Rathaus in Oldenburg

Presseerklärung: 30.03.20

 

Auch wenn die Busse in der Zeit der Corona-Krise weitgehend wenig besetzt sind, bedeutet das noch lange nicht, dass in Zeiten des Berufsverkehrs ein dichtes Sitzen im Bus hingenommen werden kann. Wenn die VWG wegen des geringeren Fahrgastaufkommens ihre Fahrten reduziert, muss sie um so mehr in den speziellen Zeiten des Berufsverkehrs ausreichende Zahl von Bussen bereit stellen, in denen die Fahrgäste Mindestabstände einhalten und Berufspendler sicher befördert werden können. Wirtschaftliche Erwägungen müssen im Interesse der Gesundheit eindeutig zurückstehen.

 

Die Äußerung von Herrn Morell Predoehl von der VWG, wonach in den Bussen Mindestabstände „nicht zwingend“ eingehalten werden müssen, ist unverantwortlich. Auch sein Hinweis darauf, dass man doch notfalls einen späteren Bus nehmen könne, ist nicht nachvollziehbar. Soll die Krankenschwester auf ihrem Weg zum Krankenhaus verspätet kommen oder soll sie sich schon mal infizieren, bevor sie das Krankenhaus betritt?

 

Hans-Henning Adler                                  Jan-Martin Meyer

Gruppenvorsitzender                                 Mitglied des Verkehrsausschusses

 

 

Sehr geehrter Herr Kiefer,

 

Ihr Artikel in der NWZ von heute "Fallen wichtige Entscheidungen ohne Öffentlichkeit?" gibt den Diskussionsstand m.E. nicht ganz richtig wieder. Der OB hat in einer e-mail an die Fraktionsvorsitzenden auf die Möglichkeit hingewiesen, im Rat durch Beschluss Kompetenzen an den VA zu übertragen und auf zwei dazugehörige Schreiben des Innenministeriums verwiesen. Ich hatte dem auf der Telefonkonferenz am 27.03.20 entschieden widersprochen.

 

Auch CDU und Grüne wollten auf dieses Verfahren nicht eingehen. Dieser Weg,  auf den das Nds. Innenministerium aber auch nur als Möglichkeit hingewiesen hatte, wurde deshalb in Oldenburg nicht weiterverfolgt.

 

Sie haben in Ihrem Artikel geschrieben, dass das Innenministerium plane weitreichende Befugnisse auf den VA zu übertragen. Das würde gar nicht gehen. Das könnte nur der Rat selber tun, was ich für falsch hielte,  oder der Landtag müsste eine Änderung der Kommunalverfassung beschließen.

 

Ich selber habe in einer e-mail von gestern an die Kreisverbände der LINKEN hierzu auch als Landesvorstandsmitglied  kritisch Stellung genommen. (siehe unten)

Mit freundlichem Gruß

H.H. Adler

Presseerklärung

 

Als Vorsitzender des Betriebsausschusses AWB unterstütze ich den Abfallwirtschaftsbetrieb ausdrücklich in seiner Entscheidung, dem Infektionsschutz an der Wertstoffannahmestelle Neuenwege und der Gesundheit der AWB-Mitarbeiter Priorität einzuräumen. Den öffentliche Vorstoß der CDU (vgl. NWZ vom 26.03.2020) kritisiere ich: Es gilt jetzt, keine öffentliche Stimmung zu machen, sondern in enger Abstimmung mit der Betriebsleitung des AWB eine gute Lösung zu finden. Klar muss sein: In der derzeitigen Notsituation hat die Annahme von Gartenabfällen keine Priorität; es besteht in Oldenburg kein Gartenabfall-Notstand; wichtig ist vielmehr, dass die AWB-Belegschaft gesund bleibt und die Rest- und Biomüllentsorgung weiterhin zuverlässig durchführen kann, sonst hätten wir wirklich ein Problem: Gerade in Zeiten des Infektionsschutzes und der Gewichtigkeit der Einhaltung von Hygienestandards ist es wichtig, dass die Mülltonnen regelmäßig geleert werden. Es besteht gleichwohl kein Zweifel daran, dass der AWB in den nächsten Tagen in der Abwägung der Interessen eine gute Lösung für alle Oldenburgerinnen und Oldenburger finden wird.

 

Jonas Christopher Höpken

Vorsitzender des Betriebsausschusses AWB Ratsherr Gruppe Die Linke/Piratenpartei

 

26.02.2020

Sehr geehrter Herr Dr. Uhrhan,

zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen, des Verwaltungsausschusses und des Rates beantrage ich,

den Tagesordnungspunkt

Baulandbeschaffung durch Verkaufsverpflichtung von durch Bebauungsplan begünstigter Eigentümer

zu behandeln und stelle dazu den Antrag zu beschließen:

 

Grundsatzbeschluss über die Ausweisung neuer Grundstücke für den Wohnungsbau

 

Die Stadt Oldenburg wird in Zukunft neue Wohnbauflächen, die derzeit im privatem Eigentum stehen, erst dann durch einen Bebauungsplan als bebaubare Flächen ausweisen, wenn die Eigentümer der Grundstücke von diesen in Betracht kommenden Flächen vorher mindestens 50 % der Flächen zum Preis von Bauerwartungsland an die Stadt verkauft haben.

