Rathaus in Oldenburg

  

Sehr geehrte Frau Stadträtin Sachse, 

die Gruppe Die LINKE./ Piratenpartei beantragt zur Schulausschusssitzung am 4.05.2021 folgenden Tagesordnungspunkt: 

AUSBILDUNGSPLÄTZE IM DUALEN SYSTEM 2021 

aufzunehmen.

 Wir bitten die Verwaltung unter diesem Tagesordnungspunkt um einen Bericht über die Situation im Bereich des Übergangs Schule Beruf, ob sich die Situation aus dem letzten Jahr wiederholt, dass eine signifikant große Gruppe von Jugendlichen, die die Schule beendet, keinen betrieblichen Ausbildungsplatz bekommt bzw. diesen gar nicht nachfragt.

 Wir stellen dazu die Frage – wenn sich die Probleme auch in Oldenburg so darstellen – in welchen Bereichen werden aktuell weniger Ausbildungsverträge abgeschlossen?

 Führt diese Entwicklung – wie im letzten Jahr – dazu, dass weniger Fachklassen und dafür umso mehr Vollzeitklassen in den Berufsbildenden Schulen eingerichtet werden müssen?

Die Jugendlichen, die im letzten Jahr ohne einen Ausbildungsvertrag in eine Vollzeitklasse in eine BBS gegangen sind, vergrößern in diesem Jahr die Anzahl derjenigen, die einen Ausbildungsplatz nachfragen. Welche Perspektiven bietet die Stadt Oldenburg diesen Jugendlichen, wenn es nicht genügend Ausbildungsplätze gibt? 

Presseerklärung: 10.04.21

 

Der Grundgedanke des Modellprojekts ist richtig, weil mehr Testungen beim Einkaufen vorgenommen werden als vorher. Würde das Projekt – wie geplant – ab dem 18.04.21 für drei Wochen umgesetzt, hätten wir praktisch eine Zweiteilung der Geschäftswelt in der Innenstadt, nämlich in die, die sich beteiligen mit Tests für Kunden und Personal, und die anderen, die ohne Tests nach Anmeldung („click and meet“) verkaufen. Für die Außengastronomie wäre das Projekt eine Erleichterung, die auch vertretbar ist, weil beim Sitzen draußen nicht mehr Ansteckungsgefahr besteht als beim Spazierengehen draußen.

Zur nächsten Sitzung des Rates und zur nächsten Sitzung des Allgemeinausschusses und des

Verwaltungsausschusses

beantragen wir den Tagesordnungspunkt

Wohnungsleerstände in den „Englischen Siedlungen“ der BIMAauf die Tagesordnung zu nehmen. Hierzu stellen wir den folgenden Antrag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA)Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, einen verbindlichen Zeitplan zu erarbeiten, nach dem die im Eigentum der BIMA stehenden Wohngebäude („englische Siedlungen“), die zur Zeit leerstehen, kurzfristig in Stand gesetzt und vermietet werden. In den Verhandlungen ist die BIMA darauf hinzuweisen, dass der Leerstand über sechs Monate nach dem Niedersächsisches Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (NzwEWG) vom 27. März 2019 Sanktionen auslösen kann, sobald die Stadt Oldenburg eine entsprechende Zweckentfremdungssatzung erlassen hat.

 

Begründung:

Der Schlossplatz sollte so umgestaltet werden, dass er für BesucherInnen der Stadt, Innenstadtkaufleute und Bewohner und Bewohnerinnen der Innenstadt attraktiver wird. Die Straße Am Schlossplatz sollte deshalb zur verkehrsberuhigten Straße mit der Fahrberechtigung für Lieferverkehr und ein paar Parkplätzen für Menschen mit körperlichen Einschränkungen umgebaut werden.

Die übrigen noch bestehenden Parkplätze könnten wegfallen, um eine attraktive Platzgestaltung zu ermöglichen. Sinnvoll wäre es, hier einen Spielplatz für Kinder einzurichten. Platzbedarf besteht zudem für das Abstellen von Lastenrädern.

Hans-Henning Adler

Gruppenvorsitzender

 

Konsequenz aus Abschneiden bei Fahrradklima-Test 

Der Absturz Oldenburgs im Fahrradklima-Test (NWZ vom 17.03.2021) bestätigt unsere Kritik an der zu mageren Ausstattung des Rad- und Fußwegeprogramms.

Nach unserem Konzept sind hierfür jährlich 150.000 Euro mehr nötig als von SPD und Grünen beschlossen. Der Test zeigt, dass es außer einem Ausbau des Radwegenetzes auch um die Verbesserung der Qualität der Radwege geht. Wenn Oldenburg dem eigenen Anspruch, Fahrradstadt zu sein, wieder gerecht werden will, muss die Stadt bereit sein, dafür mehr Geld in die Hand zu nehmen.

