Rathaus in Oldenburg

An den

Oberbürgermeister der Stadt

Markt 1

26122 Oldenburg         
                                                                                                                                                                            17.06.2021

Sehr geehrter Herr Krogmann,

Zu den nächsten Sitzungen des Kulturausschusses, des Verwaltungsausschusses und des Rates beantragen wir den Tagesordnungspunkt

Umgang mit dem Gedenkstein für „Wilhem den Großen“ in Donnerschwee, Anne-Frank- Platz

zu behandeln.

Dazu stellen wir den Antrag:

Der Gedenkstein über „Wilhelm den Großen“ auf dem Anne-Frank-Platz in Oldenburg Donnerschwee wird dort entfernt und in geeigneter Form als Zeugnis deutscher Geschichte archiviert.

Begründung:

Der Vorgang von 1869, bei dem der damalige König von Preussen bei einer Truppenschau Soldaten der Garnison Oldenburg stramm stehen ließ, ist keines Denkmals würdig. Der Gedenkstein erinnert an „Wilhelm den Großen“. Für diese Heraushebung des späteren deutschen Kaisers gibt es keine Begründung. Tatsächlich steht Kaiser Wilhelm I. für eine undemokratische Traditionslinie der deutschen Geschichte. Der Gedenkstein passt nicht auf den Anne-Frank-Platz in Donnerschwee, wo er nach einem zufälligen Fund neu herausgeputzt und aufgestellt wurde.
Wir haben nicht vergessen: Am 22. Oktober 1878 unterzeichnete Kaiser Wilhelm I. zum ersten mal das Reichsgesetz gegen die „gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“. Es galt durch insgesamt vier Verlängerungen bis zum 30. September 1890.

An den

Oberbürgermeister der Stadt

Markt 1

26122 Oldenburg                                                                                                                                                            31.05.2021

Sehr geehrte Herr Krogmann,

Zur heutigen Sitzung des Allgemeinausschusses, Verwaltungsausschusses und des Rates stellen wir den den folgenden Dringlichkeitsantrag:

Solidarität mit den Geflüchteten nach dem Brandanschlag in Blankenburg

Der Rat der Stadt Oldenburg verurteilt auf das entschiedenste den Brandanschlag auf die Flüchtlingsunterkunft in Blankenburg in der Nacht zum 29.05.2021. Da die Straftäter gleich an zwei Stellen Feuer gelegt haben, ist davon auszugehen, dass sie die erfolgreiche Ausbreitung des Feuers auf jeden Fall sicherstellen wollten. Sie haben damit gezeigt, dass sie den Tod von Bewohnerinnen und Bewohnern in Folge des Brandes billigend in Kauf genommen haben.

Die Strafverfolgungsbehörden sind aufgefordert alles in ihrer Macht stehende zu tun, um die Straftäter zu ergreifen und einer gerechten Bestrafung zuzuführen.

Der Vorgang hat aber nicht nur eine strafrechtliche Seite. Zu so einer abscheuliche Tat kann sich nur jemand aufgerufen fühlen, wenn das politische Klima im Land den Hass auf Geflüchtete fördert.

Den Geflüchteten in Blankenburg gehört gerade deshalb unsere uneingeschränkte Solidarität. Die Stadt spricht sich gegen jede Politik der Ausgrenzung und Rassismus aus und bekräftigt ihre Bereitschaft Flüchtlinge aufzunehmen. Sie gehören zu uns und sind Einwohnerinnen und Einwohner dieser Stadt, die nach Deutschland gekommen sind um hier Schutz zu finden. Diese Erwartung dürfen wir nicht enttäuschen.

Begründung erfolgt mündlich.

Hans-Henning Adler,

Fraktionsvorsitzender

An den

Baudezernenten der Stadt

Technisches Rathaus

Industriestr.

26121 Oldenburg                                                                                                                                                                 30.05.2021

 

Sehr geehrter Herr Dr. Uhrhan,

Zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen beantrage ich den

Tagesordnungspunkt:

Machbarkeitsstudie zum „Fleiweg“ zwischen Philosophenweg und Fleiwa-Gelände

zu behandeln und stelle dazu den folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zu untersuchen, ob eine Unterführung für den Fußgänger- und Radverkehr unter der Bahnstrecke nach Leer zwischen dem Philosophenweg und dem Fleiwa-Gelände verkehrlich sinnvoll ist und welche voraussichtlichen Kosten für ein derartiges Vorhabben ggf. auf die Stadt zukämen, wobei auch zu prüfen ist, wlche Landesmittel hierfür als Zuschuss beantragt werden könnten.

