Rathaus in Oldenburg

Sehr geehrter Frau Sachse,

zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses stellen wir den folgenden Antrag und stellen dazu auch die folgende Anfrage:

 

Antrag: Heimaufsicht personell verstärken

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, die im Rahmen der Heimaufsicht zu überwachenden Pflegeeinrichtungen regelmäßig und mindestens einmal im Jahr

aufzusuchen. Bei den Überprüfungen ist von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Einrichtungen unangemeldet zu besuchen. Bei diesen Besuchen sind auch die Zimmer der Betreuten in Augenschein zu nehmen, wenn diese damit einverstanden sind.

 

Begründung:

 

Nach § 9 (1) des Niedersächsisches Gesetzes über unterstützende Wohnformen (NuWG) führen die Heimaufsichtsbehörden in den Heimen wiederkehrende und anlassbezogene Prüfungen durch. Angemeldete und unangemeldete Prüfungen sind jederzeit zulässig.

 

In § 9 (4) NuWG steht: Die Heimaufsichtsbehörde prüft jedes Heim mindestens einmal jährlich. Sie kann die Prüfungsabstände auf bis zu zwei Jahre ausdehnen, wenn ein Heim durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder gemäß § 114 Abs. 4 Satz 2 des Elften Buchs des Sozialgesetzbuchs durch unabhängige Sachverständige oder Prüfinstitutionen geprüft worden ist.

12.10.2020

Sehr geehrter Frau Sachse,

zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses stellen wir den folgenden Antrag :

 

Eigene Initiativen zur Lösung der Probleme des „grauen Wohnungsmarktes“ und zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Austrocknung des „grauen Wohnungsmarktes“ und zur Verhinderung von Obdachlosigkeit mit Organisationen wie Diakonie und Caritas oder nicht-kirchlichen Wohlfahrtsorganisationen Gespräche aufzunehmen und ein Konzept zu entwickeln, das nach dem Prinzip „Housing first“ Menschen, die auf dem regulären Wohnungsmarkt gegenwärtig keine Wohnung finden, weil sie spezifische soziale Probleme haben ( z.B. Überschuldung, negative Schufa-Einträge, Drogenprobleme, vorherige Strafhaft... ) eine menschenwürdigeUnterkunft sichert. Es sollen Wohnverhältnisse geschaffen werden, die sozialarbeiterisch in eigenen Gebäuden der Stadt oder in Gebäuden eines Wohlfahrtsverbandes betreut werden, die über ein Erbbaurecht errichtet werden.

 

Begründung:

 

Denkbar sind mehrere Lösungen:

 

1. Es könnten von der Stadt auf eigenem Grundstück zunächst ein oder zwei Gebäude auf verschiedenen Standorten mit jeweils etwa 6 bis 8 Einraumwohnungen (mit Kochnische und eigener Sanitärzelle) gebaut und dann vermietet werden. Diese Gebäude sollen nicht größer sein, um zu verhindern, dass sich Problemgruppen in einem größeren Gebäudekomplex bündeln. Sie sollten auch auf verschieden Standorte verteilt werden.

An

Frau Stadträtin Sachse

Bergstr. 25

26122 Oldenburg 14.09.2020

 

 

Sehr geehrter Frau Sachse,

 

zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses stellen wir zum

Tagesordnungspunkt Ö.9.1 Bericht der Heimaufsicht zur Situation in Oldenburger Pflegeheimen

die folgende Ergänzungsfragen:

1. In der Vorlage der Verwaltung steht, das das Betreten der Bewohnerzimmer wegen Art. 13 GG nur mit Zustimmung der Heimbewohner möglich ist. Dies ist natürlich richtig. Führt das aber dazu, dass die Heimaufsicht gar nicht versucht, in die einzelnen Wohnungen hineinzuschauen, nachdem vorher die BewohnerInnen gefragt werden, ob die Wohnung betreten werden darf?

2. Im Bericht der Verwaltung wird entschuldigend zur Frage der unzureichenden Pflegesituation auf den „knapp bemessenen Personalschlüssel“ verwiesen. Bedeutet dies, dass die Heimaufsicht die gegenwärtige Situation hinnimmt und nicht darauf drängt, bei geringerem Personal die Zahl der Heimbewohner zu reduzieren, um eine Betreuung zu sichern, die der Menschenwürde der Bewohnerinnen und Bewohner gerecht wird?

Presseerklärung

 

In der Nacht zum 9. September waren im Flüchtlingslager Moria auf der griechischen Insel Lesbos und in der Umgebung mehrere Brände ausgebrochen. Weil auch Wohncontainer in Flammen standen, ließen die Behörden das Lager evakuieren.
Das schon vorher völlig überfüllte Lager ist jetzt praktisch zerstört. Die Menschen leben auf der Straße. Es ist jetzt ein zwingendes Gebot der Humanität: Die Menschen in Moria müssen gerettet und aufgenommen werden. Bundesinnenminister Seehofer und Außenminister Maas müssen sofort ihre Blockadehaltung aufgeben und für Deutschland die Bereitschaft erklären, Flüchtlinge aus Moria aufzunehmen.
Der Oberbürgermeister sollte jetzt ein Zeichen setzen und für unsere Stadt erklären: Die Stadt Oldenburg ist bereit und in der Lage ihren Beitrag zu leisten. Ein EU-Sondergipfel zur Lösung dieser humanitären Katastrophe wäre jetzt geboten. Dies darf aber keine Vorbedingung sein den notwendigen deutschen Beitrag für eine Sofort-Hilfe jetzt zu leisten.

