Rathaus in Oldenburg

Herrn Oberbürgermeister

Prof. Dr. Gerd Schwandner

Altes Rathaus / Markt 1

26122 Oldenburg                                                                             Oldenburg, 10.7.2014

  

Ratssitzung am 28.7.2014

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 

zur o. g. Ratssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

 

Diskriminierungsfreier und ermäßigter Zutritt zu Kulturveranstaltungen

für Besitzer_innen des Oldenburg Pass 

Wir stellen folgenden zu beschließenden Antrag: 

Die Vertreter_innen des Rates im Verwaltungsausschuss des Staatstheaters Oldenburg werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Nutzer_innen des Oldenburg Pass einen diskriminierungsfreieren und erleichterten Zugang zu den Veranstaltungen des Theaters erhalten. Die Ermäßigungen für den Oldenburg Pass sollen sich zukünftig stärker an den übrigen Ermäßigungsangeboten des Theaters orientieren. Zusätzlich führt die Verwaltung mit der gleichen Intention ein Gespräch mit dem Staatstheater.

Begründung: 

Die einkommensschwachen Nutzer_innen des Oldenburg Pass, zu denen u. a. Flüchtlinge gehören, können derzeitig ausschließlich das Last Minute-Ticket Angebot an der Abendkasse auf allen noch verfügbaren Plätzen nutzen. Für Gastspiele und Sonderveranstaltungen erhalten sie im Oldenburgischen Staatstheater grundsätzlich keine Ermäßigung. Darüber hinaus erhalten sie keinerlei Angebote, wie sie beispielsweise Auszubildende, Schwerbehinderte, Helfer im Freiwilligen Sozialen Jahren usw. in Anspruch nehmen können. Nutzer_innen des Oldenburg Pass haben keinerlei Möglichkeit, ermäßigte Karten vorzubestellen, was es ihnen erschwert, einen Theaterbesuch mit Freund_innen und Bekannten zu planen. Die normalen Eintrittspreise des Theaters sind für Empfänger_innen von Sozialleistungen in der Regel nicht finanzierbar.

 Bundesweit vorbildlich bemüht sich Oldenburg einkommensschwachen Bürger_innen und Menschen in sozialen Härtefällen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Der Oldenburg Pass bietet Ermäßigungen bei Kultur-, Bildungs- und Sportveranstaltungen. Dem Theater kommt eine besonders hervorzuhebende Bedeutung für die Inklusion von einkommensschwachen Mitbürger_innen zu. Theaterveranstaltungen leisten nicht nur einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Bildung, sondern sie sind daneben Orte der sozialen Begegnung und des Austausches. Insbesondere ein mit öffentlichen Mitteln des Landes Niedersachsen und der Stadt Oldenburg finanziertes Theater sollte sich bemühen, im Sinne inklusiver Ansprüche allen Bevölkerungsgruppen ein ausreichend zugängliches und nicht ausgrenzendes Kulturangebot anzubieten.

  

Mit freundlichem Gruß   

Dr. Jens Ilse, Jan-Martin Meyer

Für die Ratsgruppe DIE LINKE / Piratenpartei 

Ursula Burdiek

Für die SPD 

Andrea Hufeland

Für Bündnis 90/ Die Grünen

 

An den                                                                                                                            

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Schwandner

Markt 1

26122 Oldenburg                                                                                         15.09.2014 

  

Sehr geehrter Herr Dr. Schwandner,

die Gruppe Die Linke./ Piratenpartei beantragt zur nächsten Ratssitzung folgenden Tagesordnungspunkt

Resolution zur Verurteilung des Brandanschlages auf die Haci-Bayram-Moschee

auf die Tagesordnung zu nehmen.

Der Rat der Stadt Oldenburg verurteilt den Brandanschlag auf die Haci-Bayram-Moschee auf das Schärfste. Es handelt sich um einen Anschlag gegen die religiöse Vielfalt und gegen islamisches Leben in Oldenburg, den wir nicht dulden. Dieser Anschlag verstößt gegen die aufklärerischen und emanzipatorischen Grundlagen eines zivilisierten Miteinanders in dieser Stadt. Wir wollen, dass Oldenburg eine weltoffene Stadt der Vielfalt und der Toleranz bleibt, in der alle Religionen und Weltanschauungen ihren Platz haben. Wir wenden uns daher gegen jede Form des Rechtsextremismus, der Islamfeindlichkeit oder anderer Formen der Feindseligkeit gegenüber Religionsgemeinschaften und weltanschaulichen Gruppen.

