Presse in Oldenburg

Presseerklärung 16.11.17

Das Beratungsunternehmen Analyse & Konzepte hat jetzt im Auftrag der Stadtverwaltung ein „schlüssiges Konzept“ vorgelegt, mit dem die Grenzen für den angemessenen Bedarf für Unterkunft berechnet werden sollen. Damit soll festgelegt werden, ab welcher Miethöhe Bezieher von Leistungen nach den SGB II oder SGB XII sich eine neue Wohnung suchen müssen.

Bislang galt z.B. für eine allein lebende Person in Oldenburg in Anlehnung an das Wohngeldgesetz die Grenze von 477,40 € Brutto-Kaltmiete ( Miete + Nebenkosten) Dieser Wert soll jetzt nach Auffassung der Beraterfirma auf 409,50 € gesenkt werden. Ähnliche Absenkungen der Grenzwerte gibt es auch für die Wohnungen von Paaren oder Familien.

Die Gruppe DIE LINKE /Piratenpartei hat dazu eine Stellungnahme verfasst, die als Anlage beigefügt wird. Die Gruppe stellt in ihrer Kritik fest:

„Das „schlüssige Konzept“ der Beratungsgesellschaft Analyse & Konzept geht von falschen rechtlichen Maßstäben aus. Die dem Gutachten zugrunde gelegten Daten sind unzureichend. Die erhobenen Zahlen werden nur sehr ausgewählt vorgestellt. Die Zahlen sind auch nicht überprüfbar. Von dem Rechenwerk der Gutachter wird nur das Endergebnis mitgeteilt.“

Insbesondere wird kritisiert, dass die Beraterfirma vornehmlich die Bestandsmieten und die Neuvertragsmieten der letzten neun Monate berücksichtigt hat und nicht das vorhandene Angebot an Wohnungen herangezogen wurde, das eine zum Wohnungswechsel gezwungenen Person oder Familie tatsächlich vorfindet.

Dass eine Wohnung vor 9 Monaten für eine einzelne Person oder eine einzelne Familie günstiger zu haben war, berücksichtigt nämlich nicht, dass z.B. Wohnungen mit Sozialbindung nur begrenzt angeboten worden waren, und diejenigen, die diese Wohnung nicht bekommen hatten, dann auf den allgemeinen Wohnungsmarkt zurückgreifen mussten, wo die Wohnungen deutlich teurer angeboten werden.

Wenn dann Bezieher von sozialen Transferleistungen auf Wohnungen verwiesen werden, die zu den geforderten Grenzwerten gar nicht angeboten werden, bedeutet das, dass deren Leistungen gekürzt werden, wenn sie nicht ausziehen. Sie müssen sich dann die Differenzkosten im wahrsten Sinne des Wortes vom Munde absparen.

Hans-Henning Adler, Fraktions- und Gruppenvorsitzendevorsitzender