 

Jonas Christopher Höpken
Ratsherr Gruppe Die Linke/Piratenpartei

 

 

 

An den

Baudezernenten der Stadt

Technisches Rathaus

Industriestr.

26121 Oldenburg                                                                    01.03.2021

 

Sehr geehrter Herr Dr. Uhrhan,

Zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen beantragen wir, den Tagesordnungspunkt

Erhalt der Waldfläche im Bereich des B-Plans Nr. 66 (Schützenweg/Quartier Haarentor)

zu behandeln und stellen dazu den folgenden Antrag:

Bei der Bearbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist zu beachten, dass die am östlichen Rand noch vorhandene Waldfläche nicht gerodet oder für andere Zwecke (Gebäude oder Parkplätze) umgewandelt werden darf.

Begründung:

Die Waldfläche ist schon ein mal unberechtigt verkleinert worden. Wir hatten in unseren Anträgen an den Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima schon darauf hingewiesen, dass das Gehölz eine Waldfläche im Sinne des Bundeswaldgesetzes ist. Es fällt nicht unter § 2 Abs. 2 Nr. 4 des Bundeswaldgesetzes, wonach kleinere mit Bäumen bewachsenen Flächen nicht als Wald gelten. Kleinere Flächen werden allgemein als Baumgruppen oder Hecken unter 700 qm verstanden (Klose - Orf. Forstrecht § 2 Anm. 27).

Die vom Investor im Rahmen des bisherigen – informellen - Verfahrens vorgelegten Bauzeichnungen weisen bisherige Waldflächen teilweise als Flächen für Parkplätze aus. Dem Investor ist deutlich zu machen, dass diese Flächen für seine Planung tabu sind. Waldflächen haben für das Klima einen besonders hohen Stellenwert. Sie binden CO2 und haben gerade in urbanen Siedlungsräumen für die Frischluftversorgung und kleinräumige Klimaregulation eine besondere Bedeutung. Sie dürfen deshalb nicht wirtschaftlichen Überlegungen geopfert werden. Auch kleinere Waldflächen innerhalb bebauter Ortslagen genießen nach dem Nds. Waldgesetz einen besonderen Schutz. Wertsteigerungen, die diese Flächen erfahren, wenn sie zu Bauland werden, können und dürfen diesen waldgesetzlichen Grundschutz nicht aushebeln.

Mit freundlichem Gruß

Hans-Henning Adler, Fraktionsvorsitzender

 

Jetzt reicht es: Wallkinobesitzer Marseille sollte enteignet werden

Wie lange will sich die Stadt von dem Eigentümer des Wallkinos, Herrn Marseille, noch auf der Nase herumtanzen lassen? Jetzt sind schon Bauteile vom Wallkino, das der Eigentümer bewusst verfallen lässt, heruntergefallen. Zum Glück ist niemand verletzt worden.
Die Verwaltung wird dazu mit der Äußerung zitiert, eine Enteignung sei theoretisch möglich, aber schwierig und langwierig. Nein, eine Enteignung ist auch praktisch möglich, weil das so im Gesetz steht: Nach § 30 (1) des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes ist eine Enteignung zulässig, soweit sie erforderlich ist, damit ein Kulturdenkmal in seinem Bestand oder Erscheinungsbild erhalten bleibt. Zu einem Kulturdenkmal gehören nach § 3 des Gesetzes auch Baudenkmale.

 

Hans-Henning Adler

Gruppenvorsitzender

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht am 15.10.2020 seine Entscheidung verkündet hatte, die Klage der Stadt (und anderer Kläger) gegen das Eisenbahnbundesamt wegen des Ausbaus der Bestandsstrecke der Bahn mitten durch die Stadt abzuweisen, benötigte das Gericht fast vier Monate Zeit, um seine Entscheidung auf 34 Seiten zu begründen. Das Urteil bzgl. der anderen Kläger, die Bahnanlieger sind, wird wohl zeitgleich schriftlich ergangen sein.

 

 

Die Stadt hatte im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht geltend gemacht, dass sie auch in eigenen Rechten betroffen ist. Hierauf geht das Bundesverwaltungsgericht ein. So setzt sich das Gericht u. a. mit dem Einwand auseinander, dass die Errichtung der Lärmschutzwände auf der Bestandsstrecke einen erheblicher Eingriff in das Stadtbild darstellt, dass der Ausbau der Bestandsstrecke die Situation an höhengleichen Bahnübergängen weiter verschlechtert und mit erhöhten Schrankenschließzeiten zu rechnen ist, dass der Verkehr auf der alten Eisenbahnbrücke über die Hunte den Schiffsverkehr beeinträchtigt und auch darauf, dass ein städtischer Kindergarten durch die Streckenführung auf der Bestandsstrecke und die Baumaßnahmen betroffen ist.

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