Begründung:

Eine Initiative um den Anwohner der Holtzinger Straße Klaas Brümann hat der Verwaltung bereits vorgeschlagen, einen Durchstich unter der Bahnlinie nach Leer vorzunehmen, um den Fahrrad- und Fußgängerverkehr an dieser Stelle zu erleichtern.

An den

Baudezernenten der Stadt

Technisches Rathaus

Industriestr.

26121 Oldenburg                                                                                                                                            30.05.2021

Sehr geehrter Herr Dr. Uhrhan,

Zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen stelle ich zum

Tagesordnungspunkt

„In Flächennutzungsplanung mehr Mischgebiete ausweisen“

den folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Entwicklung der Bauleitplanung stärker „das Konzept der Mischung von Wohnen, Arbeiten, Bildung, Versorgung und Freizeitgestaltung in den Stadtquartieren zu verfolgen“ wie es die Leipzig-Charta zur nachhaltigen Europäischen Stadt empfohlen hat. Eine wichtige Grundlage für die effiziente und nachhaltige Nutzung von Ressourcen ist eine kompakte Siedlungsstruktur. Hierbei sind insbesonders die Instrumente der Ausweisung als Mischgebiete und urbane Gebiete nach der Baunutzungsverordnung zu nutzen. Um das Ziel einer „Stadt der kurzen Wege“ weiterzuverfolgen sind vor allem auch Stadtteilzentren zu stärken und eine Zersiedelung des Stadtgebiets zu vermeiden. Um den sozialen Zusammenhalt und die Integration in den Städten und Stadtregionen zu erreichen, soll eine „gut konzipierte soziale Wohnraumpolitik mit gesundem,

bedarfsgerechter und preisgünstiger Wohnraum die Attraktivität und Anziehungskraft sowohl für junge als auch für ältere Menschen erhöhen und somit zur Stabilität im Stadtteil beitragen.“ (Leipzig-Charta).

Mittelweg zwischen Totalsperrung für den Autoverkehr und völliger Freigabe

 

Für die Neugestaltung der Cäcilienbrücke (vgl. zuletzt NWZ vom 26.05.2021) gibt es einen von Hans-Henning Adler vorgeschlagenen Mittelweg zwischen den beiden Extrempositionen der Totalsperrung für den Autoverkehr und der völligen Freigabe wie vorher, den ich zur Diskussion stellten möchte. Er trägt der Tatsache Rechnung, dass auf der Straße Damm wesentlich mehr Fahrradfahrer als Autos unterwegs sind, es aber auch wenig zielführend ist, für den Autoverkehr neue Umwege zu schaffen.

 

Der Damn könnte ähnlich wie die Kaiserstraße gestaltet werden: Das würde heißen: Tempo 20 km/ für Autofahrer. Die Radfahrern dürften auf der Straße fahren. Dies hätte zur Folge, dass ein Teil der Autofahrer das stark reduzierte Tempo an der Cäilienbrücke in Kauf nehmen würde, der anderer Teil dagegen den Weg über die Amalienbrücke nehmen würde. Der Westfalendamm und die Stedinger Straße wären nicht so stark belastet wie bei einer Totalsperrung der Cäcilienbrücke, gleichwohl wäre die Situation auf dieser entspannter. 

 25.05.2021

Jonas Christopher Höpken 

Ratsherr Die Linke.Oldenburg

Kandidat für das Amt des Oberbürgermeisters in der Stadt Oldenburg 

Die Stadt Oldenburg sollte auf das Münsteraner Modell setzen

 

Als wichtigen Baustein eines Weges zu mehr bezahlbarem Wohnraum sollte die Stadt Oldenburg das Münsteraner Modell der Sozialgerechten Bodennutzung umsetzen. Es handelt sich um ein Konzept, dass dort seit 2014 erfolgreich angewandt wird. Mit diesem Vorschlag möchte ich auf den Beschluss des Bauausschusses reagieren, zwischen Schramperweg und Lenzweg ein Baugebiet für zehn Gebäude mit 15 Wohneinheiten auszuweisen (NWZ vom 25.05.2021).

