Nochmalige Testung im Oldenburger Schlachthof-Betrieb dringend geboten
Presseerklärung 25.06.2020
Das vom Gesundheitsamt im Sozialausschuss vorgebrachte Argument, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Oldenburger Schlachthofes seien bereits „früher“ getestet worden, greift nicht. Auch Clemens Tönnies hatte so argumentiert. Er wurde auf fatale Art und Weise widerlegt. Inzwischen sind weitere Infektionen in Schlachtöfen des Oldenburger Umlandes in Wildeshausen und Essen (Oldb) hinzugekommen.
Die skandalösen Verhältnisse in der deutschen Fleischindustrie haben System und beruhen auf dem Umstand, dass zur Einsparung von Kosten die Arbeitskräfte im Produktionsprozess dicht nebeneinander stehen und häufig auch in sehr beengten Wohnverhältnissen untergebracht sind. Hinzu kommt, dass die notwendigen niedrigen Temperaturen im Bereich der Fleischproduktion die Ausbreitung des Corona-Virus begünstigen. Deshalb sind wiederholte Tests geboten, um die erfreulich niedrigen Infektionszahlen in Oldenburg nicht zu gefährden.
Wir werden das am Montag im Allgemeinausschuss unter dem Tagesordnungspunkt 11 "Anfragen und Anregungen" ansprechen.
Wir schließen uns ausdrücklich der Forderung der Gewerkschaft NGG im Nordwesten an, Tests in sämtlichen niedersächsischen Schlachthöfen durchzuführen.
Hans-Henning Adler
Gruppenvorsitzender
Aufforstungen in Oldenburg als Baustein für Klimaschutz
10.06.2020
Sehr geehrter Herr Dr. Uhrhan,
zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima beantragen wir den Tagesordnungspunkt
Aufforstungen als Baustein für Klimaschutz
zu behandeln und stelle dazu den Antrag:
Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen , an welchen Stellen in Oldenburg weitere Aufforstungen möglich sind, um den Klimaschutz zu optimieren. Hierbei sollen im Flächennutzungsplan als Waldflächen ausgewiesene Areale ebenso in den Blick genommen werden wie Flächen, die bisher anders, z.B. landwirtschaftlich, genutzt werden.
Begründung: Etwa ein Drittel der Fläche Deutschlands ist mit Wald bedeckt. Für unzählige Tiere und Pflanzen ist er unersetzlicher Lebensraum, für die meisten Menschen vor allem ein Ort der Erholung. Scheinbar unauffällig leistet der Wald aber noch viel mehr. Bäume entnehmen der Luft im Prozess der Photosynthese Kohlendioxyd, binden den darin enthaltenen Kohlenstoff in ihrem Holz und geben Sauerstoff an die Luft ab. Alleine in Deutschland werden durch Wälder jedes Jahr 52 Mio. Tonnen CO2 eingebunden und damit mehr als in Berlin und Hamburg zusammen jährlich ausgestoßen wird. Die Arbeit teilen sich etwa 90 Milliarden Bäume, so dass auf einen Deutschen etwas mehr als 1.000 Bäume kommen. Das Europäische Forstinstitut hat außerdem nach einer Studie quantifiziert, dass für jede Tonne Kohlenstoff, die durch Holzprodukte gespeichert wird, Emissionen von 1,2 Tonnen Kohlenstoff in Konkurrenzprodukten vermieden werden. „Durch das Vermeiden von Zement und Stahl im Hausbau kann ein großer Beitrag geleistet werden zum Klimaschutz.“
Der Waldanteil an der Fläche Oldenburgs ist vergleichbar gering. Er macht nur 3 % aus,
Änderungsantrag zum Antrag „Nachtragshaushalt"
05.06.2020
Sehr geehrter Herr Krogmann,
für die Sitzungen des AA, des VA und des Rates am 29.06.2020
stellen wir den Änderungsantrag zum Antrag „1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 und
1. Nachtragshaushaltsplan 2020"
Aus der Haushaltssatzung wird § 6 gestrichen.