 

 

 

Sonntagsöffnung: Angriff von Baak auf Verdi entschieden zurückzuweisen Forderung nach Gesetzesänderung geht fehl

 

Den Angriff von Christoph Baak auf die Gewerkschaft ver.di (NWZ vom 07.09.2020) weisen wir entschieden zurück. Ein ordentliches Gericht hat Recht gesprochen. Ver.di hat dieses Gericht nur angerufen - im Interesse der Beschäftigten - und damit ermöglicht, dass in Oldenburg nicht gegen geltendes Recht verstoßen wird. Es zeugt von einem merkwürdigen Rechtsstaatsverständnis, die Gewerkschaft dafür zu beschimpfen.

 

Die Forderung von Baak, das Land möge das gerade im letzten Jahr verabschiedete neues Gesetz zur Ladenöffnung schon wieder ändern, geht fehl. Es liegt nicht im Belieben des Landes, eine bestimmte Anzahl von verkaufsoffenen Sonntagen zu erlauben, sondern der Gesetzgeber muss dabei grundgesetzliche Bestimmungen beachten, in diesem Fall den Sonntagsschutz. Dieser ermöglicht dem Land eben nicht eine willkürliche Sonntagsöffnung, sondern zwingt den Gesetzgeber, dabei bestimmte Kriterien zu beachten; daher die im Gesetz festgeschriebene Anlassbezogenheit.

Sonntagsöffnung: Gerichtentscheidung nicht anfechten

 

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu den Sonntagsöffnungszeiten (vgl. NWZ vom 04.09.2020) kommt nicht überraschend. Der Gruppenvorsitzende der LINKEN/Piratenpartei Hans-Henning Adler, hatte dies schon in der öffentlichen Sitzung des Rates vorhergesagt, als der Oberbürgermeister die Sonntagsöffnungszeiten unter "Mitteilungen des Oberbürgermeisters" groß angekündigt hatte. Der Grund ist, dass der arbeitsfreie Sontag als soziales Grundrecht im Grundgesetz steht. Kommerzielle Interessen können dem nicht übergeordnet werden. Das hat das Verwaltungsgericht klargestellt. Ohne speziellen Anlass kann es keine Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit geben. Eine Beschwerde dagegen ist sinnlos und wird auch keinen Erfolg haben. Die Gewerkschaft ver.di hat ihre Rechte wahrgenommen und vor Gericht Erfolg gehabt. Daran gibt es nichts zu kritisieren.

 

Wir begrüßen die Gerichtsentscheidung vor allem aus politischen Gründen. Der Sonntag ist grundgesetzlich als „Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ besonders geschützt.

 18.08.2020

Die offensichtlichen Missstände in dem Pflegeheim Ammerländer Heerstraße/ Drögen-Hasen-Weg der Kette „Dorea-Familie“ zeigen ein grundsätzliches Problem auf, was nämlich passieren kann, wenn soziale Aufgaben privatwirtschaftlich organisiert werden. Wenn nicht ausreichendes Personal vorhanden ist, muss eben die Zahl der Pflegebedürftigen reduziert werden. Dies widerspricht aber den wirtschaftlichen Interessen des Betreibers.

 

Die Heimaufsicht, die eingerichtet ist, um zu verhindern, dass sich der Profit als handlungsleitendes Motiv zu Lasten der Alten und Behinderten durchsetzt, hat anscheinend von den Missständen gar nichts mitbekommen. Es ist zu untersuchen, ob die Heimaufsicht - auch unter den speziellen Bedingungen der Corona-Pandemie - noch ausreichend aufgestellt ist.

 

Die Gruppe DIE LINKE/ Piratenpartei wird die Missstände in dem Pflegeheim und die Hilflosigkeit der Heimaufsicht auf die Tagesordnung des Verwaltungsausschusses und des Sozialausschusses setzen und erwartet dazu einen ausführlichen Bericht der Verwaltung.

 

Hans-Henning Adler

Gruppenvorsitzender

 

An  den                                                                                                                           

Oberbürgermeister der Stadt

Markt 1

26122 Oldenburg 

                                                                                   16.08.2020
Sehr geehrter Herr Krogmann,

Zur nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses beantrage ich den Tagesordnungspunkt

Zeitverzögerung bei der Planung der Cäcilienbrücke

zu behandeln.

Begründung: Laut NWZ vpm 03.08.20 soll die Planung für die neue Brücke bis Mitte 2023 andauern. Mit der Fertigstellung der Brücke sei dann Ende 2025 zu rechnen. In der NWZ vom 05.072019 stand noch, dass der Neubau der Brücke Anfang 2022 möglich ist. Diese unterschiedlichen Zeitangaben beruhten jeweils auf Mitteilungen der Wasser- und Schifffahrtsdirektion. Unser Vorschlag ist , dass der Oberbürgermeister das Gespräch mit dem WSA aufnimmt, um auszuloten, welche Möglichkeiten bestehen, den Planungsprozess abzukürzen.
 

Hans-Henning Adler

Fraktionsvorsitzender

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