Rathaus in Oldenburg

27.09.2023

 

Sehr geehrte Herr Krogmann,

 

Zur  nächsten Sitzung des  Ausschusses für Stadtplanung und Bauen, des Verwaltungsausschusses und des Rates beantragen wir den Tagesordnungspunkt

 

Künftiges Verfahren beim Abschluss gemeinsamer städtebaulicher Absichtserklärungen („Letters of intend“)

 

zu behandeln und stellen dazu den folgenden Antrag:

 

Gemeinsame städtebauliche Absichtserklärungen mit Grundstückseigentümern oder Investoren sind nur zulässig, wenn die folgenden drei Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. In der Vereinbarung ist klarzustellen, dass keine für die Stadt rechtlich bindende Verpflichtung geschaffen wird.
  2. Die Vereinbarung muss mindestens durch den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen und den Verwaltungsausschuss bestätigt werden.
  3. Die Vereinbarung ist in öffentlicher Sitzung der Ratsgremien zu behandeln.

 

Begründung:

10.11.2023

 

Der Vorstoß der CDU-Fraktion die Städtepartnerschaft der Stadt Oldenburg mit der zu Russland gehörenden Hauptstadt der Republik Dagestan aufzukündigen, wird entschieden zurückgewiesen. Der Antrag wird mit dem Überfall auf die Passagiere eines israelischen Flugzeuges auf dem Flughafen der Partnerstadt begründet.

Dieser Antrag macht nur Sinn, wenn es Hinweise dafür gäbe, dass sich offizielle Stellen oder wesentliche Teile der Zivilgesellschaft mit dem Anschlag identifizieren würden. Das Gegenteil ist aber der Fall:

Laut Mitteilung der russischen Nachrichtenagentur TASS vom 29.10.2023 wurden nach dem antisemitischen Anschlag in Machatschkala sofort die Strafverfolgungsbehörden vor Ort tätig.

Im russischen Fernsehen wurde dazu berichtet:

Sajid Sajidow, Minister für Körperkultur und Sport der Republik Dagestan, Olympiamedaillengewinner und zweifacher Weltmeister im Freistilringen, erklärte, dass die Unruhen Palästina in keiner Weise helfen werden.

In den Moscheen Dagestans wird für alle Leidtragenden im palästinensisch-israelischen Kriegsgebiet gebetet.

Das vom russischen Innenministerium gebildete Ermittlungskomitee berichtet, dass die Polizei 201 Person wegen Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung festgenommen hat und davon mehr als 20 Personen festgestellt wurden, die der aktiven Teilnahme an den Ausschreitungen verdächtigt werden.

Das Ermittlungskomitee erinnerte daran, dass den Teilnehmern an den Krawallen drei bis acht Jahre Gefängnis drohen, den Organisatoren acht bis 15 Jahre. Die Ermittlungen würden zum Abschluss gebracht und alle Beteiligten, wo auch immer sie sind, würden sich vor dem russischen Gesetz verantworten müssen.

In dieser Situation dürfte es sinnvoll sein, wenn sich der Oberbürgermeister von Oldenburg bei seinem Kollegen in Machatschkala nach dem weiteren Verfahren und dem Ergebnis der strafrechtlichen Ermittlungen erkundigt.

Kontakte aus Oldenburg zu den Menschen und zu zivilgesellschaftlichen Einrichtungen in Machatschkala bestehen schon. Dazu müsste sich die CDU-Fraktion erst einmal informieren, bevor sie einen derartigen Antrag stellt. Erinnert sei nur als Beispiel an die Kontakte der Gemeinnützigen Werkstätten Oldenburg zu der Organisation „Leben ohne Tränen“ in Machatschkala, deren Vorsitzende Aishat Gamzaeva erst im September zu eine Besuch nach Oldenburg gekommen war, um die Kooperation der befreundeten Organisationen zu vertiefen.

 

Für die Fraktion: Hans-Henning Adler, Ratsmitglied

23.11.2023

 

 

Sehr geehrte Herr Krogmann,

 

zur nächsten Sitzung des  Verwaltungsausschusses und des Rates stellen wir den folgenden Änderungsantrag zum Antrag der CDU-Fraktion Protected Bike Lane Nadorster Straße:

 

Beschlussvorschlag:

Der Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 23. Januar 2023 zur Umsetzung der

„Protected Bike Lane“ an der unteren Nadorster Straße (Variante 3) wird mit sofortiger Wirkung

aufgehoben. Damit tritt die ursprüngliche Aufteilung des Verkehrsraumes wieder in Kraft.

Der Verkehrsraum wird so neu aufgeteilt, dass der Fahrradweg stadtauswärts um einen Meter verbreitert und dafür die stadteinwärts laufende Spur für den Autoverkehr um einen Meter schmaler wird und der Parkstreifen für PKWs erhalten bleibt.

 

Begründung:

Der NWZ-Leserbriefschreiber  Christians Voigts hatte darauf hingewiesen, dass die Spur für den Autoverkehr stadtauswärts 3,3 Meter und die Spur stadteinwärts 4,7 Meter Breite hat. Wenn man beide Spuren für den Autoverkehr gleich breit laufen lässt, bleiben sogar noch 0,4 Meter um den stadteinwärts führenden Fahrradweg entlang der Friedhofsmauer zu verbreitern.

Mit dieser Lösung könnte der Verkehrsraum für den Radverkehr deutlich verbessert werden, ohne die  für die wirtschaftliche Existenz der Anlieger wichtigen Parkstreifen zu beseitigen.

 

Hans-Henning Adler

für die Fraktion

 

 27.11.2023

 

Sehr geehrte Frau Schacht,

zur nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses  am 11.12.23 beantragen wir den Tagesordnungspunkt

 

Baustelle Bremer Straße/ Schützenhofstraße

 

zu behandeln und bitten die Verwaltung hierzu um einen Bericht.

Laut NWZ vom 22.11.23 soll die Kreuzung Bremer Str./Schützenhofstraße neu ausgebaut werden. In dessen Folge soll ab 27.11.23 eine Vollsperrung der Kreuzung mit riesigen Umwegen für 8 Monate (!) eintreten.

Das ist nicht nachvollziehbar. Gab es für die Vollsperrung keine Alternativen? Warum muss die Vollsperrung 8 Monate dauern?

Den Ausbau der Kreuzung wird ausdrücklich nicht in Frage gestellt, es gab dort zwei Unfälle mit tödlichem Ausgang der beteiligten Radfahrer, aber 8 Monate Vollsperrung, gab es da keine anderen Lösungen?

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Jonas Christopher Höpken und  Hans-Henning Adler      

Oldenburg                                                                                             08.12.2023

 

Sehr geehrte Frau Schacht,

 

zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima am 14.12.2023 stellen wir  zum Tagesordnungspunkt 17.1 zum Antrag von Hern Skiba

Verlängerung des Baumoratoriums zum Bebauungsplan N-777G (Entlastungsstraße Fliegerhorst/Fliegerhorst-Straße)

 

den folgenden Änderungsantrag:

 

Beschluss:

Das bestehende Baumoratorium (siehe Vorlage 22/0257) möge solange verlängert werden, bis dass die folgenden zwei Gutachten in Auftrag gegeben und vorgelegt wurden:

  1. Bedarfsanalyse:

Hierbei geht es um die Fragestellung, ob unter Berücksichtigung der aktuellen und bereits geplanten verkehrlichen Entwicklungen bzw. Beschlusslagen der Stadt der Bau der Straße noch erforderlich und zeitgemäß ist. und nach dem vorgesehenen Trassenverlauf sinnvoll ist.