 

Begründung:

 

Um für untere und mittlere Einkommensschichten bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, ist der Erwerb zusätzlicher Grundstücke durch die Stadt Oldenburg erforderlich. Die städtischen Grundstücke am Fliegerhost und Am Bahndamm werden demnächst verbaut sein.

 

Neue Grundstücke in städtischem Eigentum können dazu verwendet werden, auf diesen Grundstücken selbst zu bauen (ggf. mit Hilfe der GSG oder anderer Akteure des sozialen Wohnungsbaus), die Flächen in Erbpacht zu niedrigem Erbpachtzins zu vergeben, natürlich mit der Auflage bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, oder im Wege der Konzeptvergabe zu verkaufen, wobei durch vertragliche Auflagen die Umsetzung sozialer Ziele zu sichern wäre.

 

Würden städtische Grundstücke gekauft, nachdem der Wert der Grundstücke durch Planungsentscheidungen kräftig gestiegen ist, wäre das ganze Vorhaben unsinnig, weil die privaten Eigentümer dann allein von den Wertsteigerungen profitieren würden und die Stadt dann auch für den sozialen Wohnungsbau viel zu teure Grundstücke erwerben würde. Deshalb ist eine andere Lösung anzustreben. Die Städte Münster und Göttingen zeigen hier Wege auf:

An  den

Oberbürgermeister der Stadt

Markt 1

26122 Oldenburg                                                                     09.02.2020

 

Sehr geehrter Herr Krogmann,

Zur nächsten Sitzung des Allgemeinausschusses, des Verwaltungsausschusses und des Rates beantragen wir den Tagesordnungspunkt

 

Erklärung des Rates  zur Aufforderung der Verteidigungsministerin an den Oberbürgermeister das Großmanöver "US Defender Europe 2020" zu unterstützen

 

zu behandeln und stellen dazu den folgenden Antrag:

 

Statt Unterstützung für „US Defender Europe 2020“  Entspannungspolitik gegenüber Russland erneuern

 

Der Rat der Stadt Oldenburg weist die Forderung aus dem Brief der Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer vom 10.01.2020, mit dem der Oberbürgermeister um Unterstützung der militärischen Übung „US DEFENDER Europa 2020 (DEF20)“ gebeten wird, entschieden zurück.

 

Wir teilen nicht die Auffassung der Verteidigungsministerin, dass „eine mögliche Bedrohung der Sicherheit“ der NATO-Staaten durch Russland seit 2014 eingetreten ist. Deshalb ist in der gegenwärtigen Situation auch keine „Steigerung der Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit“ der NATO erforderlich. Schon gar nicht sehen wir – wie es in dem Brief heißt - in der gegenwärtigen Politik der Vereinigten Staaten ein sichtbares Zeichen für den Schutz Europas, die mit diesem Manöver geleistet werden soll.

 

Das Gegenteil ist der Fall: Die Politik des gegenwärtigen US-Präsidenten verschärft die Sicherheitslage im Nahen Osten und gefährdet damit auch Europa. Die von ihm veranlasste Tötung von hohen Offizieren aus dem Iran und Irak, seine Kriegsdrohungen, Handelskriege und Aufforderungen zur Aufrüstung machen uns Angst.

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich in den 70er Jahren für eine Politik des Friedens und der Entspannung entschieden. Diese politische Grundausrichtung sollte unsere Politik gegenüber Russland auch heute bestimmen. Im Jahr 2020, wenn sich die Befreiung Europas von Faschismus und Krieg zum 75. mal jährt, sollten wir auch der 27 Millionen im zweiten Weltkrieg umgekommenen sowjetischen Bürgerinnen und Bürger gedenken und nicht einen neuen Aufmarsch unterstützen, der bis an die Westgrenze Russlands reicht und dazu führt , dass dort auch noch deutsche Panzer stehen werden.

 

Begründung erfolgt mündlich.
Hans-Henning Adler Fraktionsvorsitzender

An  den Stadtbaurat

Technisches Rathaus Industriestr.