Der Rat spricht daher der DITIB-Gemeinde sein Mitgefühl und seine Solidarität aus. Die DITIB-Gemeinde ist für die Stadt ein wichtiger Partner im Bereich der Integration, dessen Gastfreundlichkeit und Dialogorientierung wir schätzen.

Der Rat der Stadt Oldenburg fordert die vollständige Aufklärung des Brandanschlages. Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden.

 Mit freundlichem Gruß

Jonas Christopher Höpken Ratsherr Gruppe DIE LINKE./Piratenpartei

An den                                                                                                                            

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Schwandner

Markt 1

26122 Oldenburg                                                                                         28.07.2014

  

Sehr geehrter Herr Dr. Schwandner,

die Gruppe Die Linke./ Piratenpartei, Bündnis 90/Die Grünen, CDU/FW-BFO beantragen zur heutigen Ratssitzung folgenden Änderungsantrag zu TOP 14.1 „Abbruch des Verfahrens der DB zum Ausbau der Stadtstrecke (PFA) aufzunehmen“.

Änderungsantrag: 

1. Die Stadt fordert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) auf, ein tragfähiges Gesamteisenbahnkonzept für den Raum Oldenburg (ehemaliger Bezirk Weser-Ems) zu erarbeiten, mit dem geklärt wird, welche zusätzlichen Strecken ggf. zweispurig ausgebaut und elektrifiziert werden und wie diese Planungen die Belange der an den Strecken wohnenden Bevölkerung berücksichtigen und wie die damit zusammenhängenden Verkehrsprobleme aller Verkehrsarten gelöst werden.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die durch die Stadt Oldenburg im Planfeststellungsverfahren Planfeststellungsabschnitt 1 erhobenen Einwendungen an das Bundesverkehrsministerium sowie das Eisenbahnbundesamt mit der Bitte um Prüfung zu übersenden.
Gegenstand der Prüfung soll die durch die Gutachter der Stadt Oldenburg als fehlerhaft bewertete Alternativenprüfung der Bahn sein. Durch eine frühzeitig ausgearbeitete Alternativplanung für eine Strecke entlang der A 29 kann wertvolle Zeit gewonnen werden. Die Alternativplanung kann ggf. in ein ergänzendes Verfahren nach § 73 Abs. 8 VerwVerfG einfließen.

Der Änderungsantrag ersetzt den Ursprungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.06.14 und den Änderungsantrag der CDU/FW-BFO vom 27.06.14.

 Mit freundlichem Gruß

Ratsfraktion Die Linke./Piratenpartei                              Bündnis 90/Die Grünen

Hans-Henning Adler                                                       Sebastian Beer, Dr. Armin Frühauf

 CDU/FW-BFO

Olaf Klaukien

 

 

 

 

                                                                                                            

Frau Baudezernentin  

Gabriele Nießen                                                                                                     22.07.2014                                                                                                                            

                                               

Herrn Oberbürgermeister Dr. Schwandner 

 

Sehr geehrte Frau Nießen, sehr geehrter Herr Dr. Schwandner, 

die Gruppe Die Linke./Piratenpartei stellt zur Sitzung des Bahnausschusses am 23.07.14 zum TOP 7.5 und 7.3 und zur Ratssitzung am 28.07.14 zum TOP 14.1 den folgenden

 Änderungsantrag:

  1. Die Stadt fordert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) auf, ein tragfähiges Gesamteisenbahnkonzept für den Raum Oldenburg (ehemaliger Bezirk Weser-Ems) zu erarbeiten, mit dem geklärt wird, welche zusätzlichen Strecken ggf. zweispurig ausgebaut und elektrifiziert werden und wie diese Planungen die Belange der an den Strecken wohnenden Bevölkerung berücksichtigen und wie die damit zusammenhängenden Verkehrsprobleme aller Verkehrsarten gelöst werden.

2.Die Stadt Oldenburg fordert die Deutsche Bahn auf, parallel zum laufenden Planfeststellungsverfahren 1 eine Alternativplanung auszuarbeiten, die entsprechend den Vorschlägen der Stadt eine Streckenführung entlang der A29 vorsieht, weil vieles dafür spricht, dass das laufende Verfahren wegen verschiedener Mängel, die nicht nur die Rechtswidrigkeit sondern auch die Zulässigkeit des Verfahrens betreffen, im Ergebnis  keinen Bestand haben wird.

 Begründung:

Zu 1: Pläne von Bremen, die Eisenbahnstrecke von Oldenburg nach Osnabrück zweispurig auszubauen und damit den störenden Güterverkehr zu verlagern, verunsichern die Bevölkerung im Süden der Stadt. Der ins Gespräch gekommene Plan die Strecke von Leer nach Oldenburg zweispurig auszubauen und finanzielle Mittel dafür aus den Niederlanden bereit zu stellen, wirft die Frage auf, ob dies selbstlos geschieht. Es besteht die Befürchtung, dass hier ein vergiftetes Geschenk angeboten wird, weil der zweispurige Ausbau dieser Strecke nicht nur der Personenbeförderung dienen würde sondern auch den Güterverkehr von Rotterdam Richtung Skandinavien und Osteuropa erleichtern würde, was den Jade-Weser-Port noch weiter ins Abseits stellen könnte.

Zu 2: Durch das hier angeregte  schon jetzt zu beginnende parallele Planungsverfahren für eine Umgehungstrasse würde Zeit gewonnen, die wir brauchen, wenn der Jade-Weser-Port mit voller Auslastung gefahren und entsprechenden Verkehr - auch auf der Schiene - erzeugen wird.  Mit einer solchen Parallelplanung würde die Bahn ein Zeichen für eine neue Planungskultur setzen, nicht gegen sondern mit den Bürgerinnen und Bürgern zu planen.

Entscheidungen des Regierungspräsidiums Freiburg/Breisgau zur Stadtstrecke in Offenburg und die daraufhin erfolgte Umplanung , die Korrektur der Planungen zur Bahnanbindung des Fehmarnbelttunnels, die auf Grund des Protestes der betroffenen Gemeinden und der Landesregierung zustande kam, zeigen, dass einmal aufgestellte Pläne auch sehr schnell wieder rückgängig gemacht werden können. Deshalb ist es wichtig beizeiten einen Alternativtrasse zu planen.

 Mit freundlichen Grüßen 

Hans-Henning Adler

Fraktionsvorsitzender

An den                                                                                                                            

Oberbürgermeister

Herrn Dr. Schwandner

Markt 1

26122 Oldenburg                                                                                            18.04.10

   

Sehr geehrter Herr Dr. Schwandner, 

die Fraktion Die Linke. Oldenburg beantragt zur nächsten Ratssitzung die Aufnahme des Tagesordnungspunktes: 

Nein zur Todesstrafe – Hinrichtung von Mumia Abu-Jamal verhindern 

 

Dazu beantragen wir zu beschließen: 

Resolution des Rates der Stadt Oldenburg: 

Der Rat der Stadt Oldenburg verurteilt die Vollstreckung der Todesstrafe weltweit, weil sie mit humanistischen Grundeinstellungen nicht vereinbar ist. Die Todesstrafe ist eine barbarische die Menschenwürde missachtende staatliche Gewalt.

 Am Beispiel des Verfahrens gegen den US-Amerikaner Mumia Abu-Jamal, das internationales Aufsehen erregte, ist zu befürchten, dass die vor 27 Jahren ausgesprochene Todesstrafe nun vollstreckt werden könnte, obwohl der Verurteilte schwere Verfahrensfehler, insbesondere einen Verstoß gegen das Menschenrecht auf ein faires Verfahren geltend macht. 

Der Rat fordert die Landesregierung und die Bundesregierung auf,  die schwerwiegenden Folgen von Menschenrechtsverletzungen in ihrer Politik zu berücksichtigen, um in konkreten Fällen Formen zu finden auf die Einhaltung der Menschenrechte hinzuwirken. Insbesondere bei bevorstehenden Vollstreckungen von Todesstrafen gilt es, alle diplomatischen Wege auszuschöpfen, um auf die zuständigen Stellen in den jeweiligen Ländern mit dem Ziel einzuwirken, Hinrichtungen zu verhindern.

