Rathaus in Oldenburg

An den

Oberbürgermeister

der Stadt

Markt 1

10.03.2019

 

Sehr geehrte Herr Krogmann,

Zur nächsten Sitzung des Rates und zur nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses

stellen wir den folgenden Antrag:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, dem Rat zur Berufung als Beamtin/Beamten auf Zeit einen/einen Dezernentin/ Dezernenten vorzuschlagen, die/der vornehmlich für den Bereich Kultur zuständig ist.

Begründung:

Die Stadt Oldenburg hat gegenwärtig nur drei Dezernentinnen. Das entspricht nicht dem geltenden Stadtrecht.

In § 8 Abs. 1 der Hauptsatzung heißt es:

„Der Rat beruft vier leitende Beamtinnen oder Beamte als Stadträtin/Stadtrat in das Beamtenverhältnis auf Zeit.“

Der Bereich Kultur hatte in der Stadt schon mal Dezernenten, die dann auch für andere Bereiche wie Schule mitzuständig waren.

Presseerklärung

Oldenburg, 07.03.2019

Das Ergebnis des Wettbewerbs um den Neubau des Stadtmuseums kann nicht befriedigen. Es wurde keine Synthese von Funktionalität und städtebaulicher Verträglichkeit gefunden. Der jetzt vorgestellte Klotz des Siegerentwurfs ist vornehmlich von dem Gedanken getragen, auf dem vorhandenen engen Raum so viel Ausstellungsfläche wie möglich unterzubringen. So entsteht ein Gebäude, das das Horst-Janssen-Museum förmlich erdrückt und mit seiner fensterlosen unstrukturierten Fassade und Mächtigkeit nicht in die Umgebung passt.

Eigentlich müsste der Wettbewerb neu ausgeschrieben werden. Wenn dies aber nicht durchsetzbar sein sollte, würde die Gruppe als möglichem Kompromiss dem Zweitpatzierten den Vorzug geben, weil das Gebäude in diesem Entwurf deutlich niedriger ist und das Horst-Janssen-Museum in der Nachbarschaft noch zur Geltung kommen lässt.

Hans-Henning Adler

Fraktions- und Gruppenvorsitzender

 

Presseerklärung Gruppe Die Linke/ Piratenpartei

 

Müllgebühren 2019 deutlich günstiger als 11 Jahre vorher Regionale Kooperation stärkt öffentliche Daseinsvorsorge

 

Der Eindruck, in der Stadt Oldenburg seien die Müllgebühren zu hoch (NWZ vom 11.12.2018) ist falsch und beruht auf einem unsachgemäßen Vergleich der Großstadt Oldenburg mit benachbarten Landkreisen.

 

Fakt ist: Die Anlieferungsgebühren in Neuenwege und die Abfuhrgebühren für Rest- und Biomüll sind 2019 deutlich günstiger als 11 Jahre vorher. Dies gibt es in fast keinem anderen Lebensbereich und wurde durch Verbesserungen wie zuletzt die Übernahme des Kompostwerkes in die öffentliche Hand erreicht.  Insgesamt wurden die Gebühren für die Entsorgungsanlagen in den letzten 10 Jahren sechs Mal gesenkt (2009, 2011, 2012, 2016, 2017, 2018) und liegen jetzt mit 118,60 €/Mg deutlich unter dem Wert von 2008 (150,00 €/Mg). Auch die Gebühren für die Restmüllabfuhr wurden in den letzten drei Jahren drei Mal gesenkt (2016, 2017 und 2018) und liegen mit 1,25€ Litergebühr ebenfalls deutlich unter dem Wert von 2008 (1,48€).

Bei der Oldenburger Schlachhof-Fleisch KG wurden schlachtreife Tiere  nicht fachgerecht getötet. Sie wurden gequält, unzureichend betäubt abgestochen, mit Elektroschockern malträtiert oder vor ihrem Tod mit Füßen getreten. Alles Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, wahrscheinlich sogar unter den Augen des Aufsichtspersonals und der Tierärzte.

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Oldenburg musste ein Vertreter des Gesundheitsamtes dazu Stellung nehmen. Er erklärte, dass im Durchschnitt nur alle vier Wochen eine unangemeldete Überprüfung stattfand. Die Kontrolldichte war offensichtlich nicht eng genug.

Oldenburg, 13.11.2018

Die Gruppe hat auf ihrer Haushaltsklausur eine erste Beratung über den Haushalt der Stadt 2019 durchgeführt. Danach stehen schon jetzt die folgenden Eckpunkte fest:

  1. Ein wichtiger Schwerpunkt wird die Wohnungsbauförderung sein.Hierfür sollen zusätzlich 2 Mio. € im Investitionshaushalt bereit gestellt werden. Die Gruppe will damit einen Anstoß geben, dass die Stadt auf eigenen Grundstücken selbst Mehrfamilienhäuser baut, das Bau – und Vermietungsmanagement aber andern überlässt, die damit Erfahrung haben (z.B. GSG).

Mit den genannten 2 Mio. € könnte ein notwendiger Anteil von Eigenkapital für die Gebäude bereitgestellt werden, der Rest könnte bei derzeit niedrigen Zinsen finanziert werden. Da auf eigenen Grundstücken für den Grunderwerb keine Mittel eingesetzt werden müssen, könnte so bezahlbare Wohnungen für untere und mittlere Einkommensschichten entstehen.