26121 Oldenburg                                                   11.02.2020

 

Sehr geehrter Herr Dr. Uhrhan,

zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen beantrage ich, den Tagesordnungspunkt

 

Maßnahmen der Stadt gegen die Zerstörung des Wallkinos durch Verfall

 

zu behandeln und stellen dazu folgenden Antrag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und in wie weit die Stadt als untere Denkmalschutzbehörde Maßnahmen gegen den zunehmenden Verfall des Wallkinos unternehmen kann, insbesondere

 

- den Eigentümer durch ein  Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB und §§ 23 und 25 Denkmalschutzgesetz zu verpflichten das Gebäude wieder in einen Zustand zu versetzen, der dem geschützten Denkmal entspricht,

 

- den Eigentümer nach § 30 des Denkmalschutzgesetzes zu enteignen, um das Denkmal in seinem Bestand und Erscheinungsbild zu erhalten

 

- gegen den Eigentümer nach § 34 Nds. Denkmalschutzgesetz Strafanzeige zu erstatten, was neben der Strafe auch zur Folge haben könnte , dass das Hausgrundstück nach  §34 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz eingezogen werden könnte.

Begründung:

30.01.2020

Sehr geehrte Frau Sachse,

für die nächste Sitzung des Sozialausschusses beantragen wir, den Tagesordnungspunkt „Grauer Wohnungsmarkt“ zu behandeln und stellen hierfür den folgenden Antrag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

Informationen über den „grauen Wohnungsmarkt“, wie er von der Diakonie Oldenburg beschrieben worden ist, zusammenzustellen und hierüber gegenüber dem Sozialausschuss zu berichten,und hierbei insbesondere die festgestellten Wohnverhältnisse auf ihre baurechtliche Zulässigkeit zu überprüfen, und weiter

zu überprüfen, ob die von Vermietern beanspruchten Mieten der Höhe nach den Grenzen des § 291 StGB und § 5 WStGB entsprechen und ggf. Straf- oder Ordnungswidrigkeitsanzeigen zu erstatten,

Im Rahmen des erbetenen Berichts soll auch geprüft werden, ob es nicht angezeigt ist, ein Informationsblatt für Mieter zu erstellen, die ein Mietverhältnis „zum vorübergehenden Gebrauch“ begründet haben, in dem sie über ihre Mieterrechte informiert werden,

Weiter wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob es nicht sinnvoll ist, selbst ein Wohngebäude auf städtischem Grundstück zu errichten oder in Erbpacht an einen gemeinnützigen Träger zu vergeben, um kurzfristige Mietverträge zu fairen Bedingungen anbieten zu können.

 

Begründung:

 

„Hallo Fahrrad“-Aktion ist ein künstlich geschaffener Anlass

 

Die Gruppe Die Linke/Piratenpartei fordert die Oldenburger Stadtverwaltung auf, den beantragten verkaufsoffenen Sonntag am 29. März (vgl. NWZ vom 1.2.2020) nicht zu genehmigen. Die Aktion „Hallo Fahrrad“ als Begründung des Antrages für die Sonntagsöffnung ist eindeutig ein künstlich geschaffener Anlass, der eine Genehmigung nicht rechtfertigt. Dies ist nach der neuen Gesetzeslage nur dann der Fall, wenn der besondere Anlass auch ohne die Öffnung der Geschäfte stattfinden und zusätzliche Menschen in die Stadt ziehen würde - zum Beispiel beim Kramermarkt, der zahlreiche Menschen nach Oldenburg lockt, so dass der Wunsch nach einer Öffnung der Geschäfte dann zwar auch kritisch zu sehen, aber eher nachzuvollziehen ist. Bei „Hallo Fahrrad“ ist es genau umgekehrt: Diese Aktion soll nur stattfinden, um einen Anlass für einen verkaufsoffenen Sonntag künstlich herbeizuführen. Dies unterläuft den Willen des Gesetzgebers; daher wäre eine Genehmigung durch die Stadtverwaltung rechtswidrig.

 

Politisch lehnen wir eine Ausweitung von Sonntagsarbeit generell ab. Durch das Grundgesetz ist der Sonntag als „Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ geschützt. Der Sonntag unterbricht den Alltag und schafft Raum für die Entfaltung des Menschen jenseits von Leistung und Konsum. Ausnahmen davon müssen gut begründet sein, zum Beispiel der zweifellos auch am Sonntag notwendige Dienst in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Reiner Kommerz dagegen sollte am Sonntag nicht gefördert werden. Wir bedauern die schrittweise Aufweichung des Sonntagsschutzes seit den 90er Jahren und begrüßen daher die grundgesetzlich gebotene Präzisierung der Bestimmungen durch den Landesgesetzgeber. Dies muss jetzt Konsequenzen auch für Oldenburg haben. So ist beispielsweise auch der Grünkohlsonntag am 1. November ein künstlich geschaffener Anlass, der mit der Oldenburger Grünkohlfahrts-Tradition nichts zu tun hat.

 

Jonas Christopher Höpken

Ratsherr Gruppe Die Linke/Piratenpartei

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