03.2020) kritisiere ich: Es gilt jetzt, keine öffentliche Stimmung zu machen, sondern in enger Abstimmung mit der Betriebsleitung des AWB eine gute Lösung zu finden. Klar muss sein: In der derzeitigen Notsituation hat die Annahme von Gartenabfällen keine Priorität; es besteht in Oldenburg kein Gartenabfall-Notstand; wichtig ist vielmehr, dass die AWB-Belegschaft gesund bleibt und die Rest- und Biomüllentsorgung weiterhin zuverlässig durchführen kann, sonst hätten wir wirklich ein Problem: Gerade in Zeiten des Infektionsschutzes und der Gewichtigkeit der Einhaltung von Hygienestandards ist es wichtig, dass die Mülltonnen regelmäßig geleert werden. Es besteht gleichwohl kein Zweifel daran, dass der AWB in den nächsten Tagen in der Abwägung der Interessen eine gute Lösung für alle Oldenburgerinnen und Oldenburger finden wird.
Jonas Christopher Höpken
Vorsitzender des Betriebsausschusses AWB Ratsherr Gruppe Die Linke/Piratenpartei
Antrag an den Rat: Statt Unterstützung für „US Defender Europe 2020“ Entspannungspolitik gegenüber Russland erneuern
An den
Oberbürgermeister der Stadt
Markt 1
26122 Oldenburg 09.02.2020
Sehr geehrter Herr Krogmann,
Zur nächsten Sitzung des Allgemeinausschusses, des Verwaltungsausschusses und des Rates beantragen wir den Tagesordnungspunkt
Erklärung des Rates zur Aufforderung der Verteidigungsministerin an den Oberbürgermeister das Großmanöver "US Defender Europe 2020" zu unterstützen
zu behandeln und stellen dazu den folgenden Antrag:
Statt Unterstützung für „US Defender Europe 2020“ Entspannungspolitik gegenüber Russland erneuern
Der Rat der Stadt Oldenburg weist die Forderung aus dem Brief der Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer vom 10.01.2020, mit dem der Oberbürgermeister um Unterstützung der militärischen Übung „US DEFENDER Europa 2020 (DEF20)“ gebeten wird, entschieden zurück.
Wir teilen nicht die Auffassung der Verteidigungsministerin, dass „eine mögliche Bedrohung der Sicherheit“ der NATO-Staaten durch Russland seit 2014 eingetreten ist. Deshalb ist in der gegenwärtigen Situation auch keine „Steigerung der Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit“ der NATO erforderlich. Schon gar nicht sehen wir – wie es in dem Brief heißt - in der gegenwärtigen Politik der Vereinigten Staaten ein sichtbares Zeichen für den Schutz Europas, die mit diesem Manöver geleistet werden soll.
Das Gegenteil ist der Fall: Die Politik des gegenwärtigen US-Präsidenten verschärft die Sicherheitslage im Nahen Osten und gefährdet damit auch Europa. Die von ihm veranlasste Tötung von hohen Offizieren aus dem Iran und Irak, seine Kriegsdrohungen, Handelskriege und Aufforderungen zur Aufrüstung machen uns Angst.
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich in den 70er Jahren für eine Politik des Friedens und der Entspannung entschieden. Diese politische Grundausrichtung sollte unsere Politik gegenüber Russland auch heute bestimmen. Im Jahr 2020, wenn sich die Befreiung Europas von Faschismus und Krieg zum 75. mal jährt, sollten wir auch der 27 Millionen im zweiten Weltkrieg umgekommenen sowjetischen Bürgerinnen und Bürger gedenken und nicht einen neuen Aufmarsch unterstützen, der bis an die Westgrenze Russlands reicht und dazu führt , dass dort auch noch deutsche Panzer stehen werden.
Begründung erfolgt mündlich.
Hans-Henning Adler Fraktionsvorsitzender
Baulandbeschaffung durch Verkaufsverpflichtung von durch Bebauungsplan begünstigter Eigentümer
26.02.2020
Sehr geehrter Herr Dr. Uhrhan,
zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen, des Verwaltungsausschusses und des Rates beantrage ich,
den Tagesordnungspunkt
Baulandbeschaffung durch Verkaufsverpflichtung von durch Bebauungsplan begünstigter Eigentümer
zu behandeln und stelle dazu den Antrag zu beschließen:
Grundsatzbeschluss über die Ausweisung neuer Grundstücke für den Wohnungsbau
Die Stadt Oldenburg wird in Zukunft neue Wohnbauflächen, die derzeit im privatem Eigentum stehen, erst dann durch einen Bebauungsplan als bebaubare Flächen ausweisen, wenn die Eigentümer der Grundstücke von diesen in Betracht kommenden Flächen vorher mindestens 50 % der Flächen zum Preis von Bauerwartungsland an die Stadt verkauft haben.
Begründung:
Um für untere und mittlere Einkommensschichten bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, ist der Erwerb zusätzlicher Grundstücke durch die Stadt Oldenburg erforderlich. Die städtischen Grundstücke am Fliegerhost und Am Bahndamm werden demnächst verbaut sein.
Neue Grundstücke in städtischem Eigentum können dazu verwendet werden, auf diesen Grundstücken selbst zu bauen (ggf. mit Hilfe der GSG oder anderer Akteure des sozialen Wohnungsbaus), die Flächen in Erbpacht zu niedrigem Erbpachtzins zu vergeben, natürlich mit der Auflage bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, oder im Wege der Konzeptvergabe zu verkaufen, wobei durch vertragliche Auflagen die Umsetzung sozialer Ziele zu sichern wäre.
Würden städtische Grundstücke gekauft, nachdem der Wert der Grundstücke durch Planungsentscheidungen kräftig gestiegen ist, wäre das ganze Vorhaben unsinnig, weil die privaten Eigentümer dann allein von den Wertsteigerungen profitieren würden und die Stadt dann auch für den sozialen Wohnungsbau viel zu teure Grundstücke erwerben würde. Deshalb ist eine andere Lösung anzustreben. Die Städte Münster und Göttingen zeigen hier Wege auf:
Maßnahmen der Stadt gegen die Zerstörung des Wallkinos durch Verfall
An den Stadtbaurat
Technisches Rathaus Industriestr.
26121 Oldenburg 11.02.2020
Sehr geehrter Herr Dr. Uhrhan,
zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen beantrage ich, den Tagesordnungspunkt
Maßnahmen der Stadt gegen die Zerstörung des Wallkinos durch Verfall
zu behandeln und stellen dazu folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und in wie weit die Stadt als untere Denkmalschutzbehörde Maßnahmen gegen den zunehmenden Verfall des Wallkinos unternehmen kann, insbesondere
- den Eigentümer durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB und §§ 23 und 25 Denkmalschutzgesetz zu verpflichten das Gebäude wieder in einen Zustand zu versetzen, der dem geschützten Denkmal entspricht,
- den Eigentümer nach § 30 des Denkmalschutzgesetzes zu enteignen, um das Denkmal in seinem Bestand und Erscheinungsbild zu erhalten
- gegen den Eigentümer nach § 34 Nds. Denkmalschutzgesetz Strafanzeige zu erstatten, was neben der Strafe auch zur Folge haben könnte , dass das Hausgrundstück nach §34 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz eingezogen werden könnte.
Begründung: