Presse in Oldenburg

Sonntagsöffnung: Angriff von Baak auf Verdi entschieden zurückzuweisen Forderung nach Gesetzesänderung geht fehl

 

Den Angriff von Christoph Baak auf die Gewerkschaft ver.di (NWZ vom 07.09.2020) weisen wir entschieden zurück. Ein ordentliches Gericht hat Recht gesprochen. Ver.di hat dieses Gericht nur angerufen - im Interesse der Beschäftigten - und damit ermöglicht, dass in Oldenburg nicht gegen geltendes Recht verstoßen wird. Es zeugt von einem merkwürdigen Rechtsstaatsverständnis, die Gewerkschaft dafür zu beschimpfen.

 

Die Forderung von Baak, das Land möge das gerade im letzten Jahr verabschiedete neues Gesetz zur Ladenöffnung schon wieder ändern, geht fehl. Es liegt nicht im Belieben des Landes, eine bestimmte Anzahl von verkaufsoffenen Sonntagen zu erlauben, sondern der Gesetzgeber muss dabei grundgesetzliche Bestimmungen beachten, in diesem Fall den Sonntagsschutz. Dieser ermöglicht dem Land eben nicht eine willkürliche Sonntagsöffnung, sondern zwingt den Gesetzgeber, dabei bestimmte Kriterien zu beachten; daher die im Gesetz festgeschriebene Anlassbezogenheit.

 

Dass der sogenannte Grünkohlsonntag kein Anlass im Sinne dieses Gesetztes ist, gibt Baak ungewollt selbst zu, indem er diesen als „Erfindung der Oldenburg Tourismus GmbH“ bezeichnet. Anders als zum Beispiel der Kramermarkt ist ein „Grünkohlsonntag“ in keiner Weise in der Oldenburger Bevölkerung verankert. Traditionell verankert sind Kohlfahrten - das ist etwas völlig anderes. Ein Anlass im Sinne des Gesetzes ist ein Ereignis, dass auch ohne eine Verkaufsöffnung eine große Anzahl von Menschen anziehen würde, wie dies ist beim Kramermarkt zweifellos der Fall ist, beim Grünkohlsonntag dagegen in keiner Weise.

 

Jonas Christopher Höpken

Ratsherr Gruppe Die Linke/Piratenpartei