Presse in Oldenburg

Presseerklärung: 31.12.19

Zur letzten Sitzung des Verkehrsausschusses hatte unsere Gruppe den Antrag gestellt , dass die Verwaltung die Umwidmung weiterer Straßen In Oldenburg als Fahrradvorrangstraßen prüfen soll. Nach und nach sollte in Oldenburg ein ganzes System von Fahrradvorrangstraßen ausgebildet werden.

 

Als Beispiele hatte die Gruppe die Straßen Ahlkenweg, und die Straßenzüge Staakenweg/Blücherstraße/Nettelbeckstraße, auch südlicher Teil der Ziegelhofstraße/ Röwekamp/ Mars-la-Tour-Straße/ Wardenburgstraße/ Rüthnigstraße sowie als weiteren Zweig auchEhnernstraße/ Hackenweg und schließlich Hochheiderweg/ Bogenstraße, Steubenbstraße, Lehmkuhlstraße genannt. Auch der Quellenweg würde in ein solches Netz von Fahrradvorrangstraßen passen.

 

Die Beschilderung an diesen Straßen wäre die gleiche wie an der Haareneschstraße oder am Haaarenufer, nämlich mit dem Verkehrszeichen 244.1 (Fahrradstraße) und dem Zusatzschild „frei für Autos und Krafträder“. Dies bedeutet, dass auf diesen Straßen nach wie vor Autos und Motorräder fahren dürfen, sie müssen nur gegenüber den Fahrrädern wegen deren Vorfahrtberechtigung besondere Rücksicht nehmen.

Die Verwaltungsvorschrift zur StVO sagt dazu: „Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies bald zu erwarten ist.”

 

Wir bezeichnen diese Straßen als „Fahrradvorrangstraßen“, weil hier auch Autos fahren dürfen. Auf reinen Fahrradstraßen (VZ 244.1 ohne Zusatzschild) dürfen nach der StVO nur Fahrräder fahren.Das System von Fahrradvorrangstraßen soll neben dem Ausbau und der Sanierung der Radwege ein weiterer Beitrag dafür sein, aus Gründen des Klimaschutzes den Radfahrverkehr attraktiver zu machen.

 

Hans-Henning Adler

Gruppenvorsitzender