Presse in Oldenburg

Presseerklärung:                                      25.10.20

 

Da das Urteil des Bundesverwaltungsgericht zum Bahnausbau schriftlich noch nicht vorliegt, ist es eigentlich verfrüht, diesen Vorgang jetzt schon zu bewerten. Insofern erstaunt der NWZ-Kommntar vom 24.10.20 schon, insbesondere die dort vorgenommene Wertung, dass das Gerichtsverfahren von Anfang an keine Erfolgsaussicht gehabt habe.

In der vorliegenden kurzen Presseerklärung des Bundesverwaltungsgerichts wird auf die Verkehrsprognose der Bahn Bezug genommen, die methodisch nicht zu beanstanden sei. Diese Verkehrsprognose wurde von der Bahn im Laufe des Verfahrens so verändert, dass die Zahl der Güterzüge, die durch Oldenburg fahren sollen, schon vor Corona praktisch halbiert wurde. Dem scheint das Bundesverwaltungsgericht Glauben geschenkt zu haben. Das spricht aber gerade nicht dafür, dass die Klage von Anfang an aussichtslos war. Offenbar konnte die Bahn erst mit der veränderten Verkehrsprognose den Prozess gewinnen. Die in dem NWZ-Kommentar hervorgehobenen Einwendungen des Landkreises Ammerland gegen eine Umfahrungstrasse haben im ganzen Verfahren und in der mündlichen Verhandlung in Leipzig überhaupt keine Rolle gespielt.

Eine seriöse Bewertung des Urteil wird erst möglich sein, wenn die schriftlichen Entscheidungsgründe vorliegen. Dabei wird auch zu prüfen sein, ob das Urteil Verfassungsrecht verletzt.

Hans-Henning Adler

Vorsitzender des Bahnausschusses