Rathaus in Oldenburg

Frau

Stadtbaurätin Nießen

Technisches Rathaus

Industriestraße

26121 Oldenburg                                                                        31.12.2017

 

Sehr geehrte Frau Nießen,

für die nächste Sitzung des Bau- und Planungsausschusses beantrage ich den

Tagesordnungspunkt:

Ensembleschutz für Klävemann-Siedlung Schramperweg

auf die Tagesordnung zu setzen. Dazu stelle ich den folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Siedlung der Klävemannstiftung am Schramperweg zur Erhaltung ihrer städtebaulichen Eigenart durch eine Erhaltungssatzung gegen Abriss, Änderung baulicher Anlagen oder Nutzungsänderung durch eine städtebauliche Erhaltungssatzung zu schützen sind und das hierfür notwendige Verfahren nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB einzuleiten.

Die Festlegungen der Erhaltungssatzung sind so zu formulieren, dass die sich historisch gebildete Siedlungsform erhalten bleibt und als Ensemble geschützt wird.

 Benachteiligung kleiner Haushalte und kein Anreiz zum Energiesparen

 

Die Gruppe Die Linke/Piratenpartei im Rat der Stadt Oldenburg kritisiert die aktuellen Entscheidungen der EWE in ihrer Strompreispolitik (vgl. NWZ vom 8.12.2017). Die Senkung des Strompreises pro Kilowattstunde um ca 2 Cent bei gleichzeitiger Anhebung des Strom-Grundpreises um rund 2,50 Euro pro Monat benachteiligt überdurchschnittlich kleine Haushalte mit geringem Stromverbrauch, in denen oft einkommensschwache Menschen wohnen. Zudem bietet diese Entscheidung keinen Anreiz zum Stromsparen, sondern entlastet die, die viel Strom verbrauchen.

Presseerklärung

Oldenburg, 03.12.2017

 

Im Rahmen ihrer Haushaltsberatungen für einen Haushalt 2018 hat die Gruppe DIE LINKE/

Piratenpartei verschiedene Mehrausgaben beschlossen, die aber immer noch zu einem

ausgeglichenen Abschluss des Haushalts führen.

1. Es soll ein Sozialtarif bei der VWG eingeführt werden, wonach jeder Fahrgast mit Oldenburg-

Pass nur die Hälfte des Fahrpreises zahlt. Dafür wurden 700.000 € angsesetzt. Zusätzlich sollen

100.000 € für eine neue Regelung zur Entlastung des Autoverkehrs eingeführt werden, nach der

an den vier Samstagen vor Weihnachten die Benutzung der VWG-Busse für alle kostenlos sein

wird.

2. Soziale, kulturelle Einrichtungen, Ausgaben für die Bildung und der Breitensport sollen stärker

gefördert werden, Kostensteigerungen müssen aufgefangen werden. Die ALSO soll in die Lage

versetzt werden, auch in den Stadtteilen Beratungen durchzuführen. Für die Integration von

Flüchtlingen sind 103.000 € Mehrausgaben vorgesehen. Der Zuschuss für die Unterhaltung der

vereinseigenen Sportanlagen soll um 360.000 € erhöht werden, weil Landesmittel in dieser Höhe

ausgefallen sind.

Die Gruppe DIE LINKE/Piratenpartei legt Wert auf die Feststellung, dass mit dem im Verwaltungsausschuss beschlossenen Aufstellungsbeschluss zu dem GSG-Vorhaben am Ludwig-Quidde-Hof noch keine endgültige Entscheidung für das Bauvorhaben getroffen wurde. Ähnlich hatten sich auch andere Fraktionen geäußert. Eine endgültige Entscheidung über das Vorhaben wird erst mit dem Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan getroffen. Bis dahin soll die Verwaltung Gelegenheit erhalten einen Ersatz für den Freizeit- und Bolzplatz, der sich jetzt auf der für die Bebauung vorgesehnen Fläche befindet, auf einer der angrenzenden Flächen zu finden. Die Verwaltung hat dies zugesagt und führt bereits Verhandlungen mit Grundstückseigentümern.

 Hans-Henning Adler

Fraktions- und Gruppenvorsitzendevorsitzender

 

Sehr geehrte Frau Nießen,

für die Sitzung des Bau- und Planungsausschusses beantragen wir, zum

Tagesordnungspunkt 7

Rahmenplanung Weißenmoor/Südbäkeniederung

den folgenden Änderungsantrag zu behandeln.