Begründung:
Es gibt keinen Grund, den Betrag, der als unerheblich im Sinne der §§117 und 119 NKomVG gilt, für conronabedingte Aufwendungen zu erhöhen. Die politischen Gremien haben gemeinsam mit der Verwaltung im Rahmen der Corona-Krise einen guten Weg gefunden, ihre Aufgaben zu erfüllen. Über Geldausgaben der Stadt Oldenburg soll auch in Zeiten der Corona-Pandemie politisch entschieden werden, nicht am Rat als dem demokratisch gewählten Gremium der Stadt Oldenburg vorbei. Einen Betrag von 250.000 Euro einfach als „unerheblich" zu definieren, wird diesem demokratischen Anspruch nicht gerecht. Der Rat sollte sich durch einen solchen Beschluss nicht teilweise selbst entmächtigen.
Zweiter Änderungsantrag:
Im Produkt P10.281002 Kultur- und Künstlerförderung werden die Mittel für die Einrichtung eines entsprechenden Fonds von 300.000 auf 500.000 Euro erhöht.
Begründung:
Der von der Verwaltung vorgeschlagene Betrag von 300.000 Euro ist zu knapp und reicht zur Erfüllung der Funktion des Fonds nicht aus; eine Aufstockung um 200.000 Euro ist angesichts der prekären Situation vieler kultureller Einrichtungen, Künstlerinnen und Künstler angemessen.
Mit freundlichem Gruß
Jonas Christopher Höpken
„Grauer Wohnungsmarkt in Oldenburg“ Konsequenzen und Handlungsbedarf
Oldenburg, 3.6.2020
Nächste Sitzung des Sozialausschusses
Sehr geehrte Frau Sachse,
zur o.g. Ausschusssitzung bitten wir um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
„Grauer Wohnungsmarkt in Oldenburg“ Konsequenzen und Handlungsbedarf
auf die Tagesordnung.
Aufgrund der Berichterstattung der Verwaltung und der sich anschließenden Diskussion im Sozialausschuss am 19. Mai 2020 besteht weiterer erheblicher Klärungs- bzw. Handlungsbedarf. Wir bitte um schriftliche Antworten und / oder Stellungnahmen im nächsten Sozialausschuss.
1. Mietverhältnisse in prekären Unterkünften: Handelt es sich bei den in der letzten Sitzung mündlich genannten (121) Leistungsbeziehenden um eine absolute oder geschätzte Zahl? Welche Erklärung haben Sie zur Diskrepanz zu den von Herrn Buse genannten Fallzahlen (rd. 300 – 500) in der Präsentation vom November 2019?
2. Wie wird die soziale Beratung durch den Sozialdienst des Amtes für Soziales und Teilhabe vor Ort sichergestellt?
UNTERBRINGUNG VON GEFLÜCHTETEN IN DER ERSTAUFNAHMEEINRICHTUNG BLANKENBURG
Oldenburg, 09.06.2020
Nächste Sitzung des Sozialausschusses am 23.06.2020
Sehr geehrte Frau Sachse
Zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes:
UNTERBRINGUNG VON GEFLÜCHTETEN IN DER ERSTAUFNAHMEEINRICHTUNG BLANKENBURG
Die Erstaufnahmeeinrichtung in Blankenburg wird vom Land Niedersachsen betrieben. Dort liegt auch die Verantwortung für die Unterbringung.
In einem Brief von Menschen, die dort leben (siehe Anlage) beklagen diese sich über die Bedingungen in Blankenburg. Da die Einrichtung auf dem Gebiet der Stadt Oldenburg liegt, gibt es eine Zuständigkeit für die Corona-Hygienevorschriften.
Wir fragen:
- Liegt dem Gesundheitsamt ein Hygiene-Konzept der Einrichtung vor? Sollte das der Fall sein, bitten wir die Verwaltung, uns dieses vorzulegen.
- Wird die Einhaltung des Hygiene-Konzeptes überprüft? Wann war zuletzt ein*e Mit-arbeiter*in in Blankenburg? Welche Ergebnisse hatte die Überprüfung?
- Die Einrichtung ist von der Kapazität her nur zum Teil belegt. Kennt die Verwaltung die Gründe, warum, nach Aussagen von dort Lebenden, Räume mit bis zu 10 Personen belegt werden? Wäre eine Bestätigung dieser geschilderten Situation ein Grund zum Einschreiten?
Begründung: Erfolgt mündlich
Mit freundlichem Gruß
Manfred Klöpper
Gruppe DIE LINKE/Piratenpartei