 

Das Münsteraner Modell der Sozialgerechten Bodennutzung hat nichts mit Enteignung zu tun; die westfälische Bischofsstadt hat seit vielen Jahren einen CDU-Oberbürgermeister. Vielmehr geht es dabei darum, den Bau öffentlich geförderter bezahlbarer Wohnungen zu verstärken und die privaten Grundstückseigentümer, auf deren Flächen Wohnungen entstehen, an der Erreichung dieses Ziels zu beteiligen. Dies betrifft ausschließlich Grundstücke, die der kommunalen Planungshoheit unterliegen. Solche Grundstücke werden nach diesem Modell nur unter der Voraussetzung an einen Investor verkauft, dass dieser sich verpflichtet, die Hälfte des Grundstückes der Stadt anzubieten. Dieses kann die Stadt dann zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums nutzen. Dieses Modell funktioniert in Münster sehr gut und wurde inzwischen von anderen Kommunen übernommen. Als Oberbürgermeister würde ich dem Stadtrat vorschlagen, dieses Modell auch in Oldenburg umzusetzen. 

 

Jonas Christopher Höpken

Ratsherr Die Linke.Oldenburg

Kandidat für das Amt des Oberbürgermeisters in der Stadt Oldenburg 

An den
Stadtbaurat
Technisches Rathaus
Industriestr.
26121 Oldenburg                                                                                                                                                                                  20.05.2021

  

Sehr geehrter Herr Dr. Uhrhan,
zur nächsten Sitzung des Betriebsausschusses Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft und Hochbau beantragen wir den Tagesordnungspunkt

Reinigung städtischer Gebäude zukünftig in städtischer Hand

zu behandeln und stellen dazu den Antrag: 

Der Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 05.05.2003, wonach die Gebäudereinigung zukünftig entsprechend der natürlichen Fluktuation städtischer Mitarbeiter/innen bis zu 50 % an Gebäudereinigungsfirmen vergeben werden kann, wird geändert. Ab dem 01.01.2022 sollen die städtischen Gebäude zu 100 % durch bei der Stadt beschäftigte Reinigungskräfte gereinigt werden. Sofern mit privaten Reinigungsfirmen noch Verträge bestehen, die über diesen Zeitpunkt hinausgehen, werden diese Verträge eingehalten, aber nicht verlängert.

Im Haushalt 2022 werden entsprechende Personalstellen eingeplant. Die derzeit im privaten Reinigungsgewerbe Angestellten, die durch den Beschluss ggf. ihren Arbeitsplatz verlieren, wird vorrangig ein Angebot zur Beschäftigung bei der Stadt gemacht.

 

Sehr geehrte Frau Stadträtin Sachse, 

die Gruppe Die LINKE./ Piratenpartei beantragt zur Schulausschusssitzung am 4.05.2021 folgenden Tagesordnungspunkt: 

SCHULABBRECHER
aufzunehmen.

Die Medien haben berichtet, dass Jugendämter der Gebietskörperschaften sich darüber besorgt zeigen, dass sich unter dem Einfluss der Corona-Pandemie die Zahl der Schulabbrecher sehr deutlich erhöht hat.

Wir bitten die Verwaltung um einen Bericht, ob sich diese Entwicklung auch in Oldenburg bestätigt. Sollte das zutreffen, bitten wir um eine Darstellung, wie sich die festgestellten Schulabbrecher auf die unterschiedlichen Schulformen verteilen.

Wir fragen, kennt die Verwaltung Gründe für diese Entwicklung?

Sollte sich die Zahl der Schulabbrecher auch in Oldenburg vergrößert haben, fragen wir: 

Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Schülerinnen und Schüler unter den besonderen Bedingungen der Corona-Maßnahmen in den Schulen unter Beteiligung der Eltern wieder in den Schulbetrieb zu integrieren? 

Begründung:
Sollten sich die Befürchtungen aus Jugendämtern auch für Oldenburg bestätigen, sind verstärkte Bemühungen aufzuwenden, um den jugendlichen Schulabbrechern Perspektiven aufzuzeigen, die ihre Motivation stärkt, regelmäßig am schulischen Leben wieder teilzunehmen. Sanktionen und Restriktionen sind für dieses Ziel ganz sicher falsche Instrumente. Die Eltern und die jeweiligen Milieus sind wichtige Elemente für Strategien in diesem Bereich.

 

Mit freundlichem Gruß

Manfred Klöpper

Ratsherr

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