Die im Plan ausgewiesene neue Baufläche „Konfliktfall“ an der Stelle, wo Sackhofsweg

und Bürgerbuschweg spitz zusammenlaufen, wird nicht als bebaubare Fläche

ausgewiesen und statt dessen dem vorgesehenen Landschaftsschutzgebiet

zugeschlagen.

Das Gleiche gilt für die als „Konfliktfall“ bezeichnete Fläche am Hartenkamp.

Begründung:

Würde die erste genannte Fläche wie im Plan vorgesehen bebaut werden, würde die engste

Stelle zwischen der Südbäkeniederung und dem Gebiet Weißenmoor zugebaut, so dass von

einer einheitlichen zu schützenden Fläche gar nicht mehr gesprochen werden kann.

Die Konfliktfall-Fläche am Hartenkamp trägt nicht mehr zur Abrundung des Siedlungsraumes

bei. Sie schlägt vielmehr eine Bresche in das vorgesehene Landschaftsschutzgebiet . Auch

diese Erweiterung dient nicht dem Allgemeinwohl sondern nur den Sonderinteressen der an

der Aufwertung interessierten privaten Grundstückseigentümer.

Presseerklärung 16.11.17

Das Beratungsunternehmen Analyse & Konzepte hat jetzt im Auftrag der Stadtverwaltung ein „schlüssiges Konzept“ vorgelegt, mit dem die Grenzen für den angemessenen Bedarf für Unterkunft berechnet werden sollen. Damit soll festgelegt werden, ab welcher Miethöhe Bezieher von Leistungen nach den SGB II oder SGB XII sich eine neue Wohnung suchen müssen.

Bislang galt z.B. für eine allein lebende Person in Oldenburg in Anlehnung an das Wohngeldgesetz die Grenze von 477,40 € Brutto-Kaltmiete ( Miete + Nebenkosten) Dieser Wert soll jetzt nach Auffassung der Beraterfirma auf 409,50 € gesenkt werden. Ähnliche Absenkungen der Grenzwerte gibt es auch für die Wohnungen von Paaren oder Familien.

Die Gruppe DIE LINKE /Piratenpartei hat dazu eine Stellungnahme verfasst, die als Anlage beigefügt wird. Die Gruppe stellt in ihrer Kritik fest:

„Das „schlüssige Konzept“ der Beratungsgesellschaft Analyse & Konzept geht von falschen rechtlichen Maßstäben aus. Die dem Gutachten zugrunde gelegten Daten sind unzureichend. Die erhobenen Zahlen werden nur sehr ausgewählt vorgestellt. Die Zahlen sind auch nicht überprüfbar. Von dem Rechenwerk der Gutachter wird nur das Endergebnis mitgeteilt.“

Insbesondere wird kritisiert, dass die Beraterfirma vornehmlich die Bestandsmieten und die Neuvertragsmieten der letzten neun Monate berücksichtigt hat und nicht das vorhandene Angebot an Wohnungen herangezogen wurde, das eine zum Wohnungswechsel gezwungenen Person oder Familie tatsächlich vorfindet.

                              

An den                                                                                                                            

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Schwandner

Markt 1

26122 Oldenburg                                                                   Oldenburg, 22.05.2014

 

Sehr geehrter Herr Dr. Schwandner, 

die Gruppe Die Linke./ Piratenpartei regt an bei der nächsten Ratssitzung, am 26.05., im Rahmen der Mitteilungen des Oberbürgermeisters ein Kondolenzwort zum verheerenden Grubenunglück in der Türkei zu sprechen. 

Vor dem aktuellen Hintergrund der Türkei Begegnungen wäre es ein Zeichen der Anteilnahme den Angehörigen das Beileid auszudrücken.

 

Mit freundlichem Gruß 

Hans-Henning Adler

Fraktionsvorsitzender

 

 

An den                                                                                                          06.05.2014                                                                                                                            

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Schwandner

Markt 1

26122 Oldenburg                                                                 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Schwandner, 

die Gruppe Die Linke./Piratenpartei beantragt zur Ratssitzung am 26.05.14 den Tagesordnungspunkt

 Gefährdung kommunaler Handlungsspielräume durch das Abkommen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)

 zu behandeln. 