  1. Bodengutachten:

Hierbei geht es um die kleinräumige Begutachtung des Bodens im Trassenverlauf und dessen Tragfähigkeit auch auf Dauer.

Ziel ist die Einordnung und Prüfung der Straßenplanung unter den veränderten Rahmenbedingungen und sowie die Verhinderung einer vorschnellen Zerstörung äußerst schützenswerter Natur bei unzureichender Datengrundlage sowie die Vermeidung von damit verbundenen unvorhersehbaren hohen Kosten für die Stadt Oldenburg.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Christel Homann  und  Hans-Henning Adler      

Oldenburg                                                                                             2.06.2023

 

Sehr geehrte Herr Krogmann,

 

zur nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses des Verwaltungsausschusses und des Rates stellen wir den folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Planung und Umsetzung der Fahrradstraße Quellenweg so zu verändern, dass in den Bereichen, in denen auch nach den neusten Plänen der Verwaltung keine Parkplätze in der Nähe mehr vorgesehen sind, die vorhandenen Verkehrsschilder Z 283 (absolutes Halteverbot) durch das Verkehrsschild eingeschränktes Halteverbot (Z 286) ersetzt werden.

Begründung:

An den
Oberbürgermeister
der Stadt
Markt 1
26122 Oldenburg 22.06.2023

 

Sehr geehrte Herr Krogmann,

 

Zur nächsten Sitzung des Rates am 26.06.23 und des Verwaltungsausschusses vom gleichen Tag stellen wir zum Tagesordnungspunkt

 

Änderung der Satzung über die Erhebung von Marktgebühren (Marktgebührensatzung)

 

den folgenden Änderungsantrag

 

Art. 1 der
S a t z u n g zur Änderung der Satzung der Stadt Oldenburg (Oldb) über die Erhebung von Marktgebühren (Marktgebührensatzung) wird wie folgt geändert:

An
Frau Baudezernentin Schacht
Industriestr.
                                                                            16.06.2023
Sehr geehrte Frau Schacht,

zur nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.06.23, zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 26.06.23 und zur Sitzung des Rates am 26.06.23 stellen wir zum Tagesordnungspunkt Mobilitätsplan Oldenburg 2030 den folgenden Änderungsantrag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die im Entwurf des Mobilitätsplans 2030 enthaltene Teilkonzepte zu einem einheitlichen und aufeinander abgestimmten neuen Entwurf zu überarbeiten und hierbei abzusichern, dass Beschränkungen des PKW-Verkehrs durch eine geeignete Förderung und die Erleichterungen von Maßnahmen der Verkehrsarten des Umweltverbundes (Bus, Fahrrad, Fußgängerverkehr) ausgeglichen werden, um eineausreichende Mobilität für alle zu gewährleisten.

Hierbei sollen auch die folgenden drei Punkt eingearbeitet werden:
1. Nach dem Neubau der Cäcilienbrücke soll dieser Bereich nicht für den PKW-Verkehr gesperrt werden. Die Verkehrsregelung auf der Straße Am Damm soll aber so verändert werden, dass dem Radverkehr mehr Raum geschaffen wird. Eine Tempo-20-Zone für den PKW-Verkehr und den Bus wäre z.B. möglich.
2. Es soll ein neues P&R-Konzept mit geeigneten Parkplätzen am Stadtrand erarbeitet werden, welches gewährleistet, dass die Busse kostenlos in die Innenstadt fahren, die Fahrsequenz erhöht wird, so dass keine lange Wartezeiten entstehen, und auch ausreichend für P&R geworben wird.
3. Die vorgesehene Umfahrung des Fußgängerzone im Einbahnverkehr muss so ausgestaltet werden, dass eine vollständige Umfahrung möglich ist und an der Kreuzung Staugraben/ Moslestraße ein Linksabbiegen ermöglicht wird, z. B. Dur Einrichtung eines Kreisverkehrs an dieser Stelle.

 Begründung:

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