Stellungnahme zur Vorlage der Verwaltung wg. Prüfauftrag zur Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft
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Stellungnahme zur Vorlage 19/0843 der Verwaltung
- Prüfauftrag zur Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft
- In dem Bericht der Verwaltung steht auf Seite 2 der Satz:
„Bei einer Förderung von Stadt und Land war es in der Vergangenheit privaten Investoren möglich, Wohnraum zu einem Mietpreis von rund 6,00 EUR kalt je qm anzubieten.“
Mit diesem Satz soll offenbar der Eindruck erweckt werden, wir bräuchten keine weiteren Förderinstrumente, weil die vorhandenen schon ausreichen. Das ist aber fraglich.
In der Vorlage rechnet die Stadt mit 2,50 €/qm Wohnfläche Förderbetrag im Monat. Wenn man mit der Verwaltung davon ausgeht, dass 500 Sozialwohnungen gebraucht werden (wahrscheinlich sind es mehr – dazu unten unter 3.) und diese mit 60 qm Wohnfläche berechnet werden müssen (S.3), dann ergibt dies rechnerisch ein notwendiges Fördervolumen von 900.000 EUR jährlich, bei dem von der Stadt angenommenen Förderzeitraum von 10 Jahren wären dies 9 Mio. EUR.
Im aktuellen Haushaltsentwurf der Verwaltung für 2020 sind übrigens nur 500.00 EUR ausgewiesen, womit etwa die Hälfte des von der Verwaltung berechneten Bedarfs abgedeckt wäre.
Resolution: Solidarität mit der jüdischen Gemeinde in Oldenburg - Gegen Antisemitismus in unserer Stadt
Antrag Gruppe Die Linke / Piratenpartei für VA und die Ratssitzung am 28.10.2019
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Krogmann,
für den VA und die Ratssitzung am 28.10.2019 beantragt die Gruppe LINKE / Piraten den Tagesordnungspunkt:
Resolution: Solidarität mit der jüdischen Gemeinde in Oldenburg - Gegen Antisemitismus in unserer Stadt Oldenburg
aufzunehmen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt beantragt die Gruppe folgende Resolution zu beschließen:
Der Rat der Stadt Oldenburg erklärt seine Solidarität mit der jüdischen Gemeinde in Oldenburg. Der Rat wendet sich gegen jede Form von Antijudaismus und Antisemitismus. Wir sehen die jüdische Gemeinde als integralen Bestandteil der städtischen Gemeinschaft in Oldenburg; sie gehört zu uns. Wer sich gegen Jüdinnen und Juden in Oldenburg wendet, wendet sich gegen uns alle und hat unseren entschiedenen Widerspruch zu erwarten. Der schlimme terroristische Anschlag von Halle zeigt die Notwendigkeit, die Sicherheit der jüdischen Gemeinde bestmöglich zu garantieren.
Anfrage: Muss ausgerechnet ein Finanzinvestor mit 26 % bei der EWE einsteigen?
Sehr geehrter Herr Krogmann,
zur nächsten Sitzung des Ausschuses für Finanzen und Beteiligungen beabtragen wir den Tagesordnungspunkt: Muss ausgerechnet ein Finanzinvestor mit 26 % bei der EWE einsteigen? zu behandeln.
und stellen dazu die folgenden Anfragen:
3. Juni 2019 hatte EnBW in einer Pressemitteilung verlautbart:
EnBW verkauft restliche 6 % Anteile an EWE Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse damit vollständig abgeschlossen
Karlsruhe. Die nach einer Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse im Herbst 2015 bei der EnBW Energie Baden-Württemberg AG verbliebenen sechs Prozent Anteile an EWE sind heute übertragen worden. Die im EWE-Verband zusammengeschlossenen kommunalen Anteilseigner des Unternehmens nutzten dafür eine seinerzeit vereinbarte Option. Weitere von EnBW gehaltene 20 Prozent Anteile an EWE waren bereits zu früheren Zeitpunkten zurückübertragen worden.
Im Gegenzug hatte die EnBW 74,2 Prozent der Anteile an der Verbundnetz Gas AG in Leipzig übernommen. Mit dem Verkauf der restlichen Anteile an EWE ist die Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse nun vollständig abgeschlossen.
Dazu stellen wir folgende Fragen:
1. Hat die EWE für den Kauf dieses 6-%-Anteils einen Kredit aufgenommen?
2. Wenn ja, war mit dem Kreditgeber für diesen Kredit eine Tilgung vereinbart oder hat man darauf verzichtet, weil man damals schon wusste, dass dieser 6-%-Anteil gar nicht bei der EWE bleiben sollte ?
3. Welche Zinsen musste die EWE für diesen Kredit zahlen?
4. Wenn der Verkauf der EnWB-Anteile zu 20 % an die EWE mit der Gegenleistung der Übertragung der EWE-Anteile an VNG Leipzig verbunden war, dann hätte für den Erwerb dieses 20%-Anteils doch kein Kredit aufgenommen werden müssen oder war das anders?
Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs und des Fahrradverkehrs
12.10.2019
Sehr geehrter Herr Krogmann,
Zur nächsten Sitzung des Rates und zur nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses beantragen wir den Tagesordnungspunkt
Für den Klimaschutz: Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs und des Fahrradverkehrs
auf die Tagesordnung zu nehmen. Hierzu stellen wir den folgenden Antrag:
1. Die Stadt Oldenburg unterstützt das Angebot des Nds. Städtetages von der 20 Städteversammlung am 25.09. 2019 an die Landesregierung durch ein vom Land und den Kommunen gemeinsam zu finanzierendes Projekt den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) so stark und nachhaltig zu fördern, dass für die Menschen ein wirksamer Anreiz geschaffen wird, häufiger mit dem Bus zu fahren. Die Stadt Oldenburg erklärt ihre Bereitschaft für das gemeinsam zu finanzierende Projekt ihren Beitrag zu leisten.
2. Der vom Nds. Städtetag geforderte Klimapakt schließt Hilfen des Landes für den Ausbau und die Unterhaltung des Radwegenetzes ein. Land und Kommunen sollen so in Niedersachsen gemeinsam 160 Millionen zusammentragen, um den Radfahrverkehr noch attraktiver zu machen.
3. Das Land wird aufgefordert, eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass nach dem Vorbild des „Wiener Modells“ auch Unternehmen zur Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs herangezogen werden können, so oder so ähnlich wie dies in Österreich schon lange mit der sog. „Dienstgeberabgabe“ möglich ist.
4. Bei allen zur Förderung des Klimaschutzes zu treffenden Maßnahmen ist die soziale Ausgewogenheit einzuhalten, damit die Akzeptanz für den Klimaschutz bei breiten Schichten der Bevölkerung nicht gefährdet wird.
Begründung erfolgt mündlich.
Hans-Henning Adler, Fraktionsvorsitzender
Arbeitsvertragstrickserei im Reinigungsgewerbe
Sehr geehrter Herr Krogmann,
zur nächsten Sitzung des Allgemeinausschuses am 30.09.19 bitte die folgende Anfrage unter Punkt 7 der Tagesordnung zu behandeln:
Ebenso bitte ich diese Anfrage unter „Verschiedenes“ in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am gleiche Tag zu beantworten.
Anfrage:
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt Region Weser-Ems hat mit Schreiben vom 5. September 2019 (Anlage) beim Oberbürgermeister mehrere Fragen zu dem privatwirtschaftlich organisierten Teil der Gebäudereinigung gestellt und die Besorgnis ausgedrückt, dass sich unter dem zunehmendem Druck der Unternehmer die Arbeitsverhältnisse zu Lasten der abhängig Beschäftigten verschlechtern, u.a. durch geringere Bezahlung bei Zuschlägen und Überstunden, bei den besonderen Regelungen für die Sonn- und Feiertage, bei der Lohngruppenzuteilung, bei der Berechnung der Wegezeiten und Erschwerniszulagen und bei der Berechnung der Urlaubstage.
Dieser zunehmende Druck habe sich verschärft, nachdem die Arbeitgeber den allgemein verbindlichen Rahmentarifvertrag zu 31.07.19 gekündigt hatten.
Nach Angaben der Gewerkschaft nehmen die Unternehner der Reinigungsbranche nicht einmal Rücksicht darauf, dass für die bestehenden Beschäftigungsverhältnisse aus dem gekündigten Rahmentarifvertrag noch eine nachwirkende Rechtsverpflichtung besteht.