Dazu stellen wir den folgenden Antrag:

  1. Der Rat der Stadt Oldenburg fordert das Europäische Parlament auf, dem Abkommen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP), solange nicht zuzustimmen bis gesichert ist, dass die Wahrung der europäischen Sozial- und Umweltstandards sowie der Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge nicht dadurch gefährdet werden können.
  2. Bei den gegenwärtig laufenden Verhandlungen kommt es darauf an, dass die EU-Kommission sich mit Nachdruck dafür einsetzt, dass die kommunale Daseinsvorsorge, darunter insbesondere die nicht liberalisierten Bereiche, wie die öffentliche Wasserver- und Abwasserentsorgung, die Bereiche Abfall und ÖPNV, soziale Dienstleistungen sowie alle Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge im Kulturbereich, vom derzeit mit den USA verhandelten Freihandelsankommen – und allen weiteren Handelsabkommen – explizit ausgeschlossen wird.
  3. Eine Schwächung bestehender Arbeitnehmerrechte, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards sowie Finanzmarktregeln durch TTIP oder CETA ist inakzeptabel. Politische Handlungsspielräume dürfen nicht beschränkt werden. Die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit müssen auch in Streitfällen gelten. Wirtschaftliches Handeln muss zugleich auch dem Wohl der Allgemeinheit dienen, wie es das Grundgesetz in Art 14. formuliert. Die Kontrolle staatlicher Einschränkungen obliegt den Gerichten. Banken und Konzerne dürfen daneben keine neuen Klagerechte gegen Staaten (Investor-State-Dispute-Settlement, ISDS) vor privaten Schiedsgerichten erhalten, die nicht demokratisch legitimiert sind.
  4. Der bisherige Prozess der Verhandlungen zum Freihandelsabkommen EU-USA ist in höchstem Maße intransparent und vernachlässigt erheblich die Rechte der gewählten Parlamentarier auf europäischer, nationaler und Länderebene sowie die der Kommunen. Der Rat der Stadt fordert die EU-Kommission auf, das Mandat über die Verhandlungen offen zu legen und über den Verhandlungsprozess regelmäßig zu berichten. Geheimverhandlungen sind sofort zu beenden.

 Begründung:

Seit Mitte 2013 verhandeln EU und USA offiziell über ein Transatlantisches Freihandels- und Investitionsabkommen, das sogenannte TTIP. Insbesondere durch eine Angleichung von Normen und Standards soll der größte Handelsraum der Welt entstehen. Auf den Verhandlungstisch kommt alles: Finanzmarktregeln, Arbeitnehmerrechte, Umweltstandards und vieles mehr. Ganz grundsätzlich zielt das Abkommen darauf ab, durch Investitionsschutzbestimmungen die Entscheidungsfreiheit demokratisch gewählter Parlamente einzuschränken.

Die globalisierungskritische Organisation Attac befürchtet: „Das öffentliche Beschaffungswesen soll auf allen Ebenen geöffnet werden. Soziale und ökologische Aspekte könnten dann nur noch sehr eingeschränkt bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden. Dies könnte auch als Einfallstor dienen, um die Wasserversorgung (selbst in den USA noch überwiegend in kommunaler Hand) zu privatisieren. Die Folge einer solchen Privatisierungswelle wären steigende Preise und sinkende Qualität.“

Streitfälle sollen nicht vor den Gerichten der souveränen Staaten sondern von demokratisch nicht legitimierten Schiedsgerichten entschieden werden. Die konkreten Inhalte der Verhandlungen werden geheim gehalten.

In der Konsequenz steht zu befürchten, dass Staaten künftig lieber auf Verbesserungen im Verbraucherschutz, bei Sozialstandards oder im Umweltbereich verzichten, als sich mit transnationalen Großkonzernen anzulegen. Attac nennt die Klage des schwedischen Vattenfall-Konzerns – nach dem Atomausstieg klagt der Energiekonzern vor einer internationalen Schiedsstelle auf 3,7 Mrd. Euro Schadensersatz – als Beispiel für eine solche undemokratische Praxis.

 Das Abkommen wird für die Mitgliedstaaten der EU von der Europäischen Kommission verhandelt. Grundlage dieser Verhandlungen ist ein vom Rat erteiltes Mandat, welches jedoch nicht veröffentlicht wird. Nach Abschluss der Verhandlungen müssen das Europäische Parlament und der Rat dem Vertragstext des Abkommens im Ganzen zustimmen oder ihn ablehnen. Nach Abschluss des Freihandelsabkommens wird dieses für die Mitgliedstaaten bindend. Damit wird es Anwendungsvorrang vor dem europäischem Sekundärrecht, wie beispielsweise Verordnungen und Richtlinien, sowie nationalem Recht haben. Dieses rechtliche Gewicht des Abkommens verstärkt seine mögliche Bedeutung für die kommunale Daseinsvorsorge.

 Der Deutsche Städtetag hat darauf hingewiesen: 

Je nach Ausgestaltung und Wortlaut des Abkommens, könnten Teile der kommunalen Daseinsvorsorge unter den Anwendungsbereich der Handels- und Investitionspartnerschaft fallen. Auch wenn sich das Handelsabkommen nicht direkt mit den Organisationsformen und -aufgaben der öffentlichen Verwaltung befasst, können sich die Inhalte des Abkommens indirekt auf die kommunale Organisationsfreiheit auswirken. Beschränkend für die Organisationsfreiheit könnte sich beispielsweise eine Marktzugangsverpflichtung auswirken. Diese untersagt lokale Monopole und ausschließliche Dienstleistungserbringer. Somit würde einer Kommune zwar nicht vorgeschrieben, wie sie die öffentliche Daseinsvorsorge zu erbringen hat. Die Marktzugangsverpflichtung könnte jedoch dazu führen, dass neben den kommunalen auch private Unternehmen die Daseinsvorsorgeaufgaben wahrnehmen können müssen und Rechtsformeinschränkungen für die Erbringung nicht zulässig sind.

 Daher ist es wichtig, sicherzustellen, dass die Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge prinzipiell nicht von einer transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft erfasst sind. Dies gilt ebenso für das seit Juni 2013 von der EU-Kommission verhandelte „Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen“

(Trade in Services Agreement – TISA), welches nationale Dienstleistungsmärkte öffnen soll.

 Die Erbringung zahlreicher Aufgaben der Daseinsvorsorge durch kommunale und öffentliche Einrichtungen hat in unserer Gesellschaft eine lange Tradition und hat sich bewährt. Die Bürgerinnen und Bürger vertrauen darauf, dass die Steuerung und Kontrolle der Leistungen der Daseinsvorsorge durch demokratisch legitimierte kommunale Vertretungskörperschaften erfolgt. Damit stellt die kommunale Daseinsvorsorge ein wichtiges Element eines bürgernahen Europas dar, dem die EU und die Mitgliedstaaten gleichfalls verpflichtet sind. 

Die öffentliche Daseinsvorsorge darf daher insbesondere in den Bereichen, in denen sie wichtige Aufgaben in nicht-liberalisierten Märkten wahrnimmt, keinesfalls einer Liberalisierung unterworfen werden. Darunter fällt insbesondere die Wahrnehmung der Aufgaben in der Wasserver- und Abwasserentsorgung.

Diese Bereiche dürfen, vor dem Hintergrund des gerade erzielten Erfolges für die

öffentliche Wasserwirtschaft in der Konzessionsvergaberichtlinie der EU, nicht wiederholt angetastet werden. Dies gilt gleichermaßen für die traditionell seitens der Länder und der Kommunen geleistete Kulturförderung. Der Erhalt von eigenen Einrichtungen, wie Theatern, Museen und Bibliotheken und die Förderung von zivilgesellschaftlichem sowie ehrenamtlichem Engagement sind gemeinwohlerhaltende und wichtige Bestandteile der kommunalen Daseinsvorsorge. Die Kommunen dürfen in der Erbringung auch dieser Aufgaben keinesfalls durch ein Handelsabkommen eingeschränkt werden. Darüber hinaus sind insbesondere auch die sozialen Daseinsvorsorgeleistungen zu nennen. Die Erbringung dieser Leistungen durch Kommunen und die Funktionsfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme sowie die kommunale Kompetenz in der Krankenhausversorgung müssen weiterhin gewährleistet sein und dürfen durch den Abschluss eines Handelsabkommens keiner Einschränkung unterliegen. (Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages auf seiner 209. Sitzung am 12. Februar 2014 in München)

 Mit freundlichem Gruß

 

Hans-Henning Adler

Fraktionsvorsitzender

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