 Begründung:

Der afro-amerikanische Journalist und Bürgerrechtler Mumia Abu-Jamal sitzt seit mehr als 27 Jahren in der Todeszelle in den Vereinigten Staaten, weil er angeblich einen weißen Polizisten erschossen haben soll. Abu-Jamal beteuert seither seine Unschuld.

Mit der Verabschiedung dieser Resolution bekennt sich der Rat zur Ächtung der Todesstrafe und nimmt hierfür die weltweite Solidaritätskampagne für Mumia Abu-Jamal zum Anlass, die ein neues faires Gerichtsverfahren für den zum Tode verurteilten Bürgerrechtler fordert.

Die Vereinigten Staaten von Amerika sind zu Recht stolz auf die älteste demokratische Verfassung der Welt mit der Garantie gleicher Rechte für Alle. Diese Vorbildfunktion verpflichtet aber auch zu einer äußerst sorgfältigen und humanen Würdigung in jedem einzelnen Fall. Der Rechtsgrundsatz „in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten) muss natürlich in ganz besonderem Maße bei der Verhängung der Todesstrafe gelten, wenn es sie gibt.

Der Oberbürgermeister der Stadt Oldenburg wird gebeten die Resolution an  die US-amerikanische Botschaft schicken, wenn sie angenommen wird.

Der vorgelegte Text berücksichtigt  weitgehend Formulierungsvorschläge der SPD-Fraktion und im letzte Absatz auch der Fraktion Bündnis 90-Die Grünen.

Weitere Begründung erfolgt mündlich. 

Mit freundlichem Gruß 

Hans-Henning Adler

Fraktionsvorsitzender

 

Die Kritik der CDU an der geplanten neuen Berechnung der Straßenreinigungsgebühren ( NWZ vom 20. Oktober) ist für die Ratsgruppe Die Linke/Piratenpartei nicht nachvollziehbar. Das teilt Jonas Christopher Höpken von der Linken mit. Höpken: „Es geht darum, dass die Straßenreinigungsgebühren künftig nicht mehr alleine anhand der Frontmeter berechnet werden soll, also der Grundstücksseite, die an die Straße grenzt, sondern anhand der Gesamtfläche des Grundstückes.“ Besitzer kleiner Grundstücke zahlen künftig generell weniger als Besitzer großer Grundstücke und umgekehrt. Das sei aus Sicht der Linken/Piratenpartei auf jeden Fall gerechter.

Sehr geehrte Frau Sachse

 

Die Gruppe Die LINKE / Piratenpartei beantragt für die Sitzung des Schulausschusses am 07.11.2017 die Aufnahme des Tagesordnungspunktes:

 

UMSETZUNG DES SCHULMATERIALFONDS

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt bitten wir, für die Sitzung am 07.11 um die Beantwortung folgender Fragen durch die Verwaltung:

 

- Was sind die Gründe für die erhebliche Verzögerung bei der Auszahlung der Mittel an die Schulen, hat doch der Sozialausschuss in seiner Juni-Sitzung ein Verfahren beschlossen?

 

- Da die Zuweisung der Mittel an die Schulen an die BuT-berechtigten Schülerinnen und Schüler gekoppelt werden sollte, stellt sich die Frage, ob den Schulen die BuT-Berechtigten überhaupt bekannt sind. Erhalten die Schulen die Informationen vom Sozialamt oder vom Jobcenter?

Sehr geehrte Frau Nießen,

für die Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen am 19.10.2017 beantragen die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Gruppe Die LINKE / Piratenpartei die Aufnahme des Tagesordnungspunktes:

Beteiligung der Stadtjugendpflege bei der Prüfung von B-Plänen zwecks Umsetzung einer kinder- und jugendgerechten Stadtentwicklung im Sinne des § 36 NKomVG

In der Sitzung des JHA am 16.08. hat die Verwaltung erklärt, dass „bei B-Plänen im Rahmen der Ämterbeteiligung, eine Prüfung nach § 36 NKomVG durch die Stadtjugendpflege“ erfolgt. Wir bitten die Verwaltung für die Sitzung des ASB am 19.10. um einen Bericht, wie diese Prüfung inhaltlich und formal aussieht, was geprüft wird und ob die Prüfungsergebnisse dokumentiert werden.

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