  1. Der öffentliche Nahverkehr soll gefördert werden. Als erste Schritte beantragt die Gruppe einen Sozialtarif für Inhaber des Oldenburg-Passes in Höhe von 50 % der gegenwärtigen Tarife und einen fahrscheinlosen Betrieb der VWG-Busse während der Weihnachtssamstage einzuführen.
  2. Die Straßenausbaubeiträge werden zum 01.01.2019 abgeschafft. Eine Gegenfinanzierung über eine Grundsteuererhöhung soll nicht vorgenommen werden, weil sie im Rahmen der Nebenkosten hauptsächlich die Mieter belasten würde. Sie wäre angesichts der vorliegenden Haushaltszahlen  auch nicht erforderlich.
  3. Die Mittel für den Ausbau und die Unterhaltung der Radwege werden deutlich aufgestockt.
  4. Die Mittel für soziale und kulturelle Einrichtungen werden so erhöht, dass sie ihre Aufgaben für die Allgemeinheit auch erfüllen können.

Hans-Henning Adler

Fraktionsvorsitzender

 

 Die schockierenden Bilder, die in den Schlachträumen der Oldenburger Standard-Fleisch GmbH entstanden sind zeigen, wie Rinder ohne oder mit unzureichender Betäubung getötet und geschlachtet werden. Zu sehen ist zudem, wie in Panik geratene Tiere mit Elektroschockern gequält werden. Ein weiterer skandalöser Punkt ist, dass dieses unglaubliche Ausmaß an Tierquälerei nicht von den staatlichen Stellen aufgedeckt wurde, sondern vom "Tierschutzbüro", einem privaten Verein.

Diese Verhältnisse sind aus Sicht der Ratsgruppe Die Linke/Piraten nicht hinnehmbar. Seit 2007 wurde der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert; ein Rechtsstaat sollte seine eigenen grundlegenden Bestimmungen ernst nehmen. Da die Standard-Fleisch GmbH ein untragbares Ausmaß an beruflicher Verantwortungslosigkeit zeigt und der Staat offenbar nicht in der Lage ist, seine Aufsichtspflicht wahrzunehmen, muss einem solchen Betrieb die Gewerbezulassung entzogen werden. Eine sofortige Schließung des Betriebes ist unumgänglich. Wir fordern die Verwaltung auf, die dafür notwendigen Schritte umgehend zu prüfen.

 

Dr. Holger Onken,

Ratsherr in Oldenburg, Die Linke

 

18.10.2018

Sehr geehrte Herr Krogmann,

die Gruppe Die Linke./ Piratenpartei stellt zur nächsten Sitzung des Rates, des Allgemeinausschusses und des Verwaltungsausschusses den Antrag den

Tagesordnungspunkt

Sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen bei der Stadt

zu behandeln.

Hierzu stellen wir den folgenden Antrag.

Der Rat beschließt nach § 58 Abs. 1 Nr. 2 Nds.KommunalVerfG die folgende Verwaltungsrichtlinie:

 

1. Die Verwaltung der Stadt Oldenburg wird ab sofort von der gesetzlichen Möglichkeit nach § § 14 Abs. 2 und 3 des Teilzeit- und Stiftungsgesetz sachgrundlose befristete Arbeitsverhältnisse zu begründen keinen Gebrauch mehr machen.

 

2. Die Verwaltung wirkt in den von ihr beeinflussten städtischen und sonstigen Unternehmen darauf hin in Zukunft gem. Ziff. 1 zu verfahren.

Begründung:

Das Teilzeit- und Befristunggesetz enthält immer noch die Möglichkeit, dass Arbeitgeber eine neue Beschäftigung mit einem befristeten Arbeitsverhältnis zu begründen, ohne dies sachlich begründen zu müssen. Diese Regelung hat dazu geführt, dass sich die Unsitte der sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisse erheblich ausgebreitet hat. Auch die Stadt Oldenburg hat kürzlich erst eine neue Stelle für eine Aufgabe, die an sich immer ansteht und eine unbefristete Stelle erfordert, ein solches prekäres Beschäftigungsverhältnis begründet.

Presseerklärung Gruppe Die Linke/Piratenpartei

 

Senkung der Grunderwerbssteuer schafft keinen bezahlbaren Wohnraum Öffentlicher Wohnungsbau und Grundstückvergabe nur noch nach Erbbaurecht

 

Eine Senkung der Grunderwerbssteuer (vgl NWZ vom 16.10.2018) löst sicherlich nicht das Problem des mangelnden bezahlbaren Wohnraums im Oldenburg. Dieses Problem lässt sich nicht lösen, indem man in erster Linie auf private Investoren setzt. Dies zeigt auch die mangelnde Wirkung des Wohnungsbauförderungsprogramms in Oldenburg, aus dem gar nicht alle Mittel abgegriffen werden.

 

Nötig ist vielmehr eine Strategie des massiven öffentlichen Wohnungsbaus. In dem Maße, in dem private Investoren Mittel nicht abgreifen, wollen wir die Stadt Oldenburg selbst als Bauherrn in die Pflicht nehmen. Dies war auch schon ein zentraler Punkt unseres letzten Haushaltsentwurfs; diesen Ansatz wollen wir künftig noch mehr in den Vordergrund stellen. Dies wird daher auch in unserem Vorschlag für den Haushalt 2019 enthalten sein.

 

Wir brauchen ferner in Oldenburg eine andere Bodenpolitik. Es muss Schluss damit sein, Grundstücke in hohem Maße an private Investoren zu verkaufen, denen man sowieso nur eine zeitlich begrenzte Mietpreisbindung auferlegen kann. Die Stadt soll unseres Erachtens  Grundstücke grundsätzlich nur noch nach Erbbaurecht vergeben und an die Schaffung von  dauerhaft bezahlbarem Wohnraum koppeln.

 

Jonas Christopher Höpken

Ratsherr Gruppe Die Linke/Piratenpartei

Mitglied im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